Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0377Ausgegeben am 26.10.2022

Eing. Dat. 20.10.2022

 

 

 

 

 

Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen mit der Versorgungskasse für die Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt (Versorgungskasse)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-339 (Dez. I, Amt 11) vom 19.10.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1)    Die Stadt Offenbach am Main – dieser vertreten durch den Magistrat – dieser vertreten durch den Oberbürgermeister schließt mit der Versorgungskasse eine Verwaltungsvereinbarung zur Aufnahme als freiwilliges Mitglied nach

§ 12 Abs. 1 der Satzung der Versorgungskasse ab.

 

2)    Die Stadt Offenbach am Main – dieser vertreten durch den Magistrat – dieser vertreten durch den Oberbürgermeister schließt mit der Versorgungskasse eine Verwaltungsvereinbarung zur Übertragung von Befugnissen nach dem

Hessischen Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG) ab.

 

3)    Die Finanzierung erfolgt über das Produktkonto 01010200.6507100011

„sonstige Personalnebenausgaben“. Mittel in Höhe von bis zu 100.000 € sind entsprechend im Deckungskreis vorhanden.

 

 

Begründung:

 

Bisher konnte die Betreuung der Versorgungsempfänger*innen durch die Abteilung Personalbetreuung mit der aktuellen personellen Ausstattung in rechtssicherer Form nur mit großer Mühe gewährleistet werden.

 

Durch das sich immer schwieriger gestaltende Versorgungsrecht ist eine rechtskonforme Anwendung des Versorgungsrechts ohne zusätzliche personelle Ausstattung und damit eine Stellenneuschaffung nicht mehr länger zu garantieren. Selbst dann ist nicht gesichert, dass die Betreuung der Versorgungsempfänger*innen in der notwendigen Form gewährleistet werden kann, da es für das Versorgungsrecht keine geeigneten Schulungsmöglichkeiten gibt und damit ist zu befürchten, dass die Rechtssicherheit nicht dauerhaft gewährleistet werden kann.

 

Hinzu kommt durch die demographische Entwicklung auch eine absehbare Erhöhung der Anzahl der Versorgungsempfänger`*innen, sodass auch hierdurch eine nicht mehr vertretbare Belastung des vorhandenen Personals eintreten würde.

 

Im Eindruck der guten Erfahrungen die das Personalamt in der Zusammenarbeit mit der Zusatzversorgungskasse Darmstadt im Bereich der Beschäftigten gemacht hat, wurden mit dem Bereich Versorgungskasse Verhandlungen hinsichtlich der Aufnahme als freiwilliges Mitglied aufgenommen.

 

Die Verhandlungen konnten nunmehr erfolgreich zum Abschluss gebracht werden.

 

Der Zeitpunkt bezüglich der Aufnahme in die Umlagegemeinschaft der Versorgungskasse sowie die Übertragung der Zuständigkeit der Festsetzungsbefugnis trifft im Übrigen zusammen mit einer gesetzlichen Neuregelung, die somit einen einheitlichen Gesetzesrahmen für die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen schafft.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Nichtöffentliche Anlagen:

Anlage 1: Verwaltungsvereinbarung zur Aufnahme als freiwilliges Mitglied nach § 12 Abs. 1 der Satzung der Versorgungskasse für die Beamten der Gemeinden und

Gemeindeverbände in Darmstadt (Versorgungskasse)

Zu Anlage 1: Schreiben der Versorgungskasse

 

Anlage 2: Verwaltungsvereinbarung zur Übertragung von Befugnissen nach dem

Hessischen Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG)

Zu Anlage 2: Aufgabenkatalog

 

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Klimarelevanzprüfung werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentlichen Anlagen erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.