Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0384Ausgegeben am 01.11.2022

Eing. Dat. 01.11.2022

 

 

 

 

 

Gesundheitskiosk für Offenbach

Antrag Die LINKE. vom 01.11.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, gemäß der von der Bundesregierung geplanten bundesweiten Errichtung von Gesundheitskiosken im Vorfeld ein Konzept für einen Gesundheitskiosk in Offenbach zu erarbeiten. Zur Konzepterarbeitung sind der Behindertenbeirat, Seniorenrat, Ausländerbeirat und das Frauenbüro hinzuzuziehen. Dabei ist zu berücksichtigen:

 

1. welcher Standort sich dafür besonders eignen würde unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Struktur und hohen Bedarfen von Nachbarschaften,

 

2. ob sich insbesondere das Empfangsgebäude des Hauptbahnhofs im Rahmen der zukünftig angestrebten Revitalisierung und Gemeinwohlorientierung als Standort eignen würde,

 

3. welche Form der Kooperation mit Akteur*innen des Gesundheitswesens (Ärzt*innen, Krankenhäuser) und sozialer Einrichtungen (Jugendamt, Stadtteilbüros) für eine optimale Einbindung in die städtische Infrastruktur notwendig ist,

 

4. welche spezifischen Angebote es für Offenbacher*innen braucht und in welchen Sprachen diese Angebote gemacht werden müssen.

 

Das Konzept ist den Stadtverordneten vorzulegen und soll im Ausschuss für Soziales und Integration präsentiert und diskutiert werden.

 

 

Begründung:

 

Ein Gesundheitskiosk ist nach der Gesetzesinitiative der Bundesregierung eine leicht zugängliche Anlaufstelle mit einem niedrigschwelligen Beratungsangebot zu gesundheitlichen und sozialen Themen und soll damit die medizinische Versorgung in benachteiligten Stadtgebieten optimieren, der Prävention und Bildung dienen und besonders vulnerable und arme Menschen besser an das bestehende Gesundheitsnetz anschließen. Angebote aus dem medizinischen Sektor werden mit denen des sozialen Bereichs verknüpft. Beispiele für bereits bestehende Gesundheitskioske finden sich z. B. in den Hamburger Stadtteilen Billstedt und Horn.[1] Eine wissenschaftliche Evaluation der Universität Hamburg aus dem Jahr 2021 zeigt, dass strukturell benachteiligte Orte häufig weniger ausreichende ambulante Versorgungsangebote haben und das Gesundheitskioske wie in Billstedt und Horn mit ihrem spezifischen Angebot die angespannte Versorgungslage verbessern und Ärzt*innen und Krankenhäuser entlasten.[2] Dabei sollte ein Gesundheitskiosk unterschiedliche Angebote in mehreren Sprachen haben, barrierefrei und offen für Menschen ungeachtet ihres Versichertenstatus sein. Angebote reichen von medizinischen Routineuntersuchungen wie Blutdruck- oder Blutzuckermessungen, Vermittlungen an Ärzt*innenpraxen und Krankenhäusern, die Begleitung von chronisch kranken Menschen, bis hin zu Beratungsangeboten und Bildungsformaten zu Themen wie Ernährung, Sucht und mentaler Gesundheit. Mit einem Gesundheitskiosk soll die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung und die wohnortnahe Versorgung gestärkt und das Versorgungs- und Informationsdefizit minimiert werden. Basierend auf dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde die Gesetzesinitiative für bundesweit rund 1000 Gesundheitskioske vorgestellt.[3] Nach diesen Planungen werden Gesundheitskioske auf Initiative von Kommunen errichtet. Danach sind Landesverbände von Krankenkassen verpflichtet, sich an der Errichtung zu beteiligen. Die Finanzierung teilen sich Kommunen und gesetzliche sowie private Krankenversicherungen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 



[1] Vgl. http://experten.gesundheit-bh.de/gesundheitskiosk/

[2] Vgl. https://www.uni-hamburg.de/newsroom/presse/2021/pm17.html

[3] Vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/g/gesundheitskiosk.html