Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0388Ausgegeben am 02.11.2022

Eing. Dat. 02.11.2022

 

 

 

 

 

Investitionspakt für Sportstätten nicht einstellen

Antrag CDU vom 02.11.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Der Magistrat der Stadt Offenbach setzt sich bei den jeweiligen Bundestagsabgeordneten, insbesondere der Ampel-Koalition, sowie beim Bundesfinanzminister dafür ein, dass im Rahmen der Beratungen für den Bundeshaushalt 2023 erneut Mittel für das „Investitionspaket Sportstätten“ eingestellt werden und bittet diese um eine Stellungnahme.

2.    Zur Verdeutlichung des Finanzbedarfs legt der Magistrat den jeweiligen Bundestagsabgeordneten sowie dem Bundesfinanzminister eine Kostenaufstellung der erforderlichen Investitionsmaßnahmen in die kommunalen Sportstätten aus der Investitionsplanung der Stadt Offenbach vor.

3.    Der Magistrat der Stadt Offenbach berichtet der Stadtverordnetenversammlung über die jeweiligen Antworten der Bundestagsabgeordneten und des Bundesfinanzministers.

 

 

Begründung:

 

Da die Instandhaltung von Sportstätten kostenintensiv ist, unterstützt bislang der Bund gemeinsam mit den Ländern die Kommunen finanziell durch den „Investitionspakt Sportstätten“. Dieses Programm wurde als Ergänzung zur Städtebauförderung im Jahr 2020 durch die damalige Regierung aufgelegt. Beinhaltet waren beim „Investitionspakt Sportstätten“ Investitionszuschüsse für die bauliche Sanierung und den Ausbau von Sportstätten, vor allem in Gebieten der Programme der Städtebauförderung. Bei unwirtschaftlicher Sanierung war auch ein Ersatzneubau förderfähig; darüber hinaus in begründeten Ausnahmefällen auch Neubauten.

Jetzt legt die Ampel-Koalition das Programm nicht mehr neu auf. Im Haushaltsentwurf für 2023 des Bundes sind keine weiteren Mittel vorgesehen, folgerichtig können ab 2023 keine Anträge mehr gestellt werden. Dabei hatten die Ampel-Fraktionen versprochen, die Sportstätten noch stärker zu fördern.

 

Die Stadt Offenbach hat mit dem Sportstättenentwicklungsplan und dem Erhalt sowie Ausbau der Sportstätten ein kostenintensives Maßnahmenprogramm vor sich. Jede Form von Fördergeldern kann hier zur Realisation hilfreich sein. Im Fall des Waldschwimmbades auf der Rosenhöhe zum Beispiel konnte der EOSC Landesfördergelder aus dem SWIM-Programm für die neue Traglufthalle in Anspruch nehmen.

 

Der Magistrat sollte sich somit begründet für die Weiterführung des Investitionspakts für Sportstätten einsetzen, um weiterhin auf Förderprogramme zum Erhalt und Ausbau der Sportinfrastruktur und somit zum Erhalt und Ausbau von Orten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration aller Bevölkerungsgruppen zurückgreifen zu können.

 

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.