Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0420Ausgegeben am 24.11.2022

Eing. Dat. 24.11.2022

 

 

Änderung der Stellplatzsatzung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-406 (Dez. IV, Amt 63) vom 23.11.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die nachfolgende 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung) wird beschlossen.

 

1.    Änderungssatzung der Stadt Offenbach am Main über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung)

 

Aufgrund der §§ 52 Abs. 2 S. 1 und 91 Abs. 1 Hessische Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198) zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndG vom 03. Juni 2020 (GVBl. S. 378) in Verbindung mit §§ 5, 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main in ihrer Sitzung am …. folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel 1

 

Ordnungswidrigkeiten

 

In § 11 Abs. 1 der Satzung wird „§ 76 Abs. 1 Nr. 20 HBO“ durch „§ 86 Abs. 1 Nr. 23 HBO“ ersetzt.

 

Artikel 2

 

Geltungsdauer

 

In § 12 Abs. 5 der Satzung wird das Datum „31.12.2022“ durch das Datum „31.12.2023“ ersetzt.

 

Artikel 3

 

Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

 

 

Begründung:

 

Artikel 1:

Hier handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Anpassung. Die Paragraphenziffer hat sich geändert/verschoben. Die Rechtsgrundlage für Ordnungswidrigkeiten aus Verstößen gegen die Stellplatzsatzung ergibt sich nun aus § 86 Abs. 1 Nr. 23 HBO.

 

Artikel 2:

Die zu beschließende Satzung sieht eine Geltungsdauer zum 31.12.2023 vor. Hintergrund ist, dass die Stellplatzsatzung wegen der Fülle der damit verbundenen Themen nicht wie geplant zum Stichtag 31.12.2022 abschließend neugefasst werden kann.

 

Derzeit wird die Satzung einer Prüfung unterzogen, ob sich die Vorschriften bewährt haben, sich ggf. die Mobilitätsideen und -anforderungen geändert haben, es ggf. relevante technische Neuentwicklungen gibt oder auch einen veränderten Rechtsrahmen sowie veränderte politische Steuerungsziele. Kleinere Änderungen wurden daraufhin bereits 2021 beschlossen und sind somit schon Bestandteil der aktuell geltenden Stellplatzsatzung.

 

Als ein Baustein der Überprüfung wird eine Evaluierung durchgeführt. Ein wesentlicher Teil der Evaluierung war die Durchführung einer Bürger- und Firmenbefragung, die abgeschlossen und ausgewertet ist. Sie soll jetzt in den Gremien vorgestellt und beraten werden. Parallel dazu wird in der Verwaltung an einer Abschätzung der Auswirkungen möglicher Veränderungen gearbeitet. Zudem haben sich in der Genehmigungspraxis eine Reihe missbräuchlicher Anwendungsversuche derzeitiger Regelungen gezeigt, die derzeit aufgearbeitet werden, um dann durch Veränderung von Bestimmungen begegnen zu können.

 

Darüber hinaus hat die Stadtverordnetenversammlung als weiteren Baustein die Überprüfung des sogenannten Stellplatzdeckels im Kaiserlei aufgegeben: Nach geltender Satzung besteht im Kaiserleigebiet nicht nur eine Mindestanforderung an notwendigen Stellplätzen, diese Mindestanforderung ist zugleich das Höchstmaß. Ein Mehr an Stellplätzen darf – anders als im übrigen Stadtgebiet – nicht errichtet werden. Die Nutzungsstruktur im Kaiserlei ist ausschließlich durch Gewerbe geprägt, das aufgrund seiner betrieblichen Erfordernisse in verschiedenen Fällen ein höheres Maß an Stellplätzen erfordert. Deshalb soll ein flexiblerer Stellplatzschlüssel geprüft werden. Gemäß fachlicher Einschätzung kann die Deckelung nur aufgehoben werden, soweit ein Verkehrsgutachten die Machbarkeit belegt. Nach Vorliegen des Gutachtens werden die Ergebnisse durch die Verwaltung ausgewertet.

 

Die Stellplatzsatzung ist ein Gesamtgefüge mit wechselseitigen Abhängigkeiten ihrer Regelungen. Die Systematik innerhalb der Satzung darf keine Brüche aufweisen, sondern muss in sich stimmig sein. Nur so kann die Funktionsfähigkeit der Satzung und damit die erforderliche Rechtssicherheit gewährleistet werden. Es empfiehlt sich deshalb, weitere Änderungen im Gesamtzusammenhang zu beraten und zu beschließen. Sobald alle Grundlagen vorliegen, wird ein ämterübergreifender Satzungsentwurf als Grundlage der abschließenden Debatte und Endfassung entworfen.

Anlagen:

1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung)

2. Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.