Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0462Ausgegeben am 16.02.2023

Eing. Dat. 16.02.2023

 

 

 

 

 

Projekt Neubau Gymnasium am ehemaligen Güterbahnhof

hier: Verfahrensbeschluss zur Beschleunigung der Vergaben sowie der anstehenden Planungen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-042 (Dez. IV, Amt 60) vom 15.02.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.     Zur Beschleunigung der o. g. Maßnahme werden der Stadtkämmerer sowie der zuständige Dezernent bevollmächtigt, zusammen sämtliche projektbezogenen Aufträge für Planungs- und Beratungsleistungen auch über 250.000,00 € brutto Auftragshöhe nach Durchführung und Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Vergabeverfahren durch die Zentrale Vergabestelle beim Rechtsamt der Stadt Offenbach zu erteilen.

 

2.     Zur Beschleunigung der Maßnahme wird der Erarbeitung der Genehmigungsplanung sowie der Fortführung der Ausführungsplanung bereits in der Leistungsphase II parallel zur Erarbeitung und Vorbereitung des Projektbeschlusses zugestimmt.

 

3.     Zur Beschleunigung der Maßnahme wird der vorgezogenen Bearbeitung von Ausschreibungsunterlagen von maximal 50 % der Bauleistungen bereits in der Leistungsphase II vor Projektbeschluss zugestimmt. Die Ausschreibungen können dann so frühzeitig durchgeführt werden, dass unmittelbar nach Projektbeschluss die Bauaufträge hierauf erteilt werden können und somit der Baubeginn der Maßnahme früher erfolgen kann.

 

4.     Der Magistrat, der Haupt-, Finanz-, Digitalisierungs- und Beteiligungsausschuss, der Ausschuss Kultur, Schule, Sport und Städtepartnerschaften sowie der Ausschuss Umwelt, Stadtplanung und Verkehr werden vom zuständigen Dezernenten nach dem jeweiligen Abschluss der Leistungsphasen Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung sowie Ausführungsplanung gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) über den Stand der Planungen, Vergaben und der Kostenentwicklung informiert.

 

 

Begründung:

 

Gemäß Fortschreibung der realen Schülerzahlen aus dem Jahr 2017 beim Schulträger Offenbach und dessen Prognose übersteigt die Entwicklung der Schülerzahlen im Stadtgebiet ab dem Schuljahr 2023/24 die Aufnahmekapazitäten der bestehenden Gymnasien (Beschluss zur rechtzeitigen Bedarfssicherstellung vom 22.06.2017, Nr. 2016-21/DS-I(A)0227).

 

Daraufhin erfolgte die Prüfung möglicher Standorte, bei welcher sich das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs als einzig verbleibender Standort herausstellte. Wegen der Lage des Geländes in der Tag-Schutzzone 2 war ein Antrag auf Ausnahme von den Bauverboten nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm zu stellen. Auf den entsprechenden Antrag hin erging am 05.12.2018 der Bescheid des Regierungspräsidiums, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung absehbar ist.

 

In der Folge wurden mehrere im Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 647 bis dahin als Urbane Gebiete vorgesehene Baugebiete als Flächen für den Gemeinbedarf (Schule) ausgewiesen. Dies wurde mit dem Billigungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2019 für diesen Bebauungsplan bestätigt (2016-21/DS-I(A)0702).

 

Mit Erlass vom 18.07.2019 hat das Kultusministerium mit der Genehmigung der zweiten Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2013 seine Zustimmung zur Errichtung eines Gymnasiums erteilt.

 

Am 10.12.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung den Erwerb der Grundstücksflächen beschlossen, welche der Errichtung eines neuen Gymnasiums dienen sollen (2016-21/DS-I(A)0894).

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.07.2022, Nr. 2021-26/DS-I(A)0311 „Errichtung eines Gymnasiums“, soll das Gymnasium in Offenbach-Ost auf dem Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofs errichtet werden.

 

Bis zur Fertigstellung des Standorts in Offenbach Ost werden die Schülerinnen und Schüler interimsweise am Standort Goethestraße 10-12, 63067 Offenbach am Main, untergebracht. Die Inbetriebnahme des neuen Gymnasiums ist für den Beginn des Schuljahrs 2027/28 geplant.

 

Um die rechtzeitige Bereitstellung der ausreichenden Zahl von Schulplätzen im Neubau am Standort Offenbach Ost zu ermöglichen, sind verschiedene Beschleunigungsmaßnahmen für das Projekt erforderlich.

 

-       Tenorpunkt 1:

Vergabe der Planungs- und Beratungsleistungen über 250.000,00 € brutto Auftragshöhe nach Durchführung und Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Vergabeverfahren durch die Zentrale Vergabestelle beim Rechtsamt ohne einzelne Vergabebeschlüsse für Planungs- und Beratungsleistungen durch den Magistrat. Bislang wird nach Abschluss des vorgeschriebenen Vergabeverfahrens für eine Planungs- und Beratungsleistung dem Magistrat das Submissionsergebnis mit einer Vergabeempfehlung vorgelegt, damit dieser die Zustimmung zur Auftragsvergabe beschließen möge. Hierfür ist in einem mehrwöchigen Verfahren eine Vorlage zu erstellen und abzustimmen. Es wird nun vorgeschlagen, dem Stadtkämmerer sowie dem zuständigen Dezernenten zu ermöglichen, direkt nach Abschluss der vorgeschriebenen Vergabeverfahren bei sämtlichen Aufträgen für Planungs- und Beratungsleistungen über 250.000 € brutto Auftragshöhe den Auftrag gemeinsam zu erteilen. Weiterhin werden als Grundlage dafür, gemäß den vergaberechtlichen Vorschriften die Vergabeverfahren entsprechend der Auftragshöhe nach den vergaberechtlichen Vorgaben der EU durchgeführt, unter Betreuung, Beratung und formeller Durchführung durch die Zentrale Vergabestelle beim Rechtsamt. Es entfällt mit dieser Regelung der bislang regulär erforderliche, jeweils mehrwöchige Zeitraum für den Beschlusslauf. Der Vertragsschluss kann so direkt nach Ablauf der Wartefrist erfolgen und es kann unmittelbar mit der Leistungserbringung durch die Auftragnehmenden begonnen werden.

 

-       Tenorpunkt 2:

Erarbeitung der Genehmigungsplanung sowie die Fortführung der Ausführungsplanung parallel zum Genehmigungsweg der Beschlussvorlage im Vorgriff auf den noch zu fassenden Projektbeschluss: Während dieses Prozesses ruht normalerweise die Planung. Der etwa dreimonatige Zeitraum, welcher für die Prüfung der Planungs- und Kostendaten durch das Revisionsamt sowie für die weiteren Vorgänge im Rahmen der Beschlussfassung erforderlich sind, können für die Fortführung der Planung genutzt werden.

 

-       Tenorpunkt 3:

Vorbereitung der Ausschreibungen von rund 50 % der Bauleistungen parallel zur Vorbereitung der Beschlussvorlage im Vorgriff auf den noch zu fassenden Projektbeschluss und die dann gemäß Rahmenvertrag von der OPG auszuführende treuhänderische Abwicklung in der Leistungsstufe III: Die Ausschreibungen können so frühzeitig vorbereitet werden, dass sie unmittelbar nach Projektbeschluss durchgeführt werden können.

 

Tenorpunkt 4:

Zur Erarbeitung des Projektbeschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung wird die Planung in mehreren Schritten nach und nach vertieft. Der Magistrat schlägt vor, die zuständigen Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung in diesem Planungsprozess nach Abschluss der jeweiligen Schritte umfassend zu informieren, damit Hinweise und Anregungen frühzeitig aufgenommen und ggf. in der  weiteren Planung berücksichtigt werden können.

 

Die Leistungen werden im Nachgang mittels der für die treuhänderische Abwicklung ohnehin erforderlichen Planungsmittel vergütet. Sollte der Projektbeschluss nicht erfolgen, wären die bereits erbrachten Planungsanteile der Leistungsstufe III jedoch zu vergüten.

 

Die im Tenor unter 2. und 3. vorgeschlagenen Beschleunigungsmaßnahmen sind nicht neu: Im Rahmen der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und des Regionalfonds, Grundsatzbeschluss 2011-16/DS-I (A) 0843 vom 25.02.2016, sowie des Hessischen Sonderinvestitionsprogramms Schul- und Hochschulbau sowie Hessisches Konjunkturprogramm II für sonstige kommunale Infrastruktur,

 

Ergänzungsbeschluss DS I (A) 477 vom 03.09.2009 zum Grundsatzbeschluss

(DS I (A) 405 vom 04.03.2009, wurden die genannten Beschleunigungsmaßnahmen ebenfalls zur Erreichung der Fertigstellungstermine beschlossen und umgesetzt.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

 

Hinweis: Antrag und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.