Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0476/1Ausgegeben am 07.03.2023

Eing. Dat. 07.03.2023

 

 

 

 

 

Probebetrieb Radfahrstreifen Waldstraße

hier: Projektbeschluss

Änderungsantrag CDU und FREIE WÄHLER vom 06.03.2023

 

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0476 wird wie nachstehend geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert:

 

1.    Das Netz der bestehenden Fahrradstraßen Tempelseestraße/ Karlstraße/ Bleichstraße/ Hospitalstraße, Senefelderstraße/ Groß-Hasenbach-Straße/ Bleichstraße/ Hospitalstraße, Lortzingstraße/ Arndtstraße/ Luisenstraße auf Durchgängigkeit zu überprüfen. Mögliche Lücken werden durch entsprechende Fahrbahn-Kennzeichnungen geschlossen.

 

2.    Das Netz der bestehenden Fahrradstraßen Tempelseestraße/ Karlstraße/ Bleichstraße/ Hospitalstraße, Senefelderstraße/ Groß-Hasenbach-Straße/ Bleichstraße/ Hospitalstraße, Lortzingstraße/ Arndtstraße/ Luisenstraße auf eine hindernisfreie und zügige Befahrbarkeit zu überprüfen. Mögliche Hindernisse werden beseitigt, eine durchgängig ebene Fahrbahn wird angestrebt.

 

3.    Das Netz der bestehenden Fahrradstraßen Tempelseestraße/ Karlstraße/ Bleichstraße/ Hospitalstraße, Senefelderstraße/ Groß-Hasenbach-Straße/ Bleichstraße/ Hospitalstraße, Lortzingstraße/ Arndtstraße/ Luisenstraße weiträumig und engmaschig mit deutlichen Hinweisschildern zu versehen.

 

 

Begründung:

 

Im Sinne einer „Fahrradfreundlichen Stadt Offenbach am Main“ soll die Durchfahrt der Innenstadt für Radfahrer sicher, schnell und attraktiv gestaltet werden. Die im Tenor genannten bestehenden Fahrradachsen bzw. Fahrradstraßen sind dementsprechend auf die Kriterien Durchgängigkeit und Hindernisfreiheit hin zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Zusätzliche Hinweisschilder sollen die Zugänglichkeit dieser Strecken für alle Fahrradfahrer garantieren.

Mit diesen bestehenden Fahrradachsen bzw. Fahrradstraßen wird ein dichtes Straßennetz in der Innenstadt abgebildet. Gleichzeitig werden wichtige Verkehrsachsen wie die Waldstraße nicht eingeschränkt. Dies ist zur Vermeidung von Verkehrsstaus und zur Erreichbarkeit der Innenstadt mit Kraftfahrzeugen für insbesondere Kunden oder Handwerker sehr wichtig.

 

Zudem kann zwischen Bismarckstraße und Bleichstraße die Einrichtung eines Fahrradstreifens aus Platzgründen nicht erfolgen, ohne die bestehende Straßenbreite so einzuschränken, dass nicht nur der Individualverkehr, sondern auch der Busverkehr möglicherweise nicht mehr ohne massive Einschränkungen funktioniert.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.