Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09. März 2023

 

 

 

 

 

TOP 26
Probebetrieb Radfahrstreifen Waldstraße
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-055 (Dez. II, Amt 82) vom 22.02.2023,
2021-26/DS-I(A)0476

Änderungsantrag CDU und FREIE WÄHLER vom 06.03.2023,

2021-26/DS-I(A)0476/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0476

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der Einrichtung eines Radfahrstreifens je Fahrtrichtung auf der Waldstraße zwischen der Bleichstraße und dem Hessenring/Friedrichsring wird gemäß anliegendem Übersichtsplan im Probebetrieb für die Dauer von einem Jahr zugestimmt.

 

2.    Den geschätzten Kosten für die Beschilderung und Markierung in Höhe von rund 34.000,00 € wird zugestimmt. Die erforderlichen Mittel stehen auf dem Produktkonto 12010100.6165000182 „Wegesicherung und Beschilderung“ zur Verfügung.

 

3.    Der Probebetrieb wird evaluiert. Auf dieser Grundlage erfolgt anschließend eine Bewertung hinsichtlich einer Verstetigung.

 

 

Die Anlage (Übersichtsplan) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0476/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert:

 

1.     Das Netz der bestehenden Fahrradstraßen Tempelseestraße/ Karlstraße/ Bleichstraße/ Hospitalstraße, Senefelderstraße/ Groß-Hasenbach-Straße/ Bleichstraße/ Hospitalstraße, Lortzingstraße/ Arndtstraße/ Luisenstraße auf Durchgängigkeit zu überprüfen. Mögliche Lücken werden durch entsprechende Fahrbahn-Kennzeichnungen geschlossen.

 

2.     Das Netz der bestehenden Fahrradstraßen Tempelseestraße/ Karlstraße/ Bleichstraße/ Hospitalstraße, Senefelderstraße/ Groß-Hasenbach-Straße/ Bleichstraße/ Hospitalstraße, Lortzingstraße/ Arndtstraße/ Luisenstraße auf eine hindernisfreie und zügige Befahrbarkeit zu überprüfen. Mögliche Hindernisse werden beseitigt, eine durchgängig ebene Fahrbahn wird angestrebt.

 

3.     Das Netz der bestehenden Fahrradstraßen Tempelseestraße/ Karlstraße/ Bleichstraße/ Hospitalstraße, Senefelderstraße/ Groß-Hasenbach-Straße/ Bleichstraße/ Hospitalstraße, Lortzingstraße/ Arndtstraße/ Luisenstraße weiträumig und engmaschig mit deutlichen Hinweisschildern zu versehen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0476

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Der Einrichtung eines Radfahrstreifens je Fahrtrichtung auf der Waldstraße zwischen der Bleichstraße und dem Hessenring/Friedrichsring wird gemäß anliegendem Übersichtsplan im Probebetrieb für die Dauer von einem Jahr zugestimmt.

 

2.     Den geschätzten Kosten für die Beschilderung und Markierung in Höhe von rund 34.000,00 € wird zugestimmt. Die erforderlichen Mittel stehen auf dem Produktkonto 12010100.6165000182 „Wegesicherung und Beschilderung“ zur Verfügung.

 

3.     Der Probebetrieb wird evaluiert. Auf dieser Grundlage erfolgt anschließend eine Bewertung hinsichtlich einer Verstetigung.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 15.03.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung