Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09. März 2023

 

 

 

 

 

TOP 5a neu (TOP 28 alt)
Machbarkeitsstudie neue Stadtbibliothek „Station Mitte“
hier: erweiterter Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-061 (Dez. IV, Ämter 42 und 60) vom 22.02.2023,
2021-26/DS-I(A)0478

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlagen 2 und 3 mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die vom Büro bb22 in Zusammenarbeit mit der Stadtbibliothek und dem Amt für Planen und Bauen unter Beteiligung einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitete Machbarkeitsstudie für die neue Stadtbibliothek „Station Mitte“ in der Offenbacher Innenstadt (Anlage 1) zur Kenntnis.

 

Die Chancen der konzeptionellen Neuausrichtung der Stadtbibliothek und Erweiterung im Sinne der „Station Mitte“ des Zukunftskonzepts Innenstadt werden anerkannt und ihrer Verlegung in die Kerninnenstadt wird zugestimmt.

 

2.     Der Magistrat wird beauftragt, der Prüfvariante „ehemaliger Karstadt“ der Machbarkeitsstudie hinsichtlich ihrer Strahlkraft auf die Fußgängerzone im Kern der Offenbacher Innenstadt aufgrund der spezifischen Chancen und Vorzüge verbindliche Verhandlungen mit den Eigentümer*innen der Liegenschaft Frankfurter Straße 17 über die Nutzung von Flächen zur Realisierung der Station Mitte zu führen.

 

Grundlagen hierzu bilden das Nutzungskonzept und die Kostenschätzungen aus der Machbarkeitsstudie (Anlage 1) sowie das vorliegende verbindliche Mietangebot für das Objekt der nicht öffentlichen Anlage 2.

 

Zur Minderung der Kosten für die Stadt ist dabei auch die Möglichkeit der Reduktion städtischer Nutzflächen in den östlichen Bereichen des fünften und sechsten Obergeschosses zu prüfen.

 

Späteste Übergabe der Nutzflächen an die Stadt zum Innenausbau soll Ende 2025 sein.

 

3.     Nachrangig ist mit den Eigentümer*innen der Liegenschaft „KOMM“ zu verhandeln. Die spezifischen Vorzüge dieser Immobilie liegen in der Kurzfristigkeit ihrer Verfügbarkeit und der angebotenen günstigeren Miete.

 

4.     Der Magistrat wird beauftragt, für die Liegenschaft Aliceplatz 10 („Post“) planerische Aussagen, vergleichbar der Stufe 2 der Machbarkeitsstudie, zu erarbeiten und die Stadtverordnetenversammlung darüber zu informieren.

 

5.     Zur Finanzierung der Miete sind die erforderlichen Mittel auf dem Produktkonto 04080100.6700000092 „Miete Stadtbibliothek“ im Haushalt 2023 und 2024 veranschlagt.

 

6.     Der Magistrat wird beauftragt, zur Realisierung des Vorhabens nach geeigneten Förderprogrammen zu suchen und diese zu aktivieren. Weiterhin besteht zur Refinanzierung des Vorhabens nach dem Umzug der Stadtbibliothek die Möglichkeit der Vermietung der heutigen Bestandsbibliothek im Büsing-Palais. Jedoch soll zumindest der jetzige Bücherturm weiter kulturell genutzt werden.

 

7.     Im Zuge des Planungsfortschritts wird die Vorlage zum Projektbeschluss über bauliche Maßnahmen der Stadt der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

Die öffentlichen Anlagen sowie die nichtöffentlichen Anlagen 2 und 3 sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 15.03.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung