Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0487Ausgegeben am 06.04.2023

Eing. Dat. 06.04.2023

 

 

 

 

 

Betriebskommission Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach a. M.

hier: Nachwahl besonders erfahrene Person

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-087 (Dez. I, Amt 10.1) vom 05.04.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung aus dem Kreis der von ihr gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VIII in den Jugendhilfeausschuss entsandten ordentlichen oder stellvertretenden Mitgliedern eine besonders erfahrene Person als ordentliches Mitglied sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter in die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach a. M. wählt.

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 7 der Betriebssatzung gehören der Betriebskommission u. a. sechs Stadtverordnete und zwei besonders erfahrene Personen, die zugleich ordentliche oder stellvertretende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss sind sowie zwei Mitglieder der Personalvertretung des Eigenbetriebes an. Für Mitglieder der Betriebskommission sind Vertreter zu benennen.

 

Entsprechend des Wahlvorschlags der Koalition zur Wahl der Mitglieder der Betriebskommission EKO am 07. Oktober 2021 folgen die Stadtverordneten Frau Kauser und Frau Todisco den Stadtverordneten Herrn Skowronek und Herrn Veit in der Besetzung der Betriebskommission nach, nachdem Herr Skowronek sein Mandat als Stadtverordneter niedergelegt hat.

 

Da die Stadtverordneten Frau Kauser und Frau Todisco mit der Wahl am 7. Oktober 2021 bereits als „besonderes erfahrene Personen“ in die Betriebskommission EKO gewählt wurden und der Wahlvorschlag der Koalition hierfür keine Ersatzpersonen vorsieht, ist eine Nachwahl hierfür erforderlich, um die gemäß Betriebssatzung EKO festgelegte Mitgliederanzahl von 15 Mitgliedern aufrecht zu erhalten.

 

Gewählt wird die besonders erfahrene Person nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.

Anlage: Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.