Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai 2023
TOP 21
Wahl der Schöffinnen und Schöffen bei den Amtsgerichten für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028
hier: Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeindevertretung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-094 (Dez. I, Amt 10.1) vom 26.04.2023,
2021-26/DS-I(A)0496
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung bestimmt per Akklamation bei sechs Gegenstimmen
gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes die im beiliegenden Verzeichnis aufgeführten Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen.
Herr Stadtverordnetenvorsteher Färber stellt fest, dass das Quorum für die Aufnahme in die Liste durch die Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung (§ 36 Abs. 1 S 2 GVG) erreicht ist.
Die nichtöffentliche Vorschlagsliste ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 23.05.2023
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung