Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0009Ausgegeben am 04.05.2026

Eing. Dat. 30.04.2026

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 648 „Klinikum Offenbach“

1.     Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 631

2.     Zustimmung zum Auswertungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanvorentwurf Nr. 648

3.     Billigung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 648

4.     Kenntnisnahme des Entwurfs des Städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan Nr. 648

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-105 (Dez. IV, Ämter 62, 60) vom 29.04.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 631 „Klinikum – Umstrukturierung Zentraler Bereich“

 

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 7, auf dem Gelände des Sana Klinikums Offenbach ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 631 aufzuheben.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst Teile der Flurstücke 266/20, 266/23 und 266/24 (zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses alle ehemals Teile des Flurstück 266/16) sowie der Straßenparzelle „Rosenau-straße“ (Flurstück 585/1) und wird umgrenzt wie folgt:

 

-       Im Norden: von einer in Ost-West-Richtung verlaufenden Linie im Abstand von ca. 20 m südlich des historischen Klinikgebäudes (Ernst-Rebentisch-Zentrum),

 

-       Im Osten: von einer in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Linie im Abstand von ca. 20 m westlich des neuen Zentralgebäudes (NKO), die im südlichen Längendrittel um ca. 40 m nach Westen zurückspringt,

 

-       Im Süden: von einer in Ost-West-Richtung verlaufenden Linie entlang der südlichen Grenze der Rosenaustraße und östlich davon in Verlängerung der Rosenaustraße,

 

-       Im Westen: von einer in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Linie im Abstand von ca. 15 m östlich der Kindertagesstättengebäude.

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug (Anlage 1) dargestellt.

 

2.    Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 648 (Auslage 5) werden zur Kenntnis genommen. Dem Auswertungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage 4) wird zugestimmt. Die Auswertung bildet die Grundlage für die weitere Erarbeitung des Bebauungsplans Nr. 648.

 

3.    Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 648 mit seinen Bestandteilen Planzeichnung und Textliche Festsetzungen (Auslagen 1 und 2) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Auslage 3), jeweils in der Fassung vom 02.03.2026, werden zum Zweck der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 648 wird umgrenzt durch:

 

-       Im Norden: den Starkenburgring,

 

-       Im Osten: die Lortzing- und Brinkstraße,

 

-       Im Süden: die Beethovenstraße,

 

-       Im Westen: die Sprendlinger Landstraße.

 

4.    Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrags in der Fassung vom 31.03.2026 (Auslage 7) mit der Sana Klinikum Offenbach GmbH, Starkenburgring 66, 63069 Offenbach, wird zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag bis zum Satzungsbeschluss weiter zu verhandeln und vor dem Satzungsbeschluss abschließend die Verbindlichkeit zu erreichen.

 

 

Begründung:

 

Die Sana Klinikum Offenbach GmbH beabsichtigt zur nachhaltigen Sicherstellung der Kranken- und Gesundheitsversorgung im Stadtgebiet Offenbach eine organisatorische Umstrukturierung, städtebauliche Neuordnung und bauliche Entwicklung des seit Ende des 19. Jahrhunderts bestehenden ehemaligen städtischen Klinikums im Bereich der Sprendlinger Landstraße / Starkenburgring. Vor dem Hintergrund aktueller Änderungen und Vorgaben der Gesundheits- und Pflegepolitik soll mit dieser Entwicklung ein effizienter, wirtschaftlicher und damit nachhaltiger Klinikbetrieb gesichert werden.

Das Gelände wird bereits heute durch das Klinikum genutzt. Vor dem Hintergrund neuer technischer Anforderungen sowie veränderter Rahmenbedingungen und Umstrukturierungen im Gesundheitswesen besteht Bedarf, auf dem Grundstück zusätzliche bauliche Anlagen sowie klinikaffine Nutzungen zu ermöglichen und zu sichern.

Die Stadt Offenbach möchte das leistungsfähige und dynamisch wachsende Klinikum in seiner Entwicklung unterstützen, um die Kranken- und Gesundheitsversorgung in Offenbach und auch in der Rhein-Main-Region langfristig zu sichern. Gleichzeitig soll die Entwicklung aber auch einen Beitrag leisten, vorhandene städtebauliche Strukturen funktional zu verbessern, gestalterisch aufzuwerten und mit der Nachverdichtung im Klinikareal einen Beitrag zum Flächensparen zu leisten.

Das Klinikum lag bisher im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB sowie teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 621 „Parkhaus Klinikum“. Die städtebauliche Neuordnung des Klinikums ist auf der Grundlage der bestehenden planungsrechtlichen Situation nicht in Gänze genehmigungsfähig. Deshalb ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für das gesamte Klinikareal erforderlich.

Der Bebauungsplan soll die bereits bestehende Kliniknutzung sichern und ergänzen. Dabei handelt es sich u. a. um die Definition des städtebaulichen Rahmens für die weitere Entwicklung des Areals, die Sicherung der Erschließung und Andienung, die Bewältigung der Immissionssituation sowie die Weiterführung bzw. Herstellung des Grünrings im Nordteil.

 

Dies entspricht den Zielen und Zwecken der Planung aus dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 648 „Klinikum Offenbach“ vom 31.01.2019.

 

Zu 1:

 

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 631 wurde am 05.02.2009 gefasst und am 16.02.2009 ortsüblich bekanntgemacht. Gemäß Begründung zum Aufstellungsbeschluss Nr. 631 sollten nach Abriss des damaligen Zentralgebäude-Hochhauses auf insgesamt ca. 2,2 ha eine neue zentrale Grünfläche, das klinikinterne Erschließungsnetz sowie als Hochbauten die Psychiatrie und Psychotherapie sowie klinikaffine Nutzungen entstehen.

 

Die damalige planerische Intention ist mit dem neuen städtebaulichen Rahmenplan, der dem Bebauungsplan Nr. 648 zugrunde liegt und das gesamte Klinikareal sowie angrenzende öffentliche Flächen umfasst, inzwischen überholt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 631 liegt vollständig innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 648 mit der Bezeichnung „Klinikum Offenbach“.

Damit entfallen die Notwendigkeit bzw. die rechtliche Grundlage zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 631.

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 631 ist daher aufzuheben.

 

Zu 2:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat am 31.01.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 648 „Klinikum Offenbach“ beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 25.02.2019 in der Offenbach-Post.

 

Am 06.06.2019 fand ein Scoping-Termin zur Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung statt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 30.10.2019 hat in der Zeit vom 18.11.2019 bis einschließlich 20.12.2019 stattgefunden. Es wurden der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 648 „Klinikum Offenbach“ mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht ausgelegt.

 

Zudem fand am 11.12.2019 eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung statt. Darin wurden die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung erläutert, außerdem gab es die Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Stellungnahme.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind vier Anregungen der Öffentlichkeit, 22 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Stellungnahmen von zwei Nachbargemeinden und drei Stellungnahmen von städtischen Ämtern eingegangen. Die Stellungnahmen wurden ausgewertet und sind in die Planunterlagen zum Bebauungsplanentwurf eingeflossen. Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen und der jeweilige Auswertungsvorschlag sind in den Auslagen 4 und 5 aufgeführt.

 

Zu 3:

 

Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 648 mit Begründung, Umweltbericht und den umweltbezogenen Informationen für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Dies soll in Form einer digitalen Veröffentlichung sowie zusätzlich im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Zu 4:

 

Bereits am 25.04.2019 wurde ein städtebaulicher Vorvertrag beurkundet, welcher nunmehr im städtebaulichen Vertrag weitergeführt und konkretisiert wird.

 

Die grundlegenden, notwendigen Vereinbarungen über konkrete Maßnahmen zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Sana Klinikum Offenbach GmbH, Starkenburgring 66, 63069 Offenbach werden als Vertragsgegenstand im Vertrag beschrieben und festgelegt. Der städtebauliche Vertrag enthält alle erforderlichen Regelungen zur Erschließung des Vorhabens sowie Vereinbarungen über Art und Umfang der durchzuführenden Maßnahmen inkl. Übernahme von Kosten. Darüber hinaus wird im Vertrag die Herstellung und Kostentragung für ökologische Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 1a BauGB geregelt.

Der vorliegende Entwurf des städtebaulichen Vertrags ist das Ergebnis der Abstimmung zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Sana Klinikum Offenbach GmbH.

 

Der jetzt vorgelegte Entwurf des Städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan Nr. 648 (Auslage 7) wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Der Städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB muss noch seitens des Magistrats mit Sana weiterverhandelt werden und wird vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 648 der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Entwurf des städtebaulichen Vertrags wurde mit der Geschäftsführung der Sana Klinikum Offenbach GmbH abgestimmt und vonseiten Sana bestätigt. Die schriftliche Anerkennung liegt vor.

Der Vertrag kann vorbehaltlich der Zustimmung der Gesellschafter unterzeichnet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt verzichtet Sana darauf, Bauanträge vor Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 648 ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Stadt zu stellen (keine Anwendung der Planreife nach § 33 BauGB). Die Zustimmung der Gesellschafter wird nach Abschluss der Offenlage des Bebauungsplans eingeholt.

 

Hinweise:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen folgende Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf im Auslageordner aus: Planzeichnung (Auslage 1), Textliche Festsetzungen (Auslage 2), Begründung und Umweltbericht (Auslage 3), Auswertung der Stellungnahmen (Auslage 4), Kopien der Stellungnahmen (Auslage 5), Liste der Gutachten (Auslage 6), einzelne Fachgutachten (Auslagen 6A bis 6I) sowie der städtebauliche Vertrag in der Fassung vom 31.03.2026 mit seinen Anlagen (Auslage 7).

 

Der städtebauliche Vertrag (Auslage 7) enthält schützenswerte Sachverhalte und sollte nicht veröffentlicht werden. Dies gilt ebenso für die Auswertung der Stellungnahmen (Auslage 4) sowie die Kopien der Stellungnahmen (Auslage 5).

Anlagen:

Anlage 1: Umgrenzung des Geltungsbereichs zum Bebauungsplan Nr. 631

Anlage 2: Klimarelevanzprüfung

 

Auslagen:

Planzeichnung (Auslage 1)

Textliche Festsetzungen (Auslage 2)

Begründung und Umweltbericht (Auslage 3)

Auswertung der Stellungnahmen (nichtöffentliche Auslage 4)

Kopien der Stellungnahmen (nichtöffentliche Auslage 5)

Liste der Gutachten (Auslage 6)

Einzelne Fachgutachten (Auslagen 6A bis 6I)

Städtebauliche Vertrag in der Fassung vom 31.03.2026 mit seinen Anlagen (nichtöffentliche Auslage 7)

 

Hinweis: Der Antrag, die Anlagen sowie die öffentlichen Auslagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentlichen Auslagen erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.