Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0062Ausgegeben am 09.07.2026

Eing. Dat. 09.07.2026

 

 

 

Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Landgrafenring 73

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-205 (Dez. I, Amt 80) vom 08.07.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Das zum 31.12.2028 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Landgrafenring 73 = 168 m² wird um 30 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 2.452,80 EUR/Jahr (14,60 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.

 

Begründung:

 

Das Erbbaurecht an dem Grundstück Landgrafenring 73 läuft am 31.12.2028 ab. Die Erbbauberechtigten haben die Verlängerung des Erbbaurechts beantragt.

 

Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Wohnhausgrundstück. In städtebaulicher Hinsicht bestehen keine Planungsabsichten für das Grundstück.

 

Der bisherige Erbbauzins von 1.795,92 EUR/Jahr wird neu festgesetzt auf 2.452,80 EUR/Jahr (14,60 EUR/m² = 4 % von ½ des Grundstückswertes in Höhe von 730,00 EUR/m²).

 

Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 31.12.2028 ablaufenden Erbbaurechts um 30 Jahre keine Bedenken.

 

Es handelt sich um ein Erbbaurecht ohne Kaufklausel.

Anlagen:

Plan

Klimarelevanzprüfung

Nichtöffentliche Anlage

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.