Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0085Ausgegeben am 01.09.2026

Eing. Dat. 27.08.2026

 

 

 

 

 

Erweiterung der Goetheschule, Berliner Str. 213 - 215, 63067 Offenbach a. M. „Grundsatz- und Bedarfsbeschluss zur Sicherstellung von Raumkapazitäten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 bis 2029/30 auf Grundlage der Bedarfsberechnung des Stadtschulamts“

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-237 (Dez. II, Amt 60) vom 26.08.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Erweiterung der Goetheschule, Berliner Straße 213 - 215, 63067 Offenbach am Main, nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 29.660.000,00 € brutto, wird zugestimmt.

 

2.     Die erforderlichen Finanzmittel werden auf dem Produktkonto 03010100.0951000060 „Erweiterung der Goetheschule (OPG) - projektiert“, Investitionsnummer 0301010900602302, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2027 wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2026 und früher:               5.310.000,00

Planansatz 2027:                                          6.300.000,00

Planansatz 2028:                                       11.900.000,00

Planansatz 2029:                                          6.150.000,00

Gesamt                                                        29.660.000,00

 

Die Anpassung der Gesamtkosten auf 29.660.000,00 € sowie die erforderlichen Mittelanpassungen erfolgen im Rahmen der Haushaltsplanung 2027.

 

3.     Die Finanzierung in Höhe von 29.660.000,00 € erfolgt aus Kreditmarktmitteln.

 

4.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 3.089.517,53 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgeberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) für zukünftige Jahre um 684.091,53 € p.a.

 

5.     Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 02.11.2020 treuhänderisch übernommen.

 

6.     Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf mit höheren anrechenbaren Kosten für die Erweiterung anzupassen.

 

 

Begründung:

 

Anlass

Durch den Grundsatz- und Bedarfsbeschluss vom 06.06.2024 (Nr. 2021-26/DS-I(A)0711) hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Erweiterung Goetheschule“ zugestimmt. Der Magistrat wurde beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten u. a. für die Erweiterung der Goetheschule zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

Mit Beschluss des Magistrats vom 29.01.2025 (2025-027) wurde der Beauftragung der Leistungsstufe II der Objektplanung Gebäude und der Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung zugestimmt.

Lage, Nutzung und Bauwerksdaten

Die Goetheschule, die 1921 als Volksschule gegründet wurde und inzwischen eine Grundschule ist, beherbergt derzeit etwa 400 Schüler*innen in 19 Klassen und bietet bereits Ganztagsangebote für rund 200 Schüler*innen an. Mit der Errichtung des neuen Polizeipräsidiums wurden verschiedene Reviere im Stadtgebiet, darunter das Polizeirevier 2 an der Berliner Straße 213 - 215, frei und sollen einer neuen Nutzung zugeführt werden. Eine Bedarfsanalyse des Stadtschulamts aus dem Jahr 2023 prognostiziert bis zum Schuljahr 2029/30 eine maximale Schülerzahl von 652 und einen daraus resultierenden steigenden Bedarf an zusätzlichen Klassen-, Ganztags-, Betreuungs- und Gruppenräumen für eine Sechszügigkeit. Zudem ist die derzeitige provisorische Cafeteria im Untergeschoss der Schule dringend verbesserungsbedürftig.

 

Das Grundstück befindet sich im innerstädtischen Mischgebiet Offenbachs, zwischen Westend und Nordend, angrenzend nördlich an die Goetheschule und südlich an die Berliner Straße. Das vormals eigenständige Flurstück 189/1, das ehemalige Polizeirevier, wurde mit dem Schulgrundstück 187/4 zu dem neuen Flurstück 187/5 mit einer Gesamtfläche von 7.560 m² zusammengelegt, um baurechtliche Belange zu vereinfachen. Auf dem Grundstück steht das unter Denkmalschutz stehende Gebäude der ehemaligen Polizeiwache (Berliner Straße 215). Ein eingeschossiger Anbau (Berliner Straße 213), ein marodes Hinterhaus, Garagen und die Mauer zur bestehenden Schule werden rückgebaut, um Platz für einen Erweiterungs- und Verbindungsbau freizumachen. Der Hauptzugang befindet sich im Altbau und soll zukünftig über einen zweiten Eingang im Erweiterungsbau in Richtung der Berliner Straße ergänzt werden.

 

Die Schulhoffläche erstreckt sich auf die bestehende nicht überbaute Grundstücksfläche im Erdgeschoss sowie auf die neue Pausenhoffläche auf dem Cafeteriadach mit Freitreppe.

 

Die bestehende Schulhoffläche von 2.813 m² wird durch die Erweiterungsmaßnahmen um ca. 557 m² auf insgesamt 3.370 m² vergrößert, dies entspricht ca. 5,2 m² pro Schüler*in.

 

Das Grundstück liegt innerhalb der Tagschutzzone 2 des Lärmschutzbereichs des Flughafens Frankfurt. Ein Antrag auf Ausnahme vom Bauverbot für schutzbedürftige Einrichtungen befindet sich in Vorbereitung und wird zeitnah beim RP Darmstadt eingereicht.

 

Grundstücksdaten:

Gemarkung: Offenbach, Flur: 6

Flurstücksnummer: 187/5, amtliche Fläche 7565 m²

 

Bauwerksdaten der geplanten Maßnahme:

Brutto-Grundfläche  4.275 m²       BGF

Brutto-Rauminhalt   15.352 m³     BRI

Netto-Raumfläche   2.995 m²        NRF

 

Ziel der Maßnahme

Mit der baulichen Ertüchtigung des bestehenden Gebäudes, der Errichtung des Lückenschlusses und der Cafeteria sollen neue barrierefreie Schulraumflächen für die benachbarte Goetheschule geschaffen werden. Damit sollen die steigenden Schülerzahlen aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums und der kontinuierlichen Zuwanderung nach Offenbach aufgefangen und der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter erfüllt werden. Das leerstehende ehemalige Polizeirevier 2 in direkter Nachbarschaft zur Schule bietet hierfür ein ideales Erweiterungspotenzial. Die neu zur Verfügung gestellte Fläche soll ein modernes, funktionales und inspirierendes Lernumfeld bieten, das den Bedürfnissen von Schüler*innen, Lehrkräften und dem pädagogischen Konzept gerecht wird. Die Neuordnung orientiert sich an den Anforderungen eines modernen Ganztagsbetriebs und umfasst flexible, multifunktional nutzbare Unterrichtsräume, eine neue barrierefreie Cafeteria als zentralen Treffpunkt und zusätzliche Schulhoffläche, die Bestands- und Erweiterungsbau zu einer Einheit verbindet.

 

Zusammenfassung der geplanten baulichen Maßnahmen

Das viergeschossige, denkmalgeschützte Gebäude Berliner Straße 215 wird denkmalgerecht saniert und unter Beachtung der bestehenden Struktur umgebaut. Die Baulücke im Osten wird durch den Abbruch der eingeschossigen alten Polizeiwache und des Hinterhofgebäudes geöffnet. Anschließend wird sie durch einen Neubau in Holz-Hybridbauweise geschlossen und mit dem Bestandsbau verbunden. Ein neu errichteter Aufzug an der Nordseite sorgt für die barrierefreie Erschließung aller Geschosse. Der Erweiterungsbau umfasst insgesamt sechs neue Klassenräume, die als Jahrgangscluster organisiert sind, mit jeweils drei Klassenräumen und zwei Differenzierungsräumen pro Etage sowie jeweils einem Lehrerstützpunkt und einem Sanitärkern. Darüber hinaus gibt es Ganztagsbereiche im Erdgeschoss und Obergeschoss. Das Erdgeschoss des Lückenschlusses bildet eine offene Durchfahrt, die einen neuen, zusätzlichen Zugang von der Berliner Straße sowie die Anlieferung der Cafeteria ermöglicht. Der Haupteingang befindet sich weiterhin im alten Schulbau und ist von der Bernardstraße aus zugänglich. Nördlich des Bestandsgebäudes entsteht die eingeschossige Cafeteria als zentrales Verbindungsglied des Schulensembles. Sie beinhaltet einen stützenfreien Speisesaal mit ca. 176 Sitzplätzen, der ebenfalls als Versammlungsstätte nutzbar ist, sowie eine Aufwärmküche mit den entsprechenden Lager- und Personalräumen. Dort können täglich etwa 520 Mahlzeiten in drei Schichten nach dem Cook-&-Chill-Prinzip vor Ort regeneriert und über die Ausgabestation verteilt werden. Auf dem Dach der Cafeteria entsteht ein Pausenhof, der über eine Freitreppe mit dem bestehenden Schulhof verbunden ist und ein Multifunktionsspielfeld sowie Aufenthaltsbereiche bietet.

 

Variantenvergleich

Im Vorfeld der Planung wurden im Rahmen des Vergabeverfahrens der Objektplanung drei Stegreifentwürfe mit unterschiedlichen baulichen Lösungsvorschlägen für multifunktionale Nutzungen abgefragt. Ziel war es, den Bedarf der Schulerweiterung unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten zu erfüllen, eine verbindende Architektur von Denkmal, Neubau und Schulhof zu formulieren sowie die Kombination weiterer Nutzungen mit der Schulnutzung zu überprüfen. Auf Grundlage dieser ersten Ideen wurde während der Vorplanung sowohl eine Machbarkeitsstudie mit einem Frauenhaus durchgeführt, die nicht weiterverfolgt wurde, als auch drei Varianten unter Betrachtung von Kosten, Schulfläche und Schulhoffläche geprüft. Diese Varianten waren: Variante A (nur Schule im Bestand und andere Nutzung im Lückenschluss), Variante B (Schule und andere Nutzung im Bestand und Lückenschluss) und Variante C (nur Schule im Bestand und Lückenschluss). Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und zur Erfüllung der Schulbedarfe wurde die Variante C als Vorzugsvariante zur weiteren Planung gewählt.

 

Raumprogramm und Baubeschreibung

Das in der vorliegenden Planung umgesetzte Raumprogramm wurde im Rahmen einer Bedarfsplanung erarbeitet, basierend auf den flächenmäßigen Vorgaben und Standards der Stadt Offenbach. Die konkrete Ausgestaltung erfolgte gemeinsam mit der Schulleitung der Goetheschule und dem Stadtschulamt, um ein Raumkonzept zu entwickeln, das die pädagogische Arbeitsweise der Schule optimal unterstützt. Die Erweiterung ist für eine Entwicklung zur Sechszügigkeit konzipiert und soll zusätzlich sechs Regelklassen mit 150 Schüler*innen aufnehmen, sodass der Schulstandort zukünftig für insgesamt 652 Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie zwei Intensiv- und eine Vorklasse ausgelegt ist. Die Erweiterung ergänzt das bestehende Hauptgebäude der Goetheschule und schafft zusätzliche, speziell auf die Bedürfnisse der Kinder zugeschnittene Lern- und Aufenthaltsräume, welche auch den Rechtsanspruch an den Ganztag erfüllen. Die Schulhoffläche vergrößert sich gegenüber dem Bestand um etwa 557 m².

 

Raumangebot für den Unterricht – Lerncluster

Die Geschosse 2.OG und 3.OG im Bestandsgebäude inklusive Lückenschluss sind baugleich ausgeführt und beherbergen allgemeine Unterrichtsräume, die als Jahrgangscluster ausgebildet werden. In den großzügigen offenen Lernfluren entstehen gemütliche Sitzbereiche, Lernzonen, Aufenthaltsbereiche und Garderobenzonen für individuelles, kooperatives und projektorientiertes Lernen. Pro Geschoss sind jeweils drei Klassenzimmer mit ca. 70 m², zwei unterschiedlich große Differenzierungsräume mit ca. 35 m² und 23 m² sowie ein Lehrerstützpunkt mit ca. 24 m² vorgesehen. Die Räume werden, wenn möglich, beidseitig belichtet, und die Türelemente zu Unterrichtsräumen in Lernclustern werden mit breiten, festverglasten Seitenteilen ausgestattet, um den gewünschten Sichtbezug auch bei geschlossener Tür zu ermöglichen. Auf allen Geschossen werden die entsprechenden WC-Bereiche im Bestand errichtet, wobei der WC-Kern deckungsgleich über alle Geschosse verläuft.

 

Gemeinschaftsbereiche

Der Erweiterungsbau verfügt über vielfältige Gemeinschaftsbereiche. Die neue stützenfreie Cafeteria mit ca. 290 m² ist als Mehrzweckraum konzipiert und als Versammlungsstätte eingestuft, sodass darin unterschiedliche schulische Veranstaltungen möglich sind. Die Geschosse EG und 1.OG des Bestandsgebäudes mit den Bereichen „Freies Spiel“ und „Freies Lernen“ sind als Ganztagsbereich offen gestaltet und durch flexible Zonierung vielfältig bespielbar. Die Schulhoferweiterung auf dem Dach der Cafeteria ergänzt den Bestand um eine Bewegungsfläche mit differenzierten Angeboten und bildet über eine Freitreppe mit der Bestandsschule verknüpft ein zusammenhängendes Ensemble.

 

Verwaltung

Die Verwaltung ist weiterhin zentral im bestehenden Altbau untergebracht. In der Erweiterung sind lediglich Lehrerstützpunkte in den Etagen mit Klassenräumen vorgesehen.

 

Ganztagesangebote

Die Goetheschule nimmt am Programm ‚Pakt für den Ganztag‘ teil und bietet den Schüler*innen ein Betreuungs- und Bildungsangebot von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr an, wobei auch ein reduziertes Betreuungsangebot bis 15:00 Uhr zur Verfügung steht. Im Rahmen des Ganztags werden die Kinder pädagogisch begleitet und erhalten die Möglichkeit zur Teilnahme an vielfältigen Bildungs-, Bewegungs- und Freizeitangeboten. Zum Angebot gehören ein warmes Mittagessen, betreute Spiel- und Freizeitzeiten sowie Rückzugs- und Erholungsmöglichkeiten. Die Ganztagsangebote werden in enger Zusammenarbeit mit dem Ganztagsträger, den pädagogischen Mitarbeitenden sowie den schulischen Fachkräften geplant und umgesetzt.

 

Erschließung

Die Erschließung sieht vor, dass Schüler*innen und Lehrpersonal den aufgeständerten Lückenschluss nutzen, um von der Berliner Straße aus einen kleinen Vorhof zu erreichen. Dieser nimmt ebenfalls die Anlieferung der Cafeteria auf, welche jedoch durch die Gestaltung der Außenanlagen vom Personenverkehr getrennt wird. Von dort aus ist das Foyer der neuen Cafeteria direkt zugänglich. Es erschließt den Gastraum der Cafeteria, den bestehenden Pausenhof sowie das Bestandsgebäude. Über eine Treppe oder den neuen Aufzug, der das Bestandsgebäude und den Lückenschluss barrierefrei verbindet, gelangt man ins Hochparterre. Dort befinden sich die Räume des zentralen Ganztagsbereichs mit einem freien Spiel- und Begegnungsbereich. Der bisherige direkte Eingang des Bestandsgebäudes von der Berliner Straße aus wird nicht weitergeführt, sondern lediglich als Fluchtweg genutzt. Die Erschließung der Obergeschosse erfolgt intern über die beiden Bestandstreppenhäuser bis ins 3. Obergeschoss.

 

 

Konstruktion

Gründung

Die Gründung des Bestandsgebäudes bleibt bis auf kleinere Ertüchtigungen unberührt, während die nicht unterkellerten Neubauten aufgrund des beengten und heterogenen Baugrundes mittels Bohrpfählen gegründet werden, die mindestens 2,5 m in die tragfähigen Schichten einbinden sollen. Gemäß dem Bodengutachten befand sich auf dem Gelände ein Gaswerk, weshalb der Untergrund aufgefüllt sowie teilweise stark belastet ist.

 

Rohbau

Der Rohbau des Bestandsgebäudes bleibt weitestgehend erhalten und wird lediglich für Rettungswege und Treppenöffnungen angepasst. Dabei werden Installationen gebündelt, um den Substanzverlust am Denkmal zu minimieren. Statische Ertüchtigungen der Decken im Bereich von Durchbrüchen und Leitungsführungen werden so behutsam wie möglich ausgeführt. Die Neubauteile werden entsprechend den statischen Anforderungen in Stahlbeton ausgeführt. Die Obergeschosse (1. OG bis 3. OG) sind als Holzrahmenkonstruktion mit Holzkastendeckenelementen geplant, die weitgespannte Dachfläche der Cafeteria als Holzbinderkonstruktion mit Stahlbetonverbunddecke.

 

Fassade und Fenster

Die Fassaden und Fenster umfassen die Restaurierung der historischen Sandstein- und Putzflächen, die Wiederherstellung der historischen Fensteraufteilung mit denkmalgerechten dreifachverglasten Holzfenstern und eine Innendämmung mit diffusionsoffener Kalziumsilikatplatte. Die Neubauten erhalten hinterlüftete Vorhangfassaden aus bronzefarbenem Aluminium mit Dämmung aus Mineralwolle und für die Cafeteria-Fassade werden aus dem Abbruch gewonnene rote Klinker aufbereitet und wiederverwendet. Die Fenster im Neubaubereich sind als dreifachverglaste Elementfenster oder Pfosten-Riegel-Fassade in Holz-Aluminium-Konstruktion mit Schallschutzverglasungen vorgesehen.

Die Fensterflächen erhalten einen denkmalkonformen außenliegenden Sonnenschutz zur notwendigen Verschattung der Räume.

Im Erdgeschoss befindet sich ein vermutlich bauzeitliches Glasoberlicht. Die Stahlkonstruktion wird freigelegt und denkmalgerecht restauriert. Nach detaillierter Untersuchung wird das Oberlicht in Abstimmung mit dem Denkmalschutz entweder restauriert oder durch ein neues Glasoberlicht mit Brandschutzklassifizierung ersetzt.

 

Tragende Innenwände

Tragende Innenwände und Stützen werden, wo möglich, in Leichtbauweise geplant. Im Küchenbereich sind hingegen Mauerwerks- und Stahlbetonwände vorgesehen.

 

Ausbau

Beim Ausbau werden die Innenräume innerhalb der bestehenden historischen Tragstruktur umgesetzt, wobei Außenwand- und Deckenflächen als Bestandskonstruktion sichtbar bleiben und hell verputzt werden. Die nichttragenden Innenwände sind als leichte Trennwände konzipiert, die Installationswände als Leichtbauwände mit Gipskartonbeplankung. Verkleidungen für Akustik und Lüftungsleitungen sind in Teilbereichen aus Holzwerkstoffen vorgesehen. Türelemente sind je nach Brandschutzanforderungen teilweise als Stahl-Glas-Elemente z.B. in den Fluren und Treppenhäusern oder als Holz-Rahmentüren in den anderen Räumen ausgeführt. Vereinzelt werden historische Türelemente restauriert und wiedereingebaut. Türelemente zu Unterrichts- und Differenzierungsräumen in Lernclustern werden als Holzrahmentür mit festverglasten Seitenteilen ausgestattet, um den gewünschten Sichtbezug innerhalb einer Einheit auch bei geschlossener Tür zu ermöglichen. Zusätzlich dazu gibt es Sichtfenster zwischen Klassen- und Differenzierungsräumen. Die Neubauten erhalten in den Aufenthaltsbereichen raumakustisch wirksame Holzabsorber und gestrichene Gipskartonoberflächen. Im Foyer der Cafeteria werden Sichtbetonoberflächen ausgeführt und im Küchenbereich hygienekonforme Oberflächen. Die WC-Anlagen werden als Unisex Einzelkabinen aus raumhohen Gipskartontrennwänden mit glasierten Fliesen ausgebildet.

 

Decken

Die Decken im Neubau werden mit Abhangdecken aus Holzwolleplatten und in Randbereichen mit Akustikpaneelen ausgestattet, wodurch eine gute Akustik erzielt wird. Die Küche und das Foyer erhalten eine Gipskartondecke bzw. teilweise eine Hygiene-Rasterdecke. Die Stahlbetondecken im Bestand werden mit einem Brandschutzputz versehen und wegen ihrer begrenzten Tragfähigkeit nur in Teilbereichen mit Holzwolleplatten und Akustikpaneelen ergänzt. Die Sanitärkerne werden mit einer geschlossenen oder gelochten Gipskartondecke ausgeführt.

 

Bodenbeläge

Der Bodenbelag im Bestand wird erneuert, indem der schadstoffhaltige Verbundestrich entfernt und durch ein kompaktes Trockenestrichsystem ersetzt wird, welches die erforderlichen Schall- und Brandschutzanforderungen erfüllt. Als Bodenbelag ist in den meisten Bereichen Linoleum vorgesehen, in der Cafeteria und den WC-Bereichen Feinsteinzeug.

 

Möbel / Einbauten

Die Unterrichtsräume werden mit festen Sideboards ausgestattet, in die Handwaschbecken integriert sind. In den Lernflurzonen werden darüber hinaus weitere Möbeleinbauten eingesetzt, um offene Lernzonen und Aufenthaltsbereiche zu schaffen. Heizkörperverkleidungen und Sitzbänke werden zu Garderobenzonen kombiniert. In den Ganztagsbereichen strukturieren Wandnischen mit Stauraum sowie multifunktionale Möbel die freie Fläche. Die Lehrerstützpunkte werden mit einer Teeküche ausgestattet. Die Ausstattung der Räume mit loser Möblierung wie Tische, Stühle, Lehrerpulte etc. erfolgt in enger Abstimmung mit dem Rahmenvertragspartner für Schulmöbel, um ein stimmiges Farb- und Materialkonzept zu gewährleisten.

 

Außenanlagen

In Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt und Klima wurde gemäß dem Stadtverordnetenbeschluss 2026-31/DS-I(A)0019/1 die klimaresiliente Umgestaltung des bestehenden Schulhofs geprüft. Aufgrund der gut dokumentierten Altlasten auf dem Gelände der Goetheschule und der damit einhergehenden Unzulässigkeit der Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Schulhof sind hohe Kosten für weitergehende ergänzende Untersuchungen zur Abstimmung der Genehmigungsfähigkeit mit dem Regierungspräsidium Darmstadt sowie für die erforderliche Altlastenentsorgung zu erwarten. Diese Mittel könnten an anderen oder sogar mehreren Standorten sinnvoller und effektiver investiert werden, sodass eine größere Zahl von Schüler*innen davon profitieren könnte.

 

Parallel zur weiteren Planung des Rechtsanspruchs auf Ganztag wird geprüft, ob andere Schulstandorte mit Priorität 1 zur Umsetzung einer klimaresilienten Umgestaltung von Schulhöfen besser geeignet sind.

 

Die Erweiterungsmaßnahmen erfordern eine Neugestaltung von Teilbereichen des Schulgeländes, für die ein freiraumplanerisches Konzept erarbeitet wurde. Dieses bietet Schüler*innen ein differenziertes Angebot an Bewegungs-, Spiel- und Rückzugsräumen und berücksichtigt die funktionalen Anforderungen des Schulbetriebs. Die Erschließung von der Berliner Straße wird neu geordnet, wobei Fußwege und die PKW-Zufahrt klar getrennt und barrierefrei zugänglich sind. Der neu gestaltete Schulhof auf dem Dach der Cafeteria und die ergänzten Flächen bis zum Bestandsschulhaus bilden eine attraktive Spiellandschaft mit altersgerechten Sport- und Bewegungsangeboten, Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie sonnen- und witterungsgeschützten Bereichen. Der Bodenbelag des neuen Schulhofs besteht überwiegend aus hellem Pflaster mit eingearbeiteten Zeilen des wiederverwendeten Basalt-Kleinpflasters, die Dachterrasse erhält einen ganzjährig nutzbaren EPDM-Belag, und die Anlieferungszufahrt einen Asphaltbelag. Im neuen Innenhof der Cafeteria ergänzt ein Schulgarten mit Kräutern, Obstgehölzen und Gemüse das Freiraumangebot. Die Dachterrasse als auch die Freitreppe werden an den Rändern mit einem Ballfangzaun aus lackierten Stahlprofilen mit einem engmaschigen Edelstahlnetz umschlossen, der als hohe Absturzsicherung ausgebildet wird.

Als Sonnenschutz werden Sonnensegel über einer Fläche von insgesamt 80 m² installiert.

 

Für die Schulnutzung verfügbare Schulhoffläche

Die bestehende Schulhoffläche von 2.813 m² wird durch die Erweiterungsmaßnahmen um ca. 557 m² auf insgesamt 3.370 m² vergrößert, wobei allein die Dachterrasse über der Cafeteria mit 365 m² zur Erweiterung beiträgt. Für die geplante Belegung mit ca. 652 Schüler*innen wird die gewünschte Mindestanforderung von 5,0 m² Schulhoffläche pro Person mit 5,2 m² erfüllt.

 

Stellplätze (PKW/Fahrräder)

Die örtliche Stellplatzsatzung der Stadt Offenbach dient als Grundlage für die Ermittlung des Stellplatzbedarfs, der für 150 zusätzliche Schüler*innen einen Bedarf von 38 Fahrrad-Abstellplätzen und 3 PKW-Stellplätzen ergibt. 20 Prozent der erforderlichen Fahrradabstellplätze können durch Tretrollerstellplätze ersetzt werden, was zu einem Bedarf von 30 Fahrrad- und 8 Tretroller-Abstellplätzen führt, die im neu geplanten Zugangsbereich zur Berliner Straße nachgewiesen werden. Die für die Erweiterung erforderlichen 3 PKW-Stellplätze werden auf dem bestehenden Parkplatz der Goetheschule nachgewiesen, der insgesamt über 24 Stellplätze verfügt, von denen 11 gemäß Stellplatzsatzung für die gesamte Schule inklusive Erweiterung erforderlich sind. In der weiteren Projektbearbeitung wird in Abstimmung mit der Bauaufsicht und dem Stadtschulamt geprüft, wie mit den verbleibenden PKW-Stellplätzen künftig umzugehen ist.

 

Barrierefreiheit

Das Bestandsgebäude verfügt über ein Hochparterre, dessen Erdgeschoss ca. 1,05 m über dem Straßenniveau liegt. Ein nordseitig an das Bestandsgebäude angeordneter Aufzugsturm ermöglicht künftig die barrierefreie Erschließung aller Geschosse und des neuen Schulhofs auf dem Dach der Cafeteria. Türanlagen, Bedienelemente und Durchgänge sind normgerecht oder funktional gleichwertig ausgeführt, und in jedem Geschoss des Bestandsgebäudes befindet sich eine barrierefreie Toilette. Im 1.OG ist die barrierefreie Toilette zudem als Inklusionsbad mit Dusche und klappbarer Liege ausgestattet. Raumakustische Maßnahmen in sämtlichen Klassen- und Differenzierungsräumen, im Snoezelraum sowie im Lernzeitraum des 1. OG reduzieren Nachhallzeiten und verbessern die Sprachverständlichkeit.

 

Brandschutz

Im Rahmen der geplanten Maßnahme wird das Bestandsgebäude umfassend brandschutztechnisch neu bewertet und von einem ehemaligen Polizeirevier zu einem Schulgebäude umgenutzt. Die Betrachtung erfolgt schutzzielorientiert und unter Berücksichtigung der künftigen schulischen Nutzung bzw. der Nutzung als Versammlungsstätte (Cafeteria). Das Gesamtgebäude wird als geregelter Sonderbau der Gebäudeklasse 5 eingestuft, wobei die Hessische Bauordnung (HBO), die Muster-Schulbaurichtlinie (MSchulbauR) und die Hessische Versammlungsstättenrichtlinie (H-VStättR) als maßgebliche bauordnungsrechtliche Grundlagen dienen. Die brandschutztechnische Trennung zwischen Schulgebäude und Cafeteria erfolgt durch einen notwendigen Treppenraum. Die horizontale Brandabschnittsbildung wird durch hochfeuerhemmende Geschosstrenndecken gewährleistet, die in Teilen brandschutztechnisch ertüchtigt werden. In den Etagen EG bis 3. OG des Schulgebäudes werden jeweils zwei Lernbereiche ausgebildet, die über raumabschließende Trennwände voneinander getrennt sind und jeweils einen direkten Zugang zu einem notwendigen Treppenraum als ersten Rettungsweg besitzen. Der zweite Rettungsweg wird durch eine horizontale Querung durch den jeweils anderen Lernbereich sichergestellt. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen zudem die Errichtung erforderlicher anlagentechnischer Einrichtungen wie Sicherheitsbeleuchtung und Brandwarnanlage. Das Brandschutzkonzept ist mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt.

 

Baugrundverhältnisse

Da das Areal um die Goetheschule bis Anfang des 20. Jahrhunderts ein ehemaliger Gaswerkstandort war, ist aufgrund älterer Untersuchungen davon auszugehen, dass sich auch heute noch unterirdische Reste von Gebäuden und Anlagenteilen im Untergrund befinden und sowohl im Boden als auch im Grundwasser mit Schadstoffen zu rechnen ist. Erkundungsbohrungen zeigten eine Schichtenfolge aus künstlichen Auffüllungen, Hochflutlehm, Terrassensanden und -kiesen sowie Tonen. Die Auffüllungen und Hochflutlehme sind zur Einleitung konzentrierter Bauwerkslasten ungeeignet, während die Terrassensande/-kiese und die unterlagernden Tone als tragfähig beurteilt werden. Aufgrund dieser Baugrundverhältnisse und zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen auf angrenzende Nachbarbestände wird eine Bohrpfahlgründung mit Pfahllängen von 10m bis 18m erforderlich.

 

Statisches Konzept

Für Bauteil A (Bestandsgebäude) liegen keine statischen Unterlagen vor. Die tragende Konstruktion aus Betonstützen, Geschossdecken und Ziegelmauerwerkswänden soll erhalten bleiben. Lediglich die Treppen beider Treppenhäuser werden abgebrochen und neu hergestellt, da sie statisch nicht nachweisbar sind. Eine Nachrechnung der Bestandskonstruktion unter Berücksichtigung der neuen Planung ist ohne Angaben zur eingelegten Bewehrung nicht darstellbar. Der statische Nachweis der Geschossdecken erfolgt daher über Lastversuche an der Deckenkonstruktion. Zielsetzung ist eine Minimierung der Lasten bei neuen Bodenaufbauten und Technikeinbauten.

 

Die tragende Konstruktion der Obergeschosse des Bauteils B (Lückenschluss) wird mit Ausnahme des Installationsschachtes, der Brandwand zum Nachbargebäude und der aussteifenden Wand in Ost-West-Richtung in Holzbauweise hergestellt. Das Erdgeschoss wird komplett in Stahlbeton ausgeführt und die Gründung erfolgt mit Bohrpfählen und einem darüber liegenden Trägerrost.

 

Die tragende Konstruktion des Bauteils C (Cafeteria) wird in Massivbau- und Holzbauweise ausgeführt. Der Küchenbereich wird gänzlich in Stahlbeton ausgeführt. Der Aufzugsturm besteht aus einem Stahlbetonschacht und in Holzbauweise hergestellten Zugangsfluren. Auch hier wird eine Gründung mit Bohrpfählen und aufliegenden Pfahlkopfbalken vorgesehen.

 

Bauphysik

Wärmeschutz/Energieeffizienz

Grundlage der Betrachtung ist das Gebäudeenergiegesetz in der aktuellen Fassung (GEG 2024). Künftig stellt das Gebäudemodernisierungsgesetztes (GModG) die Grundlage der Planung dar. Das Ziel der Sanierung ist das Erreichen des KfW-Standards Effizienzhaus Denkmal für die gemeinsam betrachteten Gebäudeteile Bestandsbau und Lückenschluss, sowie das Unterschreiten der gesetzlichen Anforderungen (KfW-55-Standard) für den Neubau der Cafeteria.

 

Im Altbau werden bis auf wenige, dem Denkmalschutz geschuldeten Ausnahmen, alle wärmeabgebenden Außenbauteile gedämmt oder erneuert. Dies betrifft die Außenwände, welche eine Innendämmung erhalten, das Dach und die Kellerdecke. Zudem werden die Fenster ausgetauscht. Der vorhandene Fernwärmeanschluss bleibt erhalten und versorgt alle drei Bauteile. Die Cafeteria erhält ebenso wie das Bestandsgebäude inkl. des Lückenschlusses eine neue Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, durch die alle Räume bis auf die Treppenhäuser, die WC-Räume sowie das Foyer und die Personalumkleide in der Cafeteria versorgt werden.

Die vorhandene Beleuchtung wird durch LED-Lampen ersetzt und teilweise mit Präsenzmeldern ergänzt. Auf dem Dach des Bestandsgebäudes ist darüber hinaus der Einbau einer PV-Anlage geplant.

 

Mit diesen energetisch wirksamen Maßnahmen werden die Sanierungsziele erreicht und teilweise weit übertroffen:

 

Primärenergiebedarf Bestandsgebäude inkl. Anbau:               19,4 kWh/(m²a)

Geforderter Richtwert KfW Denkmal:                                         148,6 kWh/(m²a)

 

Primärenergiebedarf Cafeteria:                                                    52,6 kWh/(m²a)

Geforderter Richtwert GEG Neubau:                                         136,2 kWh/(m²a)

 

Bis auf die Anforderung an die lichtundurchlässigen Bauteile in den niedrig beheizten Bereichen werden für die Cafeteria mit den geplanten Maßnahmen die Anforderungen an ein KfW-40 Gebäude erreicht.

Dementsprechend wird für den Neubau der Cafeteria die Anforderung aus dem „Klimakonzept 2035“, Stand November 2020, des Amts für Umwelt und Klima eingehalten, welches einen KfW 55 Standard fordert.

 

Ein energetischer Vergleich des sanierten Gebäudes mit dem aktuell bestehenden Gebäude ist nur indirekt möglich. Das liegt an den sehr unterschiedlichen Kubaturen des abzureißenden eingeschossigen Anbaus und des neu zu errichtenden dreigeschossigen Lückenschlusses, wie auch an der Definition der beheizten Flächen vor und nach der Sanierung. Dementsprechend ist nur ein Vergleich pro Quadratmeter beheizte Fläche sinnvoll. Hierbei zeigt sich, dass der Nutzenergiebedarf des sanierten Gebäudes nur bei ca. einem Viertel und der Primärenergiebedarf nur noch bei ca. 12 Prozent im Vergleich zu dem aktuell bestehenden Gebäude liegt.

 

Es ergeben sich folgende Treibhausgasemissionen pro m² beheizte Fläche:

 

Vor der Sanierung:             ca. 68 kg/(m²a)

Nach der Sanierung:          ca. 6 kg/(m²a)

 

Dies entspricht einer CO²-Einsparung von etwa 88 %.

 

Schallschutz

Der Schallschutz muss die aktuellen Anforderungen an Schulgebäude nach DIN 4109-1 erfüllen. Durch die komplette Entkernung des Gebäudes können neue Bodenaufbauten, innere Trennwände und Fenster auf die höheren Schallschutzanforderungen ausgelegt werden. Die Nutzung der Ganztagsbereiche und Lernflure wird analog zu Klassenräumen betrachtet, und die Cafeteria ist schallschutztechnisch kein besonders schützenswerter Raum gegen Außenlärm.

 

Raumakustik

Die Raumakustik wird auf Grundlage der DIN 18041 betrachtet. Die Klassen- und Differenzierungsräume, der Snoezelraum, der Kreativbereich sowie der Lernzeitraum im 1.OG sollen die Anforderungen der Nutzungsart A4 (Unterricht/Kommunikation inklusive) erfüllen, sofern dies wirtschaftlich darstellbar ist, wofür Akustikdecken, Spritzputz und Wandabsorber vorgesehen sind.

 

Heizung, Lüftung, Sanitär

Schmutzwasser

Das Schmutzwasser aus den Sanitär- und Technikbereichen wird innerhalb des Gebäudes abgeleitet. Die Ablaufstellen werden in den Etagen zusammengefasst und über Fallleitungen entwässert. Diese führen das Abwasser in Sammelleitungen im Untergeschoss zusammen. Von dort wird es dem Kanal in der Berliner Straße zugeführt. Die Fallleitungen werden über Dach entlüftet. Anfallendes Kondensat der Klimageräte und Lüftungsanlagen im Untergeschoss wird als freier Auslauf ins Abwassernetz eingeleitet. Sanitärobjekte, die sich unterhalb der Rückstauebene befinden, werden mit einer Überflurhebeanlage im Untergeschoss gesichert.

 

Fetthaltiges Schmutzwasser

Das fetthaltige Abwasser aus der Küche wird getrennt vom häuslichen Abwasser in separaten Leitungen gesammelt und über einen Fettabscheider geführt.

 

 

 

 

Regenwassernutzung

Im Rahmen der Baugrund- und Bodenuntersuchung wurde festgestellt, dass aufgrund der Bodenkontamination und der stark schlammigen Ausprägung keine Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück möglich ist.

Die Dächer sind differenziert zu betrachten. Das Dach des Lückenschlusses erhält ein Retentionsdach. Auf dem Cafeteria-Dach wird aufgrund der geringen Grundstücksfläche ein Schulhof mit Kunststoffsportbelag vorgesehen. Bei dem Dach des Bestandsgebäudes ist aufgrund des zwingend notwendigen Ansatzes der Lastminimierung kein Gründach oder ähnliches möglich.

Grundsätzlich wird das Regenwasser über drei Retentionsbecken in den Innenhöfen zurückgehalten und durch eine Hebeanlage über die Rückstauebene gehoben und gedrosselt dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt.

Eine Regenwasserbewirtschaftung wird aufgrund der zuvor beschriebenen Situation nach Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde ausschließlich für die Neubauflächen vorgesehen. Es wurde festgelegt, dass die Retentionsbecken auf dem Gelände teilweise im Sinne einer Zisterne erweitert werden. Dem wird eine Filteranlage nachgeschaltet und eine Regenwasserpumpe für die Bedienung der Zapfstellen realisiert. Ergänzt wird das mit einer Nachspeisung aus dem Innenhof im Bereich der Einfahrt.

 

Trinkwasser

Das bestehende Gebäude verfügt über einen Trinkwasseranschluss im Keller in Richtung der Berliner Straße, von wo das Wasser über ein vollständig neues Trinkwasserverteilnetz zu den sanitären Objekten geleitet wird.

Nach aktuellem Stand der Planung wird sowohl eine Druckerhöhungsanlage als auch eine Enthärtungsanlage benötigt, welche im Keller untergebracht werden.

Die neue Kaltwasserleitung der Verbraucher und Sanitärobjekte im Küchenbereich sowie der Schule werden als Ringleitung mit Anschluss versehen und am Ende eines Strangs mit einer automatischen Hygienespülstation ausgestattet. Diese gewährleisten einen regelmäßigen Austausch des gesamten Wasserinhaltes und vermeiden die Stagnation des Trinkwassers im Gebäude.

Die Warmwasserversorgung in den barrierefreien WCs und in der Küche erfolgt durch dezentrale elektrische Durchlauferhitzer.  

 

Heizung

Nach einem Variantenvergleich wurde entschieden, den Bestandsbau und den Neubau weiterhin über den bereits vorhandenen Fernwärmeanschluss zu beheizen. Bei Betrachtung der Investitions-, Betriebs- und Verbrauchskosten stellte sich dieser als wirtschaftlichste Lösung heraus, die zugleich die Anforderungen des GEG erfüllt. Die ermittelte Heizlast gem. DIN EN 12831 beträgt für das Schulgebäude ca. 200,0 kW.

Der Fernwärmeanschluss inklusive der Fernwärmeübergabestation befindet sich im Untergeschoss in Richtung der Berliner Straße. Die alte Fernwärmeübergabestation wird durch eine neue Station im Heizungsraum im Untergeschoss ersetzt. An dieser Stelle ist auch der Heizkreisverteiler platziert und von dort aus werden die verschiedenen Heizkreise versorgt.

Die statischen Heizkörper im UG sowie in den darüber liegenden Geschossen werden über Leitungen unterhalb der Kellerdecke angeschlossen.

Das bestehende Schulgebäude mit Lückenschluss sowie die Küche werden mit Flachheizkörpern ausgestattet. In den Treppenhäusern sowie in WC-Bereichen kommen Röhrenradiatoren zum Einsatz. Die Cafeteria erhält hingegen eine Fußbodenheizung.

 

Raumlufttechnische Anlagen (RLT)

Es sind drei zentrale Raumlufttechnische Anlagen als Zu- und Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung geplant. In den zentralen RLT-Geräten wird die Außenluft zwecks Partikelabscheidung mit zwei Filterstufen (Energieeffizienzklasse A) behandelt sowie im Heizfall mittels Heizregister erwärmt. Es wird eine hygienische Wärmerückgewinnung bestehend aus einem Plattenwärmetauscher vorgesehen sowie eine Verdunstungskühlung (adiabatische Temperierung) für eine energieeffiziente Temperierung der Zuluft im Sommer. Es werden sämtliche RLT-Anlagen mit Schalldämpfern ausgestattet, um den vom Ventilator emittierten Schall zu dämpfen.

Im Sommer wird durch eine sogenannte Nachtauskühlung über das RLT-Gerät die Nachtluft genutzt, um die im Gebäude gespeicherte Wärme abzuführen.

Im Untergeschoss des Bestandsgebäudes wird ein Zentralgerät mit einem Volumenstrom von ca. 10.000 m³/h für die Belüftung der Klassenräume vorgesehen. In einem Technikraum oberhalb der Küche im Neubau wird ein Lüftungsgerät mit einem Volumenstrom von ca. 3.300 m³/h für die Belüftung der Küche und ein Lüftungsgerät mit einem Volumenstrom von ca. 5.000 m³/h zur Belüftung der Cafeteria vorgesehen.

Für die Entlüftung des WC-Kerns ist ein Dachventilator geplant und das Personal-WC in der Küche erhält einen Einzelraumlüfter.

 

Eine zentrale Kälteanlage ist für das Gebäude nicht geplant. Gekühlt werden nur einzelne Räume gemäß Nutzeranforderung bzw. aufgrund technischer Anforderung. Die betroffenen Technikräume erhalten Split-Inneneinheiten und werden allesamt an die gleiche Multi-Split-Außeneinheit auf dem Dach angebunden.

 

Elektro

Stromversorgung

Für die Baumaßnahme ist keine eigene Transformatorstation geplant. Es befindet sich jedoch eine Transformatorstation des örtlichen Energieversorgers vor der Liegenschaft im Grünstreifen, welche verschoben und für den zukünftigen Bedarf aufgerüstet werden muss. Auch für den Strom befindet sich der Hausanschluss im Keller in Richtung der Berliner Straße.

 

Sicherheitsbeleuchtung

Zur Versorgung der Sicherheitsbeleuchtung in den Flucht- und Rettungswegen wird eine Zentralbatterieanlage geplant. Diese ist bei dem hier notwendigen Umfang in Unterhalt und Wartung kostengünstiger als Einzelbatterieleuchten. Die Unterbringung erfolgt in einem eigenen Raum im Untergeschoss des Gebäudes. Aufgrund des langen Leitungswegs bis in die Cafeteria erhält die dortige Anlage eine Unterstation, welche im Technikraum neben der Küche untergebracht ist.

 

PV-Anlage

Das Flachdach des Gebäudes bietet gute Bedingungen zur Aufstellung einer PV-Anlage, welche durch die Stadtwerke Offenbach ausgeführt wird. Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht, wurde deren Zulässigkeit im Vorfeld mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Überschüssige Energie wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

 

Installationen

Die Niederspannungsschaltanlage wird im Hausanschlussraum des Gebäudes im Untergeschoss untergebracht. Von dort erfolgt die Verteilung auf die einzelnen Unterverteilungen in den jeweiligen Etagen und in die Cafeteria.

Der Anschlusswert des Gebäudes wurde auf ca. 235 kW berechnet.

Die Ausstattung des Gebäudes erfolgt nach den Standardvorgaben und Ausstattungsrichtlinien der Stadt Offenbach, sowie den im weiteren Planungsverlauf getroffenen Absprachen mit den Planungsbeteiligten. Die Verkabelung des Gebäudes erfolgt mit halogenfreien Leitungen. Die Leitungsverlegung erfolgt auf Kabeltrassen, Steigleitern, Sammelhaltern in Vorwänden und in Leerrohren sowie unter Putz. Für die Unterverteilungen der einzelnen Etagen sind entsprechende kleine Technikräume vorgesehen.

 

Beleuchtung

Zur Beleuchtung werden je nach Raumanforderung LED-Leuchten in unterschiedlichen Ausführungen geplant. Die Schaltung der Beleuchtung in den Räumen ist aktuell über konventionelle Schalter vorgesehen. Um Energie zu sparen, werden die Leuchten in den Räumen zu Gruppen zusammengefasst, um eine stufenweise Schaltung zu ermöglichen z.B. Fensterseite und rauminnenliegende Seite. Die Beleuchtung in WC´s, Fluren und Treppenräumen wird durch Präsenzmelder gesteuert. Um unnötige Kontrollgänge des Facility Managers zu vermeiden, wird eine übergeordnete Schaltfunktion zum Ausschalten der Raumbeleuchtung mit Automatikfunktion geplant.

 

Blitzschutz / Erdungsanlage

Das Gebäude ist gemäß der Hessischen Schulbaurichtlinie mit einer Blitzschutzanlage der Klasse III auszustatten, hierfür wird die bestehende Anlage entsprechend ertüchtigt. Die Erdungsanlage wird soweit möglich geprüft, ertüchtigt und um den notwendigen Umfang erweitert. Zum Zweck des Überspannungsschutzes werden die Gebäudehauptverteilung sowie die Unterverteilungen mit entsprechenden Ableitern versehen.

 

Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen

Datenübertragungsnetze

Das Gebäude erhält eine sternförmige, strukturierte Netzwerkverkabelung gemäß der

Technologieplanung IT-Ausstattung an den Schulen der Stadt Offenbach am Main (Version 7.3), sowie den weiteren aktuellen, gültigen und zur Verfügung gestellten Richtlinien. Die Anbindung an den Bestand und somit auch an das Stadtschulnetz erfolgt über eine LWL-Leitung.

 

Notruf Anlagen

Für die barrierefreien WC’s wird eine Lichtrufanlage zwecks Notrufsignalisierung vorgesehen. Zur Evakuierung von mobilitätseingeschränkten Personen ist eine Notruf-Sprechanlage geplant. Die Sprechstellen befinden sich in allen oberirdischen Geschossen jeweils in den sicheren Treppenräumen.

 

Elektronische Lautsprecher-Anlage (ELA)

Das Gebäude wird mit einer ELA-Anlage ausgestattet, über die Durchsagen gemacht und der Pausengong signalisiert wird. Die Anlage wird so aufgebaut, dass gezielt einzelne Bereiche angesteuert werden können oder alle Bereiche zusammen. Hierfür werden, an noch abzustimmenden Stellen, Mikrofonsprechstellen mit Bereichsruftasten und Sammelruftasten vorgesehen.

 

Gefahrenmelde- und Alarmanlage

Gemäß Brandschutzkonzept wird eine Hausalarmierungsanlage mit vollflächiger Überwachung geplant, welche sich im Signalton von dem des Pausengongs unterscheidet. Eine Aufschaltung auf die Feuerwehr erfolgt nicht.

Darüber hinaus wird eine Einbruchmeldeanlage geplant, welche die Eingänge im EG auf Verschluss und Öffnung überwacht.

 

Förderanlagen

Es wird ein maschinenraumloser Aufzug zum Lasten- und Personentransport vom EG bis in das 3.OG vorgesehen. Der Aufzug wird nach DIN EN 81-70 behindertengerecht geplant. Die Aufzugsanlage ist mit einer Akkupufferung ausgestattet, welche eine automatische Befreiungsfahrt (Anfahrt der nächstmöglichen Haltestelle) bei Ausfall der Netzversorgung ermöglicht.

 

Nutzerspezifische Anlagen – Küche

Die Goetheschule erhält eine neue Cafeteria, in der bis zu etwa 520 Schüler*innen in drei Schichten versorgt werden können.

Diese besteht aus einer Ausgabeküche mit ausreichend Kühl- und Lagerräumen sowie allen erforderlichen Spül- und Vorbereitungsbereichen und Personalräumen. Die Speisen werden angeliefert und vor Ort mit Hilfe von drei Kombidämpfern regeneriert. Das Konzept einer Regenerierküche sieht eine Anlieferung von gekühlten bzw. tiefgekühlten, vorproduzierten Speisen vor, die in der Küche erwärmt oder gefinisht und ausgegeben werden, z.B. nach dem Cook-&-Chill-Verfahren.

Die Speisenausgabe enthält zwei Ausgabestationen sowie eine Salatstation zur Selbstbedienung, die vor der Ausgabe platziert wird. Das Abräumen erfolgt über spezielle Abräumstationen. Im Küchenbereich gibt es eine separate Spülküche mit einer Korbtransportspülmaschine.

Die Anlieferung erfolgt über den Wareneingang zur Berliner Straße hin.

Der Betrieb der Küche erfolgt über einen Caterer.

 

Gebäudeleittechnik

Für die Steuerung und Überwachung der technischen Anlagen wie beispielsweise Heizung, Kälte und Lüftung wird ein modernes, zentrales Gebäudeautomationssystem eingesetzt. So können Betriebszeiten optimiert, Energieverbräuche reduziert und Störungen frühzeitig erkannt werden.

Die Steuerung ist an das bestehende System der Stadt Offenbach im Allgemeinen und der benachbarten Goetheschule im Besonderen angebunden und ermöglicht einen effizienten und wirtschaftlichen Gebäudebetrieb.

Für den Erweiterungsneubau sind insgesamt 580 Datenpunkte (DP) vorgesehen. Davon sind 250 DP als physikalische und weitere 330 als kommunikative DP geplant.

Zur Aufnahme der Automationseinrichtungen für den Erweiterungsneubau der Goetheschule werden entsprechend der räumlichen Aufteilung und der Nutzung ASP-Schaltschränke mit modular erweiterbaren Automationsstationen errichtet. Über diese erfolgt die Aufschaltung aller Meldungen sowie deren Verteilungen und die Einzelraumregelung. Für eine Handbedienung im Notfallbetrieb sind die Erweiterungsmodule mit Schalt- bzw. Steuerausgängen mit einer Handbedienebene ausgestattet. Die Schränke sind im Bestandsgebäude im Raum der Lüftungsanlage im Untergeschoss untergebracht. Im Neubau befinden sie sich im Technikraum der Cafeteria.

 

Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Altlasten und Bodenschutz

Wie zuvor beschrieben ist aufgrund der Vergangenheit des Grundstücks als Gaswerksstandort gemäß dem Bodengutachten im Boden mit Schadstoffen, alten Gebäudeteilen sowie den Resten der Gastanks zu rechnen.

Das fortgeschriebene Baugrundgutachten hat diverse Schadstoffe im Boden festgestellt. Art und Umfang dieser orientierenden Voruntersuchungen wurden bereits mit dem RP Darmstadt abgestimmt. Von einer Gefährdung ist nicht auszugehen, jedoch sollte das Gelände nach der Baumaßnahme bis auf Kleinflächen wieder versiegelt werden und die Bodeneingriffe nicht über den baubedingt nötigen Umfang hinausgehen. Der anfallende Aushub ist abfalltechnisch zu untersuchen und gemäß dem Ergebnis fachgerecht zu entsorgen.

 

Lärmschutz

Baulicher Schallschutz nach DIN 4109 bzw. Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Flughafen (Tagschutzzone 2).

Es ist eine Ausnahme vom Bauverbot für schutzbedürftige Einrichtungen in den Lärmschutzbereichen des Flughafens beim RP Darmstadt einzuholen. Ein entsprechender Antrag befindet sich in Vorbereitung.

Gemäß einem gesonderten Gutachten werden seitens der Lüftungsanlagen, also der Technikzentralen auf dem Dach, die Immissionsrichtwerte der TA Lärm zur Tages- und Nachtzeit eingehalten.

 

Luftreinhaltung

Keine Vorgaben des Umweltamtes.

 

Gefahrstoffe in Bauteilen

Es wurden für alle Gebäude Schadstoffuntersuchungen durchgeführt.

In den abzubrechenden Gebäuden im Bereich des späteren Lückenschlusses wurden verschiedenartige Schadstoffquellen identifiziert, die im Zuge der Rückbauarbeiten fachgerecht zu trennen und anschließend zu entsorgen sind.

Auch in dem denkmalgeschützten Gebäude, welches saniert und erhalten bleiben soll, wurden Schadstoffquellen festgestellt. Für den asbestbelasteten Holzestrich wurde bereits eine Probesanierung durchgeführt, um eine umsetzbare und gleichzeitig möglichst wirtschaftliche Entsorgungsart zu erarbeiten. Grundsätzlich gilt auch hier, dass eine fachgerechte Schadstoffsanierung mit anschließender Entsorgung durchgeführt werden muss.

Beim Neubau werden emissionsarme bzw. schadstoffarme Materialien verwendet.

 

Natur-und Artenschutz

Eingriff/Ausgleich

Das Grundstück ist vollständig versiegelt und es bestehen weder Grünflächen noch potenzielle Lebensräume für Tiere. Dementsprechend findet kein Eingriff statt.

Die Flächen müssen gemäß Bodengutachten aufgrund der Schadstoffbelastung auch nach der Baumaßnahme bis auf Kleinflächen versiegelt sein. Aufgrund des vollständig versiegelten Ist-Zustandes wird die Situation durch die vorgesehenen Beete und das Gründach verbessert.

 

Baumfällung und Eingriffe in Gehölzbestände

Zwei Bäume, die auf Nachbargrundstücken und fast ohne Abstand zur Grundstücksgrenze stehen, sind von der Baumaßnahme betroffen. Sie ragen weit in das Grundstück hinein und lehnen sich teilweise gegen die abzureißenden Gebäude. Das vorliegende Baumgutachten bewertet hierbei den Spitz-Ahorn als bedingt und bei Einhaltung von umfangreichen Schutzmaßnahmen als erhaltungsfähig. Die Umsetzung der Schutzmaßnahmen wird geprüft und angestrebt. Die Birke hingegen wird unter Berücksichtigung des Bauvorhabens als nicht erhaltungsfähig eingestuft und soll in Abstimmung mit Amt 33 und der Nachbarschaft gefällt werden. Die Fällung wird außerhalb der Brut- und Setzzeit erfolgen. Weitere Bestandsgehölze auf den unmittelbaren Nachbargrundstücken bleiben unberührt und werden im Rahmen der Bauarbeiten sofern notwendig vor Beschädigungen geschützt.

Auf der neuen Schulhoffläche wurden zwei Ersatzpflanzungen vorgesehen.

 

Maßnahmen zum Schutz von Bäumen und Gehölz während der Baumaßnahme

Es sind keine Bäume und Gehölze auf dem zu bebauenden Grundstück vorhanden.

Sobald im Zuge der späteren Leistungsphasen ein Baustelleneinrichtungsplan erstellt wurde, werden mögliche Kollisionen mit den bestehenden Bäumen im Straßenraum, auf dem Schulhof und auf dem Nachbargrundstück geprüft. Darauf aufbauend werden entsprechende Schutzmaßnahmen für Wurzeln, Stamm und Kronen bestimmt. Hierfür wurden im Baumgutachten bereits mögliche Schutzmaßnahmen aufgezeigt, die je nach Bedarf umgesetzt werden können. Grundsätzlich gilt, dass bei allen Arbeiten auf einen fachgerechten Baum- und Wurzelschutz zu achten ist und Beschädigungen an der Krone zu vermeiden sind.

 

Artenschutz

Gemäß dem Artenschutzgutachten wurden im Rahmen der Kontrollen in keinem der betroffenen Gebäude Hinweise auf eine Besiedlung durch planungsrelevante Tierarten festgestellt.

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

Die vom Revisionsamt geprüfte Kostenberechnung wurde auf Basis aktueller Kostendaten aus Datenbanken sowie Erfahrungswerten der Planungsbüros nach DIN 276 erstellt.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich demnach auf 29.660.000,00 € brutto.

 

Fördermittel

Mit den geplanten Maßnahmen werden für den Altbau, der hier den Lückenschluss als „Anbau“ mit einschließt, die Kriterien des KfW-Förderprogramms 464 für ein

Effizienzgebäude Denkmal EE erfüllt. Auf Grund des Bauwerkalters und der energetisch unsanierten Außenwände handelt es sich bei dem Altbau eventuell um ein „Worst-Performing-Building“, woraus sich ein zusätzlicher Bonus ergeben würde.

Alternativ zu der KfW-Effizienzhausförderung wäre gegebenenfalls auch eine BAFA-Einzelbauteilförderung für die wärmetechnisch ertüchtigten Bauteile des

Bestandsgebäudes sowie eine Förderung für die Erneuerung der haustechnischen

Komponenten im Altbau möglich.

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurden ab dem 21.07.2026 auch Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst. Die Förderzuschüsse wurden zum Teil signifikant reduziert und die Förderbedingungen verschärft. Die Konkretisierungen und Auslegungshilfe der Richtlinie sind zum Zeitpunkt der Erstellung der Projekt- und Kostendaten noch nicht veröffentlicht. Im weiteren Projektverlauf erfolgt die Prüfung der Fördermöglichkeiten und die Auswahl der besten Förderoption in Abhängigkeit der weiteren Entwicklung der Förderlandschaft bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung.

 

Folgekostenberechnung

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme
belaufen sich insgesamt auf 3.089.517,53 €.

 

Terminplanung

Projekt- und Vergabebeschluss Magistrat:                                                         09.09.2026

Ausschuss Umwelt, Planen und Bauen:                                                             17.09.2026

Ausschuss Kultur, Schule, Sport und Städtepartnerschaften:                         21.09.2026

Stadtverordnetenversammlung:                                                                           24.09.2026

Abgabe Bauantrag:                                                                                        Dezember 2026

Baubeginn Abbrucharbeiten:                                                                           Q2 / Q3 2027

Inbetriebnahme:                                                                                                          Q2 2029

Nutzungsaufnahme Schule:                                                            zum Schuljahr 2029/30

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 02.11.2020 wird der OPG treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos übertragen.

 

Abstimmung mit Fachämtern/Genehmigungsstellen

Die Maßnahme wurde planungsbegleitend in enger Abstimmung mit den zu beteiligenden Ämtern sowie der Leitung der Goetheschule im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt.

 

Schulkonferenz

Das Projekt wurde am 16.06.2026 im Rahmen der Schulkonferenz der Goetheschule vorgestellt. Die Schulkonferenz befürwortet die Umsetzung der vorgestellten Planung.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima wurden vom Amt für Umwelt und Energie mit Stellungnahme vom 31.07.2026 wie folgt eingeschätzt:

 

Untere Naturschutzbehörde

Zu den eingereichten Unterlagen nehmen wir wie folgt Stellung:

 

Gegen den Projekt- und Vergabebeschluss bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Allerdings weisen wir darauf hin, dass zwei Textpassagen zu Baumfällungen nicht korrekte oder missverständliche Aussagen enthalten und korrigiert und ergänzt werden sollten, wie folgt:

 

1.    Der Abschnitt 3.2. (Seite 12/13) „Umweltverträglichkeit“ sollte die erwähnten Bäume auf dem Nachbargrundstück differenzieren. Der Baum Nr. 6 (Ahorn) auf Grundstück 188/2 ist bei Einhaltung von Schutzmaßnahmen erhaltungsfähig. Der Baum Nr. 5 (Birke) auf Grundstück 188/6 wird als nicht erhaltungsfähig, unter Berücksichtigung des BV gewertet.

2.    Der Abschnitt 4.8.4 (Seite 33) „Notwendige Baumfällungen“ sollte angepasst werden und auf einen möglichen Baumerhalt des Baumes (Nummer 6, Grundstück 188/2) unter Umsetzung von Baumschutzmaßnahmen und einer Baumfachlichen Baubegleitung verwiesen werden.

3.    Die angeführten Punkte im Protokoll vom 29.08.2024 der Stadtwerke Offenbach haben weiterhin Bestand.

 

Begründung:

Auf Seite 13 steht unter Nummer 3.2 Umweltverträglichkeit: „Auf privaten Nachbargrundstücken gibt es zwei Bäume fast ohne Abstand direkt an der Grundstücksgrenze. Diese ragen weit auf das Projektgrundstück hinein und werden gemäß dem eingeholten Baumgutachten als nicht oder nur bedingt erhaltungsfähig eingestuft.“ Diese Aussage ist missverständlich.

Baum Nummer 6 aus dem Baumgutachten (Ahorn) wird in der Tabelle Nummer 3 auf Seite 16 des Baumgutachtens in die Kategorie EF3 eingeordnet („längerfristig erhaltungsfähig“) und EW2 („neutral erhaltungswürdig“). In der textlichen Einschätzung zum Baum steht, dass Baum Nummer 6 (Spitz-Ahorn) als bedingt und bei Einhaltung von umfangreichen Schutzmaßnahmen erhaltungsfähig bei Umsetzung des BV eingestuft wird. Von Seiten des Umweltamtes ist angezeigt den Erhalt des Baumes mit Maßnahmen dringend zu verfolgen.

Baum 5 (Birke) wird als nicht erhaltungsfähig, unter Berücksichtigung des BV, bewertet. Dies ist so weit korrekt dargestellt und wird auch von Seiten des Umweltamtes so gestützt.

Die Bäume 5 und 6 sind die einzigen Bäume auf den durch Bauten dominierten Grundstücken 188/2 und 188/6 und hätten laut Gutachten daher einen höheren Stellenwert. Die Wohlfahrtswirkung der Altbäume auf die umliegende Wohnbebauung mit versiegeltem Hof ist als hoch einzuschätzen.

Die Erhaltung von Altbäumen sollte mit hoher Priorität verfolgt werden. Altbäume haben in der Stadt einen hohen Stellenwert für Klimaanpassung, Wohlfahrtswirkungen auf den Menschen und ökologische Belange. Wir halten die vorgesehenen Schutzmaßnahmen demensprechend für zumutbar und gerechtfertigt. Die Maßnahmen zur Erhaltung für Baum Nummer 6 sind im Gutachten beschrieben. Bei Einhaltung der Maßnahmen kann von einer Erhaltung des für diesen Hinterhof ortsbildprägenden Baums ausgegangen werden.

 

Untere Wasserbehörde

Hinweise sind aus unserer Sicht in folgendem Umfang erforderlich:

 

1.    Die unter Ziffer 5.3 des Erläuterungsberichts beschriebenen Maßnahmen zur Regenwassernutzung stellen den bereits mit der Wasserbehörde abgestimmten Stand dar.

2.    Stoffliche Belastungen des Niederschlagswassers durch Bauprodukte (z.B. Biozide aus Dachbahnen, Metalle aus Dachblechen) sollten durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Hinweise gibt der Leitfaden des Umweltbundesamtes „Guter Umgang mit Regenwasser – ein Leitfaden für Nachhaltiges Bauen“ (online verfügbar unter https://www.umweltbundesamt.de/dokument/guter-umgang-regenwasser-ein-leitfaden-fuer).

3.    Die Stadt Offenbach hat Starkregengefahrenkarten veröffentlicht, die eine realitätsnahe Ersteinschätzung der Gefahren durch Starkregenereignisse für die Liegenschaft erlauben. Sie zeigen die zu erwartende Überflutungstiefe durch den Oberflächenabfluss bei einem außergewöhnlichen Regenereignis, wie es statistisch alle 100 Jahre vorkommen kann. Die Karten sind unter www.offenbach.de/starkregen abrufbar. Fachliche Auskünfte zu den Karten erteilt das Amt für Umwelt und Klima (umweltamt@offenbach.de). Bitte beachten: Die Karten stellen nur eine Ersteinschätzung dar, insbesondere neue bauliche Anlagen oder Änderungen der Topografie können Einfluss auf die berechneten Ergebnisse haben. Eine Auskunft zur detaillierten Gefährdung einzelner Gebäude und der zu treffenden Maßnahmen kann nur durch ein Fachbüro erfolgen.

4.    Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Kraftstoffe, Maschinenöl, Schmiermittel), ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. Unterlegen einer dicken flüssigkeitsdichten Folie oder Wanne) sicherzustellen, dass keine dieser Stoffe in das Erdreich gelangen können. Materialien und Einsatzgeräte zur Aufnahme möglicher Leckagen sind vorzuhalten. Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen sind Sofortmaßnahmen zur Verhinderung weiteren Ausbreitens sowie zur Beseitigung zu treffen und unverzüglich die Untere Wasserbehörde zu informieren.

 

Altlasten / Bodenschutz

Zu den eingereichten Unterlagen nehmen wir wie folgt Stellung:

 

Die nochmals hier angeführten Punkte im Protokoll vom 29.08.2024 der Stadtwerke Offenbach haben weiterhin Bestand.

 

Pkt. 6

Fragen/Informationen zu Altlasten

Da die Stadt Offenbach Bauherr ist, ist das RP Darmstadt für die diesbezüglichen Genehmigungen zuständig. Das Umweltamt möchte trotzdem informiert werden.

Die Kontamination des Bodens aufgrund der Historie als Gaswerkstandort ist bekannt und wird berücksichtigt.

Das RP Darmstadt (Hr. Binder) wurde bereits bei der Erstellung des Bodengutachtens mit einbezogen.

Das Umweltamt empfiehlt, dass aufgrund der sowieso vorhandenen Bodenbelastung mit dem RP Darmstadt abgestimmt werden kann, welches RC-Material für die Verfüllung der Baugrube genutzt werden darf.

 

Im 2. Bericht, Baugrunduntersuchung, geo- und umwelttechnisches Gutachten, Dr. HUG Geoconsult, Erweiterung der Goetheschule, Berliner Straße 213-215, Offenbach am Main wird dargelegt, dass wie im Gutachten beschrieben, die aktuellen Untersuchungen die Ergebnisse der bereits bekannten Boden- und Grundwasserverunreinigungen bestätigt haben. Zudem ebenfalls, dass daraus keine direkten Gefährdungen für Menschen resultieren.

Wie bereits dargelegt ist das RP Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt, Dezernat IV/F 41.5 – Bodenschutz, Herr Binder für die Genehmigung des Bauvorhabens zuständig und wird die Erkenntnisse aus dem neuerlichen 2. Bericht entsprechend berücksichtigen.

 

Weitere Hinweise sind aus unserer Sicht in folgendem Umfang erforderlich:

Für die Nutzung von Grundstücken zu Wohnzwecken und Spielplätzen gelten die Vorgaben der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV). Der Boden der vorgesehenen Freiflächen muss die in Anlage 2 Tabelle 4 BBodSchV festgelegten Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Mensch entsprechend der jeweiligen Nutzungskategorie einhalten.

 

Hinweis bei Verfüllung von Kellerräumen:

Der Einsatz von Recyclingmaterial ist grundsätzlich ausschließlich in technischen Bauwerken zulässig. Flächige Auffüllungen oder das Verfüllen von Kellern ohne anschließende Nutzung stellen kein technisches Bauwerk im Sinne § 2 Punkt 3 der Ersatzbaustoffverordnung dar und müssen daher mit sauberem Material der Klassen BM-0 oder BG-0 ausgeführt werden. Bei Fragen zu abfallrechtlichen Belangen wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt (Servicestelle Abfallwirtschaft, Standort Frankfurt Ost) als zuständige Abfallbehörde. Informationen zur Anzeige von mineralischen Ersatzbaustoffen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Internetseite des RP Darmstadt zum Thema Ersatzbaustoffe: https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/abfall/abfallnews/ersatzbaustoffe.

 

Auflagen und Maßnahmen welche beim Gebäudeabbruch zu beachten sind, u. a. Beachtung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), wurden bereits in dem o. g. 2. Bericht ausführlich behandelt und beschrieben.

 

Immissionsschutz

Wie bereits im Protokoll zur Besprechung am 29.08.2024 angeführt, ist das RP Darmstadt für den Immissionsschutz zuständig, da die Stadt Bauherr ist.

 

Wir weisen auf die folgenden Punkte hin:

·         Das Schadstoffgutachten für die Gebäudeteile B und C (Sakosta GmbH vom 25.09.2024) verweist in Tabelle 8 darauf, dass die Ergebnisse der Untersuchungen auf PAK für die Dachabdichtungen noch ausstehen. Die entsprechenden Ergebnisse sollten dem Gutachten beigelegt werden.

·         Wir möchten an die nötige Genehmigung für die Ausnahme vom Bauverbot für schutzbedürftige Einrichtungen in den Lärmschutzbereichen des Flughafens erinnern. Ein entsprechender Antrag befindet sich laut Erläuterungsbericht (Kapitel 6.2.1) noch in Vorbereitung.

·         Der Erläuterungsbericht besagt in Kapitel 6.2.1, dass ein Gutachten für die Lüftungsanlagen die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm zur Tages- und Nachtzeit belegt. Dieses Gutachten liegt den Unterlagen zu Planung und Kosten nicht bei und sollte daher beigelegt werden.

·         Die Raumakustikprognose behandelt die Unterrichtsräume GT1 und 2, Lernbereiche und Flure wie Spielflure, während der Schallschutznachweis für die Ganztagsbereiche im EG und Lernflure in den Obergeschossen die Schallschutzanforderungen für Klassenzimmer ansetzt (und nicht die laut Gutachten höheren Anforderungen gegen Spielräume). Wir bitten darum, zu überprüfen, dass die Einordnung der Raumnutzung nicht zu Diskrepanzen führt.

 

Klimaschutz / Energie

Hinweise sind aus unserer Sicht in folgendem Umfang erforderlich:

 

Die Ausführung eines außenliegenden Sonnenschutzes ist stark zu empfehlen und sollte in der Detailabstimmung mit dem Denkmalschutz weiterverfolgt werden.

 

Die Aufstellung einer PV-Anlage samt extensiver Dachbegrünung aller Dachflächen der Neubauten wird begrüßt.

 

Der aus der Stellplatzsatzung resultierende Bedarf von 30 Fahrrad-Abstellplätzen sowie 8 Tretroller-Abstellplätzen und einem Sonderfahrradabstellplatz ist aus unserer Sicht für 150 Schüler*innen unterdimensioniert besonders für die immer weitersteigende Nutzung von Tretrollern.

 

Wenn von den 26 PKW-Stellplätzen laut Stellplatzsatzung nur 11 notwendig sind, sollte aus unserer Sicht geprüft werden, ob diese nicht teilweise zu Fahrrad- bzw. Tretroller-Abstellplätzen sowie Baumstandorten umgestaltet werden können.

 

Einweisung Nutzer

Die Nutzenden wie auch der Gebäudebetreiber GBM werden nach Baufertigstellung in die Funktionsweise des Gebäudes sowie der Gebäudetechnik eingewiesen.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Dieses Projekt ist Bestandteil des im Masterplan 2030 benannten Schlüsselprojekts: neue Baugebiete.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte und geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

1. Lageplan

2. Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.