Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 7. Dezember 2006

 

 

12.      Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 585 A "ehemaliger Güterbahnhof zwischen Untere Grenzstraße und Brücke der Laskastraße"
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 434/06 vom 22.11.2006, DS I (A) 93
Az: 000-0002-01/0895#1156/2006
Ergänzungsantrag CDU vom 04.12.2006, DS I (A) 93/1
Az: 000-0002-01/0895#1169/2006


Beschlusslage:

DS I (A) 93/1 und DS I (A) 93

Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Für das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs in Offenbach am Main, in
    der Gemarkung Bürgel, Flur 7, ist der Bebauungsplan Nr. 585 A mit der
    Bezeichnung „ehemaliger Güterbahnhof zwischen Untere Grenzstraße und
    Brücke der Laskastraße" aufzustellen.

    Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt begrenzt:

    Im Westen:
    von der westlichen Begrenzung Untere Grenzstraße

    Im Norden:
    von der nördlichen und östlichen Grenze der Wegeparzelle Nr. 380/3, der
    südlichen Grenze der Parzelle Nr. 293/2, der südlichen und östlichen Grenze
    der Parzelle Nr. 350/5 (Industriebahntrasse), der südlichen Grenze der
    Wegeparzelle Nr. 361/1 und den südlichen Grenzen der Parzellen Nr. 48/3
    und 362/4 bis zum Schnittpunkt der westlichen Kante der Brücke der
    Laskastraße

    Im Osten:
    von der westlichen Kante der Brücke der Laskastraße

    Im Süden:
    von der nördlichen Grenze der Fernbahn
    Frankfurt – Bebra

    Der exakte Verlauf dieser Grenze ist im weiteren Verfahren noch in
    Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG vermessungstechnisch zu
    bestimmen.

    Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem beigefügten
    Übersichtsplan (Anlage) dargestellt.

2. Der Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs soll weitgehend zu einem Büro-
    und Dienstleistungsstandort entwickelt werden.

3. Mit diesem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 585 A werden der
    Aufstellungsbeschluss vom 29.08.1991 sowie der Billigungsbeschluss vom
    20.08.1992 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 585 aufgehoben.

4. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 585 A wird der rechtskräftige
    Bebauungsplan Nr. 516 „ für das Gebiet zwischen Mühlheimer Straße,
    Hafenbahn, Güterbahnhof und Grenzstraße" an dessen südlichem Rand
    geändert.

5. Es ist sicherzustellen, dass die geplante zukünftige Funktion des Ostbahnhofs
    als Haltepunkt für den Bahnfernverkehr durch den neuen Bebauungsplan
    nicht beeinträchtigt wird.

6. Es ist sicherzustellen, dass im Bereich des Bebauungsplans eine
    entsprechende Anzahl von PKW-Stellplätzen als Ersatz für den bisherigen
    Park-and-Ride-Platz öffentlich zugänglich ist.

Die Anlage (Kartenauszug) ist Bestandteil des Originalprotokolls.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 93/1
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Vorlage wird wie nachstehend ergänzt:

„5.
Es ist sicherzustellen, dass die geplante zukünftige Funktion des Ostbahnhofs als Haltepunkt für den Bahnfernverkehr durch den neuen Bebauungsplan nicht beeinträchtigt wird.

6.
Es ist sicherzustellen, dass im Bereich des Bebauungsplans eine entsprechende Anzahl von PKW-Stellplätzen als Ersatz für den bisherigen Park-and-Ride-Platz öffentlich zugänglich ist.“

DS I (A) 93
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Für das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs in Offenbach am Main, in
    der Gemarkung Bürgel, Flur 7, ist der Bebauungsplan Nr. 585 A mit der
    Bezeichnung „ehemaliger Güterbahnhof zwischen Untere Grenzstraße und
    Brücke der Laskastraße" aufzustellen.

    Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt begrenzt:

    Im Westen:
    von der westlichen Begrenzung Untere Grenzstraße

    Im Norden:
    von der nördlichen und östlichen Grenze der Wegeparzelle Nr. 380/3, der
    südlichen Grenze der Parzelle Nr. 293/2, der südlichen und östlichen Grenze
    der Parzelle Nr. 350/5 (Industriebahntrasse), der südlichen Grenze der
    Wegeparzelle Nr. 361/1 und den südlichen Grenzen der Parzellen Nr. 48/3
    und 362/4 bis zum Schnittpunkt der westlichen Kante der Brücke der
    Laskastraße

    Im Osten:
    von der westlichen Kante der Brücke der Laskastraße

    Im Süden:
    von der nördlichen Grenze der Fernbahn
    Frankfurt – Bebra

    Der exakte Verlauf dieser Grenze ist im weiteren Verfahren noch in
    Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG vermessungstechnisch zu
    bestimmen.

    Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem beigefügten
    Übersichtsplan (Anlage) dargestellt.

2. Der Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs soll weitgehend zu einem Büro- und
    Dienstleistungsstandort entwickelt werden.

3. Mit diesem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 585 A werden der
    Aufstellungsbeschluss vom 29.08.1991 sowie der Billigungsbeschluss vom
    20.08.1992 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 585 aufgehoben.

4. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 585 A wird der rechtskräftige
    Bebauungsplan Nr. 516 „ für das Gebiet zwischen Mühlheimer Straße,
    Hafenbahn, Güterbahnhof und Grenzstraße" an dessen südlichem Rand
    geändert.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 11.12.2006

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung