Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0921Ausgegeben am 28.01.2021

Eing. Dat. 28.01.2021

 

 

 

 

Konjunktur- & Hilfspaket Offenbach
hier: ergänzende Beschlussfassung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-018 (Dez. I, Amt 13 / OSG) vom 27.01.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.            In Abänderungen des Stadtverordnetenbeschlusses 2016-21/DS-I(A)0872 vom 28.10.2020 wird die SBB GmbH beauftragt, im Zuge der Phase 2 die Frühjahrstombola durchzuführen und umzusetzen. Die dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von 800T€ verbleiben in der Budgetverantwortung bei Amt 13.

 

2.            Die für den Betrieb einer Eisbahn bei Amt 13 vorgesehenen Mittel werden der Gutscheinaktion zugeschlagen, so dass im Rahmen der Aktion insgesamt 1.283.000 € zur Verfügung stehen.

 

 

Begründung:

 

Hintergrund des Konjunktur- & Hilfspakets ist die anhaltende Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf den Einzelhandel, die Gastronomie und die Vereine in Offenbach hat. Gerade im Offenbacher Einzelhandel und in der Gastronomie sind die Umsätze während des Lockdowns und während der erhöhten Infektionszahlen und der damit einhergehenden Berichterstattung stark zurückgegangen. Mit dem Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0872 vom 28.10.2020 wurde ein Konjunktur- & Hilfspaket für Offenbach beschlossen, um den Auswirkungen des Lockdowns und den damit verbundenen konjunkturellen Problemen in Offenbach entgegenzutreten. Zu den darin enthaltenen Maßnahmen zählt eine Tombola-Aktion, die nun durch die SBB GmbH im Auftrag der Stadt Offenbach durchgeführt werden soll. Zwecks Vereinfachung der Auszahlung sollen die Mittel – anders als im ursprünglichen Beschluss – direkt von Amt 13 an die SBB und damit nicht über den Umweg der OSG ausgezahlt werden. Da weiterhin die geplante Eisbahn aufgrund der hohen Corona-Zahlen entfallen musste, sollen die dafür verwendeten Mittel in Höhe von 100.000 Euro zusätzlich der Gutschein-Sonderaktion, die von der OSG durchgeführt wird, zur Verfügung stehen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.