Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.07.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0269Ausgegeben am 07.11.2012

Eing. Dat. 07.11.2012

 

 

 

Klinikum Offenbach GmbH

Grundsatzbeschluss –

Antrag Magistratsvorlage Nr. 421/12 (Dez. I und II, Klinikum Offenbach GmbH / Amt 20)

vom 07.11.2012

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die Geschäftsanteile der Klinikum Offenbach GmbH sollen in einem  geordneten Verkaufsprozess ganz oder teilweise auf einen oder mehrere Dritte übertragen werden.

Der Magistrat wird beauftragt, einen geordneten Verkaufsprozess in die Wege zu leiten, die Übertragung und Abtretung der Geschäftsanteile unterschriftsreif zu verhandeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Zustimmung vorzulegen.

 

2.    Die Liquidität bzw. die Vermeidung einer zukünftigen Überschuldung der Klinikum Offenbach GmbH wird für die Dauer des Verkaufsprozesses durch die Stadt Offenbach sichergestellt.

 

3.    Der von der Stadtverordnetenversammlung am 24.10.2012 beschlossene Sondernachtragshaushalt 2012 wird zurückgenommen.

 

4.    Die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren hinsichtlich eines Verbundes kommunaler Krankenhäuser wird für die Dauer des geordneten Verkaufsprozesses (Ziffer 1) ausgesetzt.

 

 

Begründung:

 

Die Klinikum Offenbach GmbH befindet sich in einer wirtschaftlich dramatischen Situation. Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit sind konkret zu besorgen.

 

Die angekündigte Versagung der kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigung der Patronatserklärung und der auf ihren Rahmen anzurechnenden Kapitalmaßnahme in Höhe von EUR 30.000.000, sowie  die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung haben zur Folge, dass nun ein strukturierter Verkaufsprozess zur Übertragung und Abtretung der Geschäftsanteile der Klinikum Offenbach GmbH auf einen oder mehrere Dritte durchgeführt werden muss.

 

Trotz massiver Kapitalstützungsmaßnahmen der alleinigen Gesellschafterin, der Stadt Offenbach am Main, in Höhe von EUR 90.000.000 in den letzten zwei Jahren und eines harten Sanierungskonzeptes, ist die Klinikum Offenbach GmbH derzeit nicht in der Lage, ihr operatives Ergebnis verlustfrei zu gestalten.

 

Das mit Schreiben des Regierungspräsidenten vom 26.01.2012 der Stadt Offenbach vor dem Hintergrund der extrem schwierigen Situation der Klinikum Offenbach GmbH aufgegebene Markterkundungsverfahren, wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.Oktober 2012 (2011-16/DS-I(A)0256 und 2011-16/DS-II(B)0007) beendet. Neben einer kommunalen Lösung waren auch Chancen und Möglichkeiten einer Privatisierung bzw. Teilprivatisierung im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens und eines Konzeptwettbewerbs untersucht worden.

Im Rahmen dieses Verfahrens kam es zur Abgabe von 5 konkretisierten Angeboten, aufgeteilt in 2 private und 3 kommunale Bieter. Diese Angebote wurden im Ergebnis und in der Prognose seitens der Stadt Offenbach am Main als nicht zufriedenstellend beurteilt.

 

Die Stadt Offenbach hat deshalb mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Oktober 2012 (2011-16/DS-I(A)0256 und 2011-16 /DS-II(B)0007) die Beendigung des Markterkundungsverfahrens beschlossen und ihr nachhaltiges Interesse an der Teilnahme an einem kommunalen Krankenhausverbund bekundet. Die aus Sicht der Stadt Offenbach notwendige Bekundung eines ernsthaften Interesses an einem (hessenweiten) kommunalen Verbund stand dabei einer ergebnisoffenen Fortsetzung des Markterkundungsverfahrens entgegen. Deshalb sprachen auch Fairness- und Verfahrensgründe dafür, das Markterkundungsverfahren nicht fortzusetzen, wenn zugleich ein (seinerzeit noch alleiniges) ernsthaftes Interesse an der kommunalen Verbundlösung bekundet werden sollte. Die Beendigung des Markterkundungsverfahrens wurde seitens der das Verfahren führenden Rechtsanwaltsgesellschaft Luther bereits den verbliebenen Bietern im Oktober 2012 mitgeteilt.

 

Aufgrund des aber weiterhin dringend bestehenden Kapitalbedarfs der Klinikum Offenbach GmbH mussten aus Sicht der Stadt Offenbach zusätzliche kurzfristige Maßnahmen ergriffen werden. Zum einen sind die Jahresabschlüsse der Gesellschaft für die Jahre 2010 und 2011 zwar geprüft, jedoch konnte jeweils noch kein Testat erteilt werden. Der Wirtschaftsprüfer verweigerte nach wie vor die Erteilung beider Testate in Ermangelung einer positiven Fortführungsprognose.

 

Mit Beschluss vom 23. August 2012 (Beschluss Nr.: 2011-16/DS-I(A)0217, sowie mit dem klarstellenden Beschluss vom 11. Oktober 2012 (2011-16/DS –I(A)0253) hat die Stadtverordnetenversammlung daher einer mit dem Wirtschaftsprüfer der Klinikum Offenbach GmbH abgestimmten Patronatserklärung zugestimmt, die für den ihn zusammen mit einem als plausibel erachteten Sanierungskonzeptes die Grundlage einer positiven Fortführungsprognose und damit zugleich die Grundlage der Erteilung der Testate für die Jahresabschlüsse 2010 und 2011 dargestellt hätte.

 

Nach Mitteilung der Geschäftsführung der Klinikum Offenbach GmbH, dass Zahlungsunfähigkeit im November konkret zu besorgen sei, sollte, zur Vermeidung der Stellung eines Insolvenzantrages, eine erste 30-Mio-Tranche im Rahmen der Patronatserklärung sofort realisiert und zur Auszahlung an die Klinikum Offenbach GmbH gebracht werden. Ein entsprechender Sondernachtragshaushalt wurde durch die Stadtverordnetenversammlung unter Wahrung aller Fristen in einer Sondersitzung am 25.Oktober 2012 einstimmig beschlossen

 

Zwischenzeitlich ist aufgrund aktualisierter Angaben der Geschäftsführung davon auszugehen, dass die Liquidität derzeit zwar noch gesichert ist. Die Zahlungsfähigkeit der Klinikum Offenbach GmbH beruht jedoch alleine auf einer Kreditlinie. Diese Kreditlinie ist nach Angaben der Geschäftsführung der Klinikum Offenbach GmbH bereits teilweise in Anspruch genommen. Darüber hinaus ist die Klinikum Offenbach GmbH nach Angaben der Geschäftsführung möglicherweise bereits überschuldet. Die Geschäftsführerin der Klinikum Offenbach GmbH ist daher angewiesen worden, eine Überschuldungsbilanz zu erstellen, die innerhalb der nächsten zehn Tage vorliegen dürfte. Eine formelle Anzeige der Geschäftsführung gemäß § 49 Abs. 3 GmbHG (Verbrauch mindestens der Hälfte des Stammkapitals) liegt bisher nicht vor.

 

Die Übertragung und Abtretung der Geschäftsanteile der Klinikum Offenbach GmbH an einen oder mehrere Dritte in einem geordneten Verkaufsprozess wird nun erforderlich, da fest steht, dass das Regierungspräsidium die Patronatserklärung und die auf ihren Rahmen anzurechnende Kapitalmaßnahme in Höhe von EUR 30.000.000 nicht genehmigen wird.

 

Bei dem Verkaufsprozess wird zu beachten sein, dass die Stadt Offenbach aus Rechtsgründen ein akut insolvenzgefährdetes Klinikum nicht verkaufen darf, ohne die Kaufinteressenten jeweils über die bestehenden Insolvenzrisiken vollumfänglich zu informieren. Potentielle Kaufinteressenten würden deshalb mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erst einmal abwarten, zumal für sie der Kauf der Klinikum Offenbach GmbH aus einer (eröffneten) Insolvenz heraus eine sehr attraktive Option darstellen würde.

Es ist daher geplant, den Verkaufsprozess so zu gestalten, dass der Käufer auf eine vollumfänglich entschuldete Klinikum Offenbach GmbH bietet.

Die Schulden sollen  von der Stadt Offenbach am Main übernommen werden. Hierdurch wird zugleich ein möglicher Überschuldungstatbestand beseitigt. Die Zahlungsfähigkeit der Klinikum Offenbach GmbH ist  während des Verkaufsprozesses durch die Beschlussfassung zu Ziffer 3 sicher gestellt.

Die Dringlichkeit der Vorlage ergibt sich daraus, dass die Vorgehensweise bezüglich der KliO erst in den letzten beiden Tagen abgestimmt werden konnte.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.