Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.11.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2012
TOP 20
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 576 mit der Bezeichnung „Französisches Gässchen/ Frankfurter Straße (Erweiterung der II. Ebene)“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 438/12 (Dez. I, Amt 60) vom 14.11.2012,
2011-16/DS-I(A)0283
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 2, zwischen Frankfurter Straße und Französischem Gässchen ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 576 aufzuheben.
Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird begrenzt wie folgt:
- im Süden: durch die Nordseite der Frankfurter Straße,
- im Westen: durch die Westseite der Herrnstraße,
- im Norden: durch die Nordseite des Französischen Gässchens,
- im Osten: durch die Ostseite der Schlossstraße, die Nordseite der Ziegelstraße, die östliche Grenze des Flurstückes Nr. 887/10, die Nordseite der Berliner Straße sowie die östliche und südliche Grenze des Flurstückes Nr. 887/17.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 07.12.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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