Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0323Ausgegeben am 14.02.2013
Eing. Dat. 07.02.2013
Wahl eines Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Antrag Magistratsvorlage Nr. 057/13 (Dez. II, Amt 51) vom 06.02.2013
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
auf Vorschlag des Paritätischen als anerkannten Jugendverband
Frau Hanne Schirmer
als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss wählen.
Begründung:
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1993, zuletzt geändert durch Beschluss vom 18.11.2004 wurde die Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main erlassen. Gemäß § 2 Ziffer 1d der Satzung gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder drei Frauen oder Männer an, die auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Wohlfahrtspflege von der Stadtverordnetenversammlung gem. § 6 Abs. 4 Satz 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) gewählt werden. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen.
In ihrer Sitzung am 16.06.2011 hat die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Paritätischen Frau Mechthild Dänner als stimmberechtigtes Mitglied und Frau Sybille Stallmann-Beseler als stellvertretendes Mitglied gewählt.
Frau Stallmann-Beseler hat nun ihre stellvertretende Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss niedergelegt. Der Paritätische schlägt als ihre Nachfolgerin Frau Hanne Schirmer vor. Die vorgeschlagene Nachfolgerin erfüllt die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB), in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Gebiet des örtlichen Trägers Aufgaben der Jugendhilfe wahr nimmt.
Weitere Vorschläge zur Nachbesetzung liegen dem Magistrat nicht vor.
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