Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0343/1Ausgegeben am 13.03.2013
Eing. Dat. 13.03.2013
Stellenplan 2013
Änderungsantrag CDU vom 13.03.2013
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die in Amt 13 neu geschaffene A 12-Stelle wird nicht besetzt, bis das Ergebnis der Organisationsuntersuchung vorliegt.
Begründung:
In Amt 13 wurde eine neue A 12-Stelle geschaffen.
Auf Befragen erklärte der Oberbürgermeister und Personaldezernent im Fachausschuss, „hier wurde eine A 13 hD kw-Stelle von Amt 11.4 zu Amt 13 übertragen. Eine Refinanzierung gebe es nicht, dies sei nur bei neuen, nicht bei übertragenen bzw. umgeschichteten Stellen notwendig“.
Die Notwendigkeit ergab sich, den Worten des Oberbürgermeisters zufolge, „aus der Begründung vom Amt 13“.
Auf die Frage nach den fachlichen Gründen, entgegen der Dienstpostenbewertung vorzugehen, erklärte der Oberbürgermeister, „in Wahrnehmung seiner politischen Gesamtverantwortung gemäß geltender Geschäftsordnung der Bewertungs-kommission“ entschieden zu haben.
Fakt ist somit, dass keinerlei tragfähige Begründung für die Übertragung, oder besser gesagt, Schaffung einer hochdotierten Beamtenstelle für Amt 13 vorliegt.
Fakt ist auch, dass die frühere Stelle bei Amt 11 weggefallen und damit Personal-kosten in erheblichem Umfang einzusparen gewesen wären.
Mit den Sparbemühungen und dem Beitritt zu Schutzschirm ist dieses Vorgehen nicht vereinbar.
Daher darf diese, faktisch neue, Stelle nicht besetzt werden, bis deren Notwendigkeit objektiv belegt ist.
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