Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.07.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0346Ausgegeben am 14.03.2013

Eing. Dat. 14.03.2013

 

 

 

3. Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2013

Antrag CDU vom 14.03.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Im Investitionsplan 2013 ff. werden nachstehende Maßnahmen gestrichen bzw. deren Ansatz reduziert:

 

 

-       Inv.-Nr. 1301010900601207 - Streichung Grünring von Main zu Main

-       Inv.-Nr. 1201010900601209 - Streichung Radverkehrskonzept (netto)

-       Inv.-Nr. 0802010900601201 - Streichung Sportanlage Brandsbornstraße

-       Inv.-Nr. 1302010900601201 - Reduzierung Maindeich (techn. Lösung mit Absenkung Schlossbereich) um € 4.000.000,--

-       Inv.-Nr. 1201010900601206 - Streichung Umbau Marktplatz

-       Inv.-Nr. 0802010900601301 – Streichung Sportanlage Rosenhöhe (Kunstrasenplatz)

 

 

Begründung:

 

Anfang des Jahres 2013 hat sich eine interfraktionell gebildete Gruppe („AG Schutzschirm“) umfangreich mit der Haushaltssituation der Stadt Offenbach befasst und zahlreiche Sanierungsvorschläge unterbreitet.

 

Ein großer Teil dieser Vorschläge floss inzwischen in die vom Magistrat vorgelegten Änderungslisten zum Haushaltsplanentwurf 2013 ein, im Bereich der Investitionsplanungen nimmt der Magistrat sogar explizit Bezug auf die von der AG vorgelegte „Konsensliste“. Diese Vorschläge wurden dort einstimmig verabschiedet.

 

Die antragstellenende Fraktion unterbreitet nunmehr weitere Kürzungsvorschläge für das Investitionsprogramm im Gesamtvolumen von rund € 6,4 Mio. (Grünring Main zu Main ca. 510.000,--, Radverkehr –netto- ca. 415.000,--, Sportanlage Brandsbornstraße 200.000,--, Maindeich ca. 4.000.000,--, Marktplatz –netto- 501.000.--, Sportanlage Rosenhöhe 750.000,--).

 

Diese Vorschläge wurden zwar gleichfalls in der AG ausführlich diskutiert, eine einstimmige Beschlussfassung wurde jeweils jedoch von einzelnen Teilnehmern verhindert.

Die antragstellende Fraktion vertritt hier aber die Auffassung, dass die in diesen Einzelfällen betriebene Klientelpolitik dem Versuch der Sanierung der Offenbacher Finanzen zuwiderläuft.

 

So ist es beispielsweise nicht einsehbar, dass mit den Änderungslisten Straßenbau- und –sanierungsvorhaben verschoben oder gestrichen werden, Radwegeplanungen hingegen offenbar nach wie vor in Teilen Offenbacher Kommunalpolitik trotz aller begründeten Bedenken unantastbar erscheinen.

 

Reine Prestigeprojekte, wie etwa der allgemein hoch umstrittene Umbau des Marktplatzes, kann sich die Stadt erst recht nicht leisten.

 

 

 

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