Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.07.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 14. März 2013
TOP 12
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Antrag REP vom 13.02.2013, 2011-16/DS-I(A)0325
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
§ 3 der Hauptsatzung der Stadt Offenbach erhält folgende Neufassung:
1. Die Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung beträgt 59.
2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt aus ihrer Mitte ein Stadtverordnetenpräsidium, das aus dem/der Stadtverordnetenvorsteher/in, drei stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher(n)/innen und einem/einer Schriftführer/in besteht.
Offenbach a. M., den 18.03.2013
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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