Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.07.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0345/2Ausgegeben am 14.03.2013

Eing. Dat. 14.03.2013

 

 

3. Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2013 –

Herrichtung Gelände Beethovenschule

Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Die südwestliche Teilfläche des aus dem Schulhof der Beethovenschule ausparzellierten Teilgebietes wird gemäß DS-I(A)0209 vom 21.6.2012 in einfachster Form verkehrssicher hergerichtet und für die Schulgemeinde und, durch deutliche gestalterische Abgrenzungen, auch dem Quartier zugänglich gemacht. Das Grundstück verbleibt jedoch im Eigentum der Stadt. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der untengenannten Haushaltsstellen - soweit dies nach der Wiederherstellung des Zustandes vor Baubeginn und Baustelleneinrichtung durch Hochtief noch erforderlich ist.

 

2.     Im Investitionsplan 2013 ff. wird ein neues Produktkonto mit der Bezeichnung „Herrichtung und Kampfmittelbeseitigung südwestliches Teil-Gelände Beethovenschule“ eingerichtet und in 2013 mit 100.000 € ausgestattet.

 

3.    Der Ansatz für die Maßnahme: 0101130800101203, Anschaffung von Büromöbeln, Fahnen und Wirtschaftsausstattung in Höhe von 391.750 € wird in 2013 einmalig um 50.000 € gekürzt.

 

4.    Der Ansatz für die Maßnahme: 1001020500801202, Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten in Höhe von 250.000 € wird in 2013 einmalig um 20.000 € gekürzt.

 

5.    Der Ansatz für die Maßnahme: 1001020500801201, Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten in Höhe von 350.000 € wird in 2013 einmalig um 30.000 € gekürzt.

 

 

Begründung:

 

Die südliche Fläche der Beethovenschule, die derzeit vom Schulhof durch einen Bauzaun abgetrennt ist, soll gemäß DS-I(A)0209 vom 21.6.2012 der Öffentlichkeit und der Schulgemeinde in einfachster Herrichtung wieder zugänglich gemacht werden. Eine Einsaat von Grasflächen empfiehlt sich aufgrund der geringen Widerstandskraft nicht. Es wird eine Bodenbedeckung mit Holzhäcksel favorisiert. Auf die Anlage eines Weges soll ebenfalls verzichtet werden, so dass Herrichtungskosten inklusive der Herstellung von Kampfmittelfreiheit auf dem südwestlichen Teil der Fläche von max. 100.000 € als ausreichend angesehen werden. Der südöstliche Teil der Fläche wird in der so genannten „0-Variante“ durch Hochtief hergerichtet.

 

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