Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.07.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 2. Mai 2013
TOP 21
Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 20 Nr. 93/31, Senefelderstraße 116 = 261 m²
Antrag Magistratsvorlage Nr. 139/13 (Dez. I, Amt 80) vom 17.04.2013,
2011-16/DS-I(A)0363
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:
1. Das zum 31.12.2029 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Senefelderstraße 116 = 261 m² wird um 30 Jahre verlängert.
2. Der Erbbauzins beträgt 2.346,39 EUR/Jahr (8,99 EUR/m²) und wird bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.
3. Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.
Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 16.05.2013
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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