Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.07.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 2. Mai 2013
TOP 23
Bildung eines einheitlichen Standesamtsbezirks
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 146/13 (Dez. III, Amt 35) vom 17.04.2013,
2011-16/DS-I(A)0365
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1.
Die Stadt Offenbach am Main und die Kreisstadt Dietzenbach bilden mit Wirkung vom 01. Oktober 2013 einen einheitlichen Standesamtsbezirk mit der Bezeichnung „Standesamt Offenbach am Main“ und Sitz in Offenbach am Main.
2.
Der in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Kreisstadt Dietzenbach wird zugestimmt.
3.
Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, alle notwendigen Schritte zur Umsetzung des unter 1 genannten Beschlusses auf Grundlage der unter 2 genannten Vereinbarung vorzunehmen und entsprechende Erklärungen abzugeben.
4.
Die Finanzierung erfolgt vollständig durch die Erhebung einer fortlaufenden Standesamtsumlage in Höhe von 2,90 € pro Einwohner jährlich, die von der Kreisstadt Dietzenbach an die Stadt Offenbach a.M. zu zahlen ist. Die dafür nötigen Konten werden in Absprache mit der Kämmerei eingerichtet.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 16.05.2013
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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