Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0390Ausgegeben am 27.05.2013
Eing. Dat. 24.05.2013
Offenbacher Stadtkonzern
Stadiongesellschaft Bieberer Berg mbH (SBB)
Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschafterversammlung der SBB, die Geschäftsführung der SBB anzuweisen, einen Verzicht auf fällige Forderungen zum 30.06.2013 gegenüber der Offenbacher Fußballclub Kickers 1901 GmbH (OFC GmbH) zu erklären sowie für den Zeitraum vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2015 die Miete in Höhe eines jährlichen Teilbetrages zu stunden.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 197/13 (Dez. I und II, Amt 20) vom 24.05.2013
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
· Im Hinblick auf die im Vorfeld vom Regierungspräsidenten gegebenen Hinweise steht die vorerteilte Zustimmung unter dem Vorbehalt, dass der Regierungspräsident mindestens bestätigt, dass der Abschluss der Stundungs- und Verzichtsvereinbarung keinen kommunalaufsichtsrechtlich relevanten Vorgang darstellt.
Begründung:
Die SBB ist eine Tochtergesellschaft der Sport und Freizeit GmbH Offenbach (SFO). Die SFO ist eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH).
Gemäß den in den Gesellschaftsverträgen getroffenen Regelungen (§ 16 Absatz 3 lit. c) des Gesellschaftsvertrages der SBB in Verbindung mit § 16 Absatz 3 lit. c) des Gesellschaftsvertrages der SFO in Verbindung mit § 17 Absatz 3 lit. c) des Gesellschaftsvertrages der SOH und § 51 der HGO, ist für die im Vorlagentenor genannten Geschäfte die Zustimmung des Magistrates und der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.
Der Aufsichtsrat der SBB hat in seiner heutigen Sitzung (nachrichtlich: 24.05.2013) dem Magistrat als Gesellschafterversammlung der SOH die vorstehende Vorlage zur Beschlussfassung empfohlen.
Die Anlagen 1 bis 5 sind selbsterklärend.
Die Anlagen 2-5 enthalten datenschutzrechtlich geschützte Daten, weswegen empfohlen wird, die Magistratsvorlage nicht im Ratsinformationssystem zu veröffentlichen und nicht an die Presse weiter zu geben. Soll über die datenschutzrechtlich geschützten Daten in der Stadtverordnetenversammlung eine Aussprache stattfinden, so wird dringend empfohlen, dies nur in nicht öffentlicher Sitzung zu tun.
Anlagen:
- Nicht öffentliche Anlage
- Erlass- und Stundungsvereinbarung (Anlage 1 - öffentlich)
- Sanierungskonzept der OFC GmbH (Anlage 2 - nicht öffentlich)
- Bewertung – Chancen / Risiken – Folgen für die SOH GmbH
(Anlage 3 – nicht öffentlich)
- Stellungnahme der WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Anlage 4 - nicht öffentlich)
- Gutachten der Schüllermann und Partner AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Anlage 5 - nicht öffentlich)
Verteiler Anlagen 2-5:
13 x HFB
2 x Minderheitenvertreter (HFB)
8 x Fraktionen
4 x Stv.-Büro
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