Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.07.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 06. Juni 2013
TOP 4
Bildung der Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 01.01.2014 bis 31.12.2018
hier: Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeindevertretung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 182/13 (Dez. I, Amt 10) vom 22.05.2013,
2011-16/DS-I(A)0382
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0382 / Punkt 1
Die Stadtverordnetenversammlung wählt per Akklamation einstimmig
gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes die im beiliegenden Verzeichnis aufgeführten Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen.
Die Vorschlagsliste ist Bestandteil des Originalprotokolls.
2011-16/DS-I(A)0382 / Punkt 2
Die Stadtverordnetenversammlung wählt jeweils per Akklamation einstimmig
1. Frau Stadtverordnete Christel Reichenbach (geb. Götz), Am Aussichtsturm 23 in 63067 Offenbach, geb. am 14.08.1944 in Offenbach, Beruf: Rentnerin
2. Frau Stadtverordnete Rosa Kötter (geb. Seitz), Am Entensee 89 in 63075 Offenbach, geb. am 24.04.1950 in Frankfurt, Beruf: Bauzeichnerin
3. Herrn Stadtverordneten Edmund Flößer-Zilz (geb. Flößer), Pommernstraße 7 in 63069 Offenbach, geb. am 11.04.1957 in Flörsheim, Beruf: Diplom-Biologe
als Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss.
Außerdem wählt die Stadtverordnetenversammlung per Akklamation einstimmig
1. Frau Susanne Schaaf (geb. Drescher), Kirchgasse 36 in 63065 Offenbach, geb. am 07.03.1964 in Ludwigshafen, Beruf: Fraktionsassistentin sowie
2. Frau Jutta Lehmann (geb. Maul), Hauffstraße 22a in 63071 Offenbach, geb. am 05.08.1963 in Schlüchtern, Beruf: MTRA
als Ersatzmitglieder für den Schöffenwahlausschuss.
Bei sämtlichen Wahlgängen waren mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung anwesend.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0382
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes werden die im beiliegenden
Verzeichnis aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und
Schöffen aufgenommen.
Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Drittel der
anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der
Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung
erforderlich (§ 36 Abs. 1 S 2 GVG).
2. 3 Vertrauenspersonen und 2 Ersatzmitglieder werden als Beisitzerinnen oder
Beisitzer des Schöffenwahlausschusses gewählt.
Für die Wahl der Vertrauenspersonen gilt ein Quorum von zwei Drittel der
anwesenden Mitglieder mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen
Mitgliederzahl (§ 40 Abs. 3 S. 1 GVG).
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.06.2013
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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