Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0423Ausgegeben am 29.08.2013
Eing. Dat. 29.08.2013
Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Offenbacher
Verkehrs-Betriebe GmbH
Antrag Magistratsvorlage Nr. 293/13 (Dezernat I, Amt 20) vom 28.08.2013
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die Stadt Offenbach am Main übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 HGO eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH mit einem Betrag von 1.400.000,-- EURO zuzüglich sämtlicher Nebenforderungen.
Begründung:
Der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH wurde am 18.12.2007 die Konzession für den Stadtverkehr Offenbach bis zum 12.12.2015 erteilt. Für Januar 2014 ist der Erwerb von 5 Gelenkniederflurbussen der Marke MAN (8. Tranche), Kosten: 1.392.850,-- €, vorgesehen.
Zur Finanzierung des Erwerbes der neuen Busse benötigt die Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH einen kommunalverbürgten Kredit in Höhe von 1.400.000,00 €. Die Kreditaufnahme erfolgt bei der Städtischen Sparkasse Offenbach a.M.. Es handelt sich um einen Kredit mit einer Laufzeit von 10 Jahren.
Die Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH erklärt sich für die Übernahme der Bürgschaft bereit, die Hälfte des aufgrund einer solchen Kommunalbürgschaft erzielten Zinsgewinns in Form einer Bürgschaftsgebühr von 0,5 % an die Stadt Offenbach weiterzugeben.
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