Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.07.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2014
TOP 13
Grundsatzbeschluss geförderter Mietwohnungsbau
hier: Grundsatzbeschluss über Leitlinien zur Vergabe städtischer Darlehen im Rahmen des geförderten Mietwohnungsbaus (kommunale Kofinanzierung der Landesförderung)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 071/14 (Dez. I, Amt 60) vom 05.03.2014,
2011-16/DS-I(A)0513
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Den vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Referat Stadtentwicklung und Wohnbauförderung, erstellten Leitlinien (Anlage 1) als Grundlage für durchzuführende Projekte im geförderten Mietwohnungsbau wird zugestimmt.
2. Die Mittelbereitstellung für die einzelnen Projekte erfolgt zweckgebunden über das Produktkonto 10020300.1200000060 „Förderung soz. Wohnungsbaus Fehlbelegungsabgabe“ Investitionsnummer 1002031000601201.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 26.03.2014
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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