Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.07.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 05. Juni 2014
TOP 20
Nutzung des Waldschwimmbades Rosenhöhe
Antrag CDU vom 22.05.2014, 2011-16/DS-I(A)0558
Änderungsantrag CDU vom 05.06.2014, 2011-16/DS-I(A)0558/1
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0558/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt unmissverständlich klar, dass ihr Beschluss 2011-16/DS-I(A)0313 vom 7. Februar 2013 unter Punkt 4 lediglich eine Erhöhung der Schwimmbadbenutzung für alle fremden Vereine von 15,-- € auf 20,-- € pro Trainings- und Sportstunde bedeutet.
2. Für Offenbacher Vereine gilt der o.a. Stundensatz für bis zu drei Bahnen eines Schwimmbeckens.
4. Der Magistrat wird beauftragt, den EOSC darüber zu informieren, dass die Erhöhung der Miete für Offenbacher Vereine nicht mehr als 33% der bisherigen Mieten betragen darf.
2011-16/DS-I(A)0558
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt unmissverständlich klar, dass ihr Beschluss 2011-16/DS-I(A)0313 vom 7. Februar 2013 unter Punkt 4 lediglich eine Erhöhung der Schwimmbadbenutzung für alle fremden Vereine von 15,-- € auf 20,-- € pro Trainings- und Sportstunde bedeutet.
2. Für Offenbacher Vereine gilt der o.a. Stundensatz unabhängig davon, wie viele abgetrennte Bahnen eines Schwimmbeckens von den Vereinen genutzt wurden.
4. Der Magistrat wird beauftragt, den EOSC darüber zu informieren, dass die vertragliche Ausgestaltung der Schwimmbadbenutzung für Offenbacher Vereine nicht mehr als 33% der bisherigen Mieten betragen darf.
Offenbach a. M., den 11.06.2014
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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