Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0558/1Ausgegeben am 05.06.2014
Eing. Dat. 05.06.2014
Nutzung des Waldschwimmbades Rosenhöhe
Änderungsantrag CDU vom 05.06.2014
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt unmissverständlich klar, dass ihr Beschluss 2011-16/DS-I(A)0313 vom 7. Februar 2013 unter Punkt 4 lediglich eine Erhöhung der Schwimmbadbenutzung für alle fremden Vereine von 15,-- € auf 20,-- € pro Trainings- und Sportstunde bedeutet.
2. Für Offenbacher Vereine gilt der o.a. Stundensatz für bis zu drei Bahnen eines Schwimmbeckens.
4. Der Magistrat wird beauftragt, den EOSC darüber zu informieren, dass die Erhöhung der Miete für Offenbacher Vereine nicht mehr als 33% der bisherigen Mieten betragen darf.
Begründung:
Der Beschluss 2011-16/DS-I(A)0313 der Stadtverordnetenversammlung vom 7.2.2013 wird fälschlicherweise so interpretiert, dass künftig von jedem fremden Verein eine erhöhte Miete pro abgetrennter Bahn von 15,-- € auf 20,-- € an den EOSC zu zahlen ist. Dies steht jedoch nicht explizit in der Vorlage I(A) 313 unter Punkt 4.
Zwar haben bisher fast alle fremden Vereine dem EOSC eine Miete pro abgetrennter Schwimmbeckenbahn gezahlt, der WVO, als einziger fremder Offenbacher Verein, aber nicht. Für diesen Verein galt bisher die Miete pro Stunde der Schwimmbadbenutzung, unabhängig von der Anzahl der benutzten abgetrennten Bahnen. Dies war der Stadtverordnetenversammlung nicht bekannt und sie wurde auch nicht darauf hingewiesen. Im Ergebnis haben die Stadtverordneten eine Erhöhung um 33% beschlossen.
Wenn jetzt das Dezernat II den EOSC anweist, vom WVO eine 133 prozentige Mieterhöhung zu verlangen, steht dies nicht im Einklang mit der Intention der Stadtverordnetenversammlung. Aus diesem Grunde ist der obige Beschluss mit der entsprechenden Klarstellung notwendig.
Eine Regelung über einen neu zu zahlenden Zuschuss der Stadt aus Sportfördermitteln an den WVO zur Abmilderung der Folgen für den WVO lehnt die antragstellende Fraktion ab, da der Verein, der den Umstand nicht zu vertreten hat, damit zum Bittsteller gemacht würde. Zudem würde dieses Vorgehen zum Nachteil der übrigen Offenbacher Vereine gehen, da dies eine zusätzliche Belastung für die bereits geringen Sportfördergelder darstellen würde.
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