Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.07.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 05. Juni 2014
TOP 8
Soziale Stadt – Innenstadtrand südlich der Bahn („Hegiss 2“)
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 150/14 (Dez. I und III, Ämter 60 und 81) vom 14.05.2014, 2011-16/DS-I(A)0546
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, das von
- Bismarckstraße im Norden,
- Kurzer Straße und Bachstraße sowie der südlichen Randbebauung der Feldstraße und der östlichen Randbebauung der Waldstraße im Osten,
- der Gabelsbergerstraße und dem Starkenburgring im Süden sowie
- der Sprendlinger Landstraße im Westen
umschlossene Gebiet als Programmgebiet der Sozialen Stadt gemäß § 171 e Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorzubereiten und dazu die Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts gemäß § 171 e Abs. 4 und 5 BauGB einzuleiten.
Die Umgrenzung des Planungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage) dargestellt.
Das Entwicklungskonzept mit Zielen und Maßnahmen zur Stabilisierung der Bevölkerungsstruktur und Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Die Mittelbereitstellung der neu zu veranschlagenden Mittel in Höhe von 110.000,00 € erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2014 durch den RP Darmstadt für die Planung und Moderation des Beteiligungsprozesses sowie die Öffentlichkeitsarbeit, über das Produktkonto 09010600.6179000360 „Hegiss 2 – Innenstadt südlich der Bahn (09.01.06)“.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 11.06.2014
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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