Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.07.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. Juni 2014

 

 

 

TOP 3

Haushaltsbegleitantrag

Antrag CDU, SPD, B´90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP, FW und Piraten vom 04.06.2014, 2011-16/DS-I(A)0560

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah in Anlehnung an die Vorschriften für die Fraktionen des Hessischen Landtages („Gesetz über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Hessischen Landtag“) eine Satzung zum Umgang mit Fraktionsmitteln zu erstellen. Diese Satzung soll folgende Regelungen enthalten:

 

1.    Fraktionen dürfen aus den Fraktionsmitteln Rücklagen bilden, soweit dies unter Beachtung der Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung für Ausgaben, die aus den Einnahmen eines laufenden Haushaltsjahres nicht getätigt werden können, erforderlich ist. Die Rücklagen dürfen zwanzig Prozent der vorjährlichen Fraktionszuschüsse der jeweiligen Fraktionen betragen.

 

2.    Mittel, die darüber hinausgehen sind bis zu einer bestimmten Frist auf ein einzurichtendes Ertragskonto zurückzuzahlen.

 

3.    Besteht eine Fraktion bis zum Ende der Wahlperiode und bildet sich zu Beginn der nächsten Wahlperiode eine solche Fraktion aus Abgeordneten derselben Partei erneut, so geht das Vermögen einschließlich der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften der früheren Fraktion auf sie über.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 11.06.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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