Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0569Ausgegeben am 26.06.2014
Eing. Dat. 26.06.2014
Verlängerung des Erbbaurechts am Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 30
Antrag Magistratsvorlage Nr. 189/14 (Dez. I, Amt 80) vom 25.06.2014
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Das zum 30.06.2016 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 30 = 694 m² wird um 30 Jahre verlängert.
2. Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 3.261,80 EUR/Jahr (4,70 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.
3. Für alle Fälle der Veräußerung des Erbbaurechts wird der Stadt Offenbach ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt.
4. Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erbbauberechtigten getragen.
Begründung:
Das Erbbaurecht an dem Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 30 läuft am 30.06.2016 ab. Die in der Anlage genannte Erbbauberechtigte hat die Verlängerung des Erbbaurechts beantragt.
Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Wohnhausgrundstück. In städtebaulicher Hinsicht bestehen keine Planungsabsichten für das Grundstück.
Der bisherige Erbbauzins von 2,27 EUR/m² wird neu festgesetzt auf 3.261,80 EUR/Jahr (4,70 EUR/m² = 4 % von ½ des Grundstückswertes in Höhe von 235,00 EUR/m²).
Die Erbbauberechtigte hat die Modalitäten der Erbbaurechts-Verlängerung akzeptiert.
Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 30.06.2016 ablaufenden Erbbaurechts um 30 Jahre keine Bedenken.
Anlagen:
Nichtöffentliche Anlage
Plan
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