Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.07.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. November 2014

 

 

 

TOP 6

Neufassung der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 270/14 (Dez. I, Amt 60) vom 17.09.2014,

2011-16/DS-I(A)0607

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main

Aufgrund der §§ 1 bis 6a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main in der Sitzung am 20.11.2014 folgende Neufassung der

 

Straßenbeitragssatzung (StrBS)

 

beschlossen:

 

Artikel 1

 

Die Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main erhält die als Anlage 1 beigefügte Neufassung.

 

Artikel 2

 

Diese Neufassung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt damit die bisherige Straßenbeitragssatzung vom 22.08.2002 außer Kraft.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.11.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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