Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.11.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0682Ausgegeben am 05.03.2015
Eing. Dat. 05.03.2015
Offenbacher Stadtinformationsgesellschaft mbH
hier: Satzungsänderungen & Geschäftsordnungen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-064 (Dez I und II, Amt 20) vom 04.03.2015
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Änderung bzw. Neufassung der Satzung der Offenbacher Stadtinformationsgesellschaft mbH (Anlage 1) und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (Anlage 3) wird zugestimmt.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2014 im Rahmen ihrer Beschlussfassung zum Grundsatzbeschluss „Stärkung der Aufsichtsräte“ DS I (A) 0648 und 0648/2 eine Mustersatzung und ein Muster für die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung beschlossen. In der Folge sind die Gesellschaftsverträge in den kommunalen Mehrheitsbeteiligungen anzupassen bzw. neu zu fassen.
In einem ersten Schritt wurden die Gesellschaftsverträge der Seniorenzentrum Offenbach GmbH, der EEG Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement GmbH (künftig GBM Service GmbH Offenbach), der GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach und der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH angepasst.
Nunmehr stehen die Änderungen bei der Offenbacher Stadtinformationsgesellschaft mbH an. Die vorgenommen Änderungen orientieren sich an dem Grundsatzbeschluss und können der beigefügten Synopse entnommen werden (Anlage 2). Die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung richtet sich ebenfalls nach dem beschlossenen Muster.
Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus § 9 i.V.m. § 51 Nr. 11 der HGO.
Anlagen
Verteiler:
13 x HFB
2 x Minderheitenvertreter (HFB)
2 x Vertreter (ALB)
8 x Fraktionen
4 x Stv.-Büro
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