Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.07.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Mai 2015

 

 

 

 

 

TOP 26

Änderungen beim Gesetzentwurf des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) einfordern

Dringlichkeitsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 06.05.2015,

2011-16/DS-I(A)0711

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Landesregierung für folgende Änderungen am vom hessischen Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf für einen neuen kommunalen Finanzausgleich (E-FAG 2016) einzutreten:

 

1.            Auch zukünftig muss das Prinzip „Mehreinnahmen der Stadt Frankfurt nützen den anderen kreisfreien Städten“ gelten. Es muss im Gesetzestext eine Regelung gefunden werden, welche die vier weiteren kreisfreien Städte vor negativen Folgen hoher Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Frankfurt rechtssicher schützt.

 

2.            Die Leistungen der Stadt Offenbach für die Region (Stichwort „Eintritts- und Integrationsbezirk“ für die gesamte Rhein-Main-Region) sind besser zu würdigen.

 

3.            Zusätzliche Mittel, die vom Bund zur Entlastung der Kommunen von bestimmten Aufgaben zur Verfügung gestellt werden, müssen auch bei den Kommunen ankommen. Im neuen Kommunalen Finanzausgleich muss eine Regelung gefunden werden, die dies unabhängig vom zukünftigen Wechsel zum sogenannten bedarfsorientierten Ausgleich sicherstellt.

 

4.            Der von der Landesregierung geschaffene Soziallastenansatz ist sinnvoll. Er muss allerdings erheblich besser als mit den bisher vorgesehenen 15 Mio. Euro dotiert werden.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

Herr Stv. Freier (CDU) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte

1, 3 und 4 sowie Punkt 2.

 

2011-16/DS-I(A)0711 Punkte 1, 3 und 4

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:


1.         Auch zukünftig muss das Prinzip „Mehreinnahmen der Stadt Frankfurt nützen den anderen kreisfreien Städten“ gelten. Es muss im Gesetzestext eine Regelung gefunden werden, welche die vier weiteren kreisfreien Städte vor negativen Folgen hoher Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Frankfurt rechtssicher schützt.

 

3.         Zusätzliche Mittel, die vom Bund zur Entlastung der Kommunen von bestimmten Aufgaben zur Verfügung gestellt werden, müssen auch bei den Kommunen ankommen. Im neuen Kommunalen Finanzausgleich muss eine Regelung gefunden werden, die dies unabhängig vom zukünftigen Wechsel zum sogenannten bedarfsorientierten Ausgleich sicherstellt.

 

4.         Der von der Landesregierung geschaffene Soziallastenansatz ist sinnvoll. Er muss allerdings erheblich besser als mit den bisher vorgesehenen 15 Mio. Euro dotiert werden.

 

2011-16/DS-I(A)0711 Punkt 2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

2.         Die Leistungen der Stadt Offenbach für die Region (Stichwort „Eintritts- und Integrationsbezirk“ für die gesamte Rhein-Main-Region) sind besser zu würdigen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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