Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0800Ausgegeben am 19.11.2015
Eing. Dat. 05.11.2015
Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2016
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-351 (Dez. III, Amt 20) vom 04.11.2015
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. die Haushaltssatzung 2016 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan 2016 und der Stellenplan für das Jahr 2016 festgesetzt.
2. das beigefügte Investitionsprogramm 2016 für die Jahre 2016 bis 2020 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung wird Kenntnis genommen.
Begründung:
Nach § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Produktbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 94 Abs. 1 HGO i.V. mit § 1 GemHVO), ein.
Das Investitionsprogramm ist nach § 101 HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.
Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.
Anlagen
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