Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.11.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0035Ausgegeben am 22.06.2016

Eing. Dat. 21.06.2016

 

 

 

 

 

Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 21.06.2016

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie ein digitales Baugenehmigungsverfahren für Offenbach eingeführt werden kann. Entstehende Kosten sind hierbei darzustellen.

 

2.    Der Bericht ist binnen 6 Monaten nach Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

3.    Der Bericht soll konkrete Vorschläge zur praktischen Umsetzung zu enthalten.

 

Begründung:

Das bisherige Baugenehmigungsverfahren erfordert eine Fülle von Formblättern und Planunterlagen. Für ein übliches Genehmigungsverfahren sind allein die Pläne in vierfacher Ausfertigung einzureichen.

Es entsteht ein umfangreicher Schriftverkehr, wenn Unterlagen nachgefordert werden oder Unklarheiten bestehen.

Heutzutage werden jedoch üblicherweise alle Unterlagen über EDV erstellt und sind somit bereits digital vorhanden, bevor sie (wie zurzeit gefordert) dann mehrfach ausgedruckt werden müssen.

Ein für die Beteiligten offenes Verfahren erzeugt Klarheit über die Vollständigkeit der Angaben, Transparenz über den Prüfungsstand und vor allem eine Eindämmung einer riesigen Papierflut, da statt einer vierfachen Planausfertigung, die an die beteiligten Ämter verteilt wird, nun nach Mail-Benachrichtigung dieser Beteiligten jeder am Bildschirm die Unterlagen prüfen und mit entsprechenden Vermerken versehen kann.

Fachingenieure (Statiker, Brandschutzplaner etc.) können ihre Unterlagen ebenfalls dort direkt hochladen und sich über Änderungen oder Einwände unverzüglich informieren lassen.

Hierzu soll über ein Online-Portal die Möglichkeit geschaffen werden, eine digitale Bauakte zu erstellen. Zu dieser erhalten nach Erklärung der Teilnahme am Verfahren seitens des Bauherrn und des Planers, neben diesen auch alle betroffenen Verwaltungsebenen, sowie alle am Bau Beteiligten Zugang.

Die zu erbringenden Planungsleistungen können dann durch die entsprechenden Beteiligten digital dort in einem dokumentgetreuen Format (pdf) hochgeladen und durch alle Beteiligten eingesehen und entsprechend durch die Verwaltungsstellen geprüft werden.

Ein für den Antragssteller bestehendes Leserecht soll Transparenz über den Verfahrensstand schaffen, sowie die Möglichkeit für Planer schaffen, auf Unklarheiten oder mitgeteilte Versagensgründe direkt zu reagieren.

Im Hinblick auf Kundenfreundlichkeit und Aktualität des Vorgangs erscheint es den antragstellenden Fraktion gleichfalls wichtig, dass die Genehmigungsbehörde eine Vollständigkeitsmitteilung nach spätestens zwei Wochen übersendet, und, nach Möglichkeit, ein voraussichtliches Genehmigungsdatum mitteilt.

Der Prüfstempel wird digital eingefügt. Aus rechtlichen Gründen erfolgt bei Genehmigung wie gewohnt ein Farbausdruck, der dem Bauherrn zugestellt wird.

Zur Sicherung einer erfolgreichen Einführung des Verfahrens sollen Informationsveranstaltungen für Betroffene (Architekten, Ingenieure, Nachweisberechtigte, Prüfstatiker und auch die Verwaltungsmitarbeiter) durchgeführt werden.

Dies bedeutet sowohl für Planer, als auch für die Verwaltungsmitarbeiter eine enorme Arbeitserleichterung, eine Beschleunigung und Transparenz des Verfahrens und vermeidet Unmengen von wiederholenden Papierausdrucken. Darüber hinaus entfallen bis auf die letzte Zustellung Portokosten.

Das Verfahren wurde im April 2013 bereits unter dem Namen „ElBa“ (Elektronische Bauakte) in Oberursel eingeführt und mit großem Erfolg angenommen. Im November wurden nach Auskunft der Leiterin der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Oberursel bereits 50% aller Bauanträge digital eingereicht. Der Werra-Meißner-Kreis verfügt bereits über mehrere Jahre Erfahrung mit dem digitalen Verfahren. Diese Erfahrungen sollte sich die Stadt Offenbach zu Nutze machen und auf bereits erstellte Systeme zugreifen.

Selbstverständlich kann und muss das bisherige Verfahren bis auf Weiteres parallel weiterhin angeboten werden.

 

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.