Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.07.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16. Juni 2016

 

 

 

 

 

TOP 21

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 646 mit der Bezeichnung „Luisenstraße/ Ludwigstraße, südlich des Ledermuseums“ im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-167 (Dez. I, Amt 60) vom 15.06.2016,

2016-21/DS-I(A)0029

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke der Gemarkung Offenbach Flur 1 mit den Nrn. 62/2, 49/2, 50/1, 50/3, 50/4, 51/2, 51/3, 51/4, 52/2, 52/4, 52/5, 52/6, 64/6, 64/7, 65/1, 65/2, 65/3, 66, sowie Teile der Straßengrundstücke der Geleits- (Flurst.-Nr. 559/2), Luisen- (Flurst.-Nr. 593/1) und Ludwigstraße (Flurst.-Nr. 611/2), bis zur jeweiligen Straßenmitte und wird wie folgt umgrenzt:

 

·           Im Norden: durch die Nordseiten der Flurstücke 49/2 und 64/6,

·           Im Osten: durch die Mittellinie der Luisenstraße,

·           Im Süden: die Nord- und Westseite des Flurstücks 63/1, die Mittellinie der Geleitsstraße, die Westseite des Flurstücks 62/2, die Südseite der Flurstücke 64/6, 52/4, 52/6, 52/5 und 52/2,

·           Im Westen: durch die Mittellinie der Ludwigstraße.

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 646 soll das Planungsrecht für ein Wohnungsbauprojekt geschaffen werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

·           Steuerung der Bebauungsdichte,

·           Steuerung der Bebauungsstruktur,

·           Planungsrechtliche Bewältigung der Nutzungsintensivierung auf dem Grundstück,

·           Sicherung einer Durchwegung zwischen Luisen- und Ludwigstraße,

·           Festsetzung einer klimawirksamen Begrünung im Vorhaben und dessen Umfeld.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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