Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.07.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16. Juni 2016

 

 

 

 

 

TOP 22

Förderantrag zum Bau der Rad- und Fußgängerbrücke „Schlossbrücke“ im Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Oberbürgermeister Schneider gem.§ 56 Abs. 1 Satz 2 HGO i.V.m. § 58 Abs. 5 HGO vom 15.06.2016, 2016-21/DS-I(A)0030

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 16.06.2016,

2016-21/DS-I(A)0030/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0030/1 und 2016-21/DS-I(A)0030

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.     Dem vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten Antrag zur Aufnahme der Rad- und Fußgängerbrücke in das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ wird zugestimmt.

 

2.     Der Magistrat wird beauftragt, nach Aufnahme in das Bundesförderprogramm eine Machbarkeitsstudie erarbeiten zu lassen.

 

3.     Die Mittelbereitstellung für die Machbarkeitsstudie erfolgt über das Produktkonto 09010600.677100060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“.

 

4.     Für mögliche weitere Verfahrensschritte sind entsprechende, frühzeitig zu fassende Beschlüsse von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung notwendig.

 

Grundvoraussetzung hierfür ist, dass für den Haushalt der Stadt OF keinerlei finanzielle Verpflichtungen oder Belastungen entstehen, beispielsweise durch eine gesicherte Übernahme des OF-Anteils durch Dritte. Das gilt ausdrücklich auch für mögliche Mehrkosten.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0030/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die Magistratsvorlage* wird wie folgt geändert:

 

2. Der neue Tenor lautet wie folgt:

Punkt 1:

bleibt unverändert

 

Punkt 2 (neu):

Der Magistrat wird beauftragt, nach Aufnahme in das Bundesförderprogramm eine Machbarkeitsstudie erarbeiten zu lassen.

 

Punkt 3 (neu):

Die Mittelbereitstellung für die Machbarkeitsstudie erfolgt über das Produktkonto 09010600.677100060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“.

 

Punkt 4 (neu):

Für mögliche weitere Verfahrensschritte sind entsprechende, frühzeitig zu fassende Beschlüsse von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung notwendig.

 

Grundvoraussetzung hierfür ist, dass für den Haushalt der Stadt OF keinerlei finanzielle Verpflichtungen oder Belastungen entstehen, beispielsweise durch eine gesicherte Übernahme des OF-Anteils durch Dritte. Das gilt ausdrücklich auch für mögliche Mehrkosten.

 

* gemeint ist: „Der Antrag des Oberbürgermeisters 2016-21/DS-I(A)0030“

 

2016-21/DS-I(A)0030

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0030/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2016-21/DS-I(A)0030:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Dem vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten Antrag zur Aufnahme der Rad- und Fußgängerbrücke in das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ wird zugestimmt.

 

2.      Der Magistrat wird beauftragt, nach Aufnahme in das Bundesförderprogramm eine Machbarkeitsstudie sowie darauf aufbauend die Entwurfsplanung und Kostenermittlung für die Brücke erarbeiten zu lassen, ein Finanzierungskonzept unter Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main abzustimmen und das Projekt dann zur Projektbeschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

3.      Die Mittelbereitstellung für die Planungskosten erfolgt über das Produktsachkonto 09010600.6771000060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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