Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0058Ausgegeben am 09.09.2016
Eing. Dat. 31.08.2016
Wahl einer Vertreterin / eines Vertreters sowie einer Stellvertreterin / eines Stellvertreters für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-241 (Dez. I, Amt 10) vom 31.08.2016
Die Stadtverordnetenversammlung möge eine Vertreterin / einen Vertreter aus dem Kreis der Stadtverordnetenversammlung zum Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter wählen.
Begründung:
Gemäß § 5 der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd besteht die Verbandsversammlung aus jeweils einer/einem Vertreter(in) der einzelnen Verbandsmitglieder, die von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit zu wählen sind. Für jede Vertreterin oder jeden Vertreter ist ein stellvertretendes Mitglied zu wählen.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung üben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zum Amtsantritt der neugewählten Mitglieder weiter aus. Die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung erlischt, wenn die Voraussetzungen der Wahl oder der Entsendung des Mitgliedes wegfallen (§ 5 Abs. 2 der Satzung).
Die Neukonstituierung der Verbandsversammlung findet am 10. November 2016 statt. Im Hinblick auf den Sitzungstermin wird um Benennung des Vertreters bis zum 13. Oktober 2016 gebeten, damit die Einhaltung der Ladungsfrist für die konstituierende Sitzung gewahrt werden kann.
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