Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
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2016-21/DS-I(A)0068/1Ausgegeben am 28.09.2016
Eing. Dat. 28.09.2016
Umsetzung des Masterplans
Hier: Neues Wohnen
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 21.09.2016
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
DS-I(A)0068 wird wie folgt geändert:
1. Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt, für die im Masterplan genannten Flächen mit Wohnbaupotenzial einen Prozess der Bürgerbeteiligung durchzuführen. In diesem Prozess soll geklärt werden, welche Flächen zukünftig als Baugebiete und welche Flächen als Ausgleichsflächen charakterisiert werden. Die Flächen sind keinesfalls in einem beschleunigten Verfahren umzuwidmen.
2. In den verschiedenen baurechtlichen Phasen ist darauf zu achten und darauf hinzuwirken, dass die im Masterplan genannten Flächen mit Wohnbaupotenzial dazu beitragen, die in den wohnungspolitischen Leitlinien genannte Quote von mindestens 7% gefördertem Mietwohnraum im Stadtgebiet wieder zu erreichen.
3. (Bleibt gleich)
Begründung:
Erfolgt mündlich.
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