Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.11.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0233Ausgegeben am 08.06.2017
Eing. Dat. 08.06.2017
Integriertes Klimaschutzkonzept: Teilkonzept – kommunale Gesamtstrategie
Anpassungen an den Klimawandel Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-188 (Dez. I, Amt 33) vom 07.06.2017
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Das in der Anlage beigefügte Teilkonzept zum Integrierten Klimaschutzkonzept– kommunale Gesamtstrategie Anpassungen an den Klimawandel Stadt Offenbach am Main mit einem Maßnahmenkatalog und priorisierten Maßnahmen für die Umsetzung, einem Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit und Controlling, wird zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird beauftragt, die beinhalteten Maßnahmen, in die Umsetzung zu bringen. Die zur Verfügung stehenden Finanz- und Personalressourcen der beteiligten Ämter sind zu berücksichtigen. Die aufgeführten Maßnahmen sollen dauerhaft evaluiert werden.
2. Mittel für die notwendige Projektstelle „Klimaschutzmanager/in“ werden wie folgt bereitgestellt, vorbehaltlich der entsprechenden Haushalts-/ Nachtragsplangenehmigungen
Produktkonto 14010100.54102000233
„Zuschuss Projektstelle Klimawandelanpassungsmanager/in“
Nachtragshaushaltsplan 2017 26.250 EURO
Haushaltsplan 2018 52.500 EURO
Haushaltsplan 2019 52.500 EURO
Produktkonto 14010100.6590000033
„Personalkosten - Klimaschutz“
Nachtragshaushaltsplan 2017 37.500 EURO
Haushaltsplan 2018 75.000 EURO
Haushaltsplan 2019 75.000 EURO
Bei den Ausgaben sind hier nur die Ausgaben der zunächst auf 2 Jahre befristeten und geförderten Projektstelle aufgeführt. Fördermittel können über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) beantragt werden. Eine Förderung von 70 % wird erwartet
3. Mittel für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel für die ersten Projekte “Planhinweiskarte“ sowie „Bestimmung und Sicherung der stadtklimarelevanten Ventilationsbahnen, Frisch- und Kaltluftbahnen“ werden bereit gestellt und über die vorhandenen Produktkonten „Klimaschutz“ finanziert.
4. Folgende Etatisierungen für die Maßnahmen, die in 2018 beginnen sollen und für die Fördermittel zu erwarten sind, werden zusätzlich mit der Haushaltsplanung 2018 vorgenommen und stehen vorbehaltlich der Haushaltsplangenehmigung zur Verfügung :
Produktkonto 14010100.5480000033
„Zuschüsse für Maßnahmen im Klimaschutz “
Haushaltsplan 2018 31.500 EURO
Produktkonto 14010100.6771000133
„Maßnahmen im Klimaschutz“
Haushaltsplan 2018 70.000 EURO
Von den aufgeführten Ausgaben werden die beiden o.a. Maßnahmen Kosten in Höhe von rund 45.000 EURO bedingen. Fördermittel können über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) beantragt werden. Eine Förderung von 70 % wird erwartet
5. Im Finanzhaushalt wurden in den Nachtragshaushaltsplan 2017 Mittel für Maßnahmen zur „Anpassung an den Klimawandel „ Erfassung und ggf. Simulation von Abflusswegen“ eingestellt. Vorbehaltlich der Genehmigung des Nachtragshaushaltsplanes 2017 ist folgende Finanzierung vorgesehen:
Produktkonto 14010100.3600000033
„Zuschüsse Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“
Nachtragshaushaltsplan 2017 80.000 EURO
Produktkonto 14010100. 0952000033
„Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“
Nachtragshaushaltsplan 2017 160.000 EURO
Fördermittel können über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) beantragt werden. Eine Förderung von 50 % wird erwartet
6. Um das Thema Klimaanpassung innerhalb der Stadtverwaltung zu verankern und die regionale Zusammenarbeit zu fördern wird, unter Federführung des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz, eine fachbereichsübergreifende Strategiegruppe dauerhaft etabliert.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung (Nr. 2011-16/DS-I(A)0584) hat am 24.07.2014 beschlossen das Integrierte Klimaschutzkonzept um das Thema „Anpassung an den Klimawandel“ zu ergänzen. (Beschluss des Integrierten Klimaschutzkonzeptes am 26.08.2010 (DS I (A) 618). Umsetzung des Maßnahmenkataloges bis 2023).
Eine Konkretisierung dieses Beschlusses erfolgte am 16.07.2015 unter Nr. 2011-16/DS-I(A)0733, nach Festsetzung der Förderquote seitens des Fördergebers auf 70%.
Das Teilkonzept zur Anpassung an den Klimawandel in Offenbach am Main wurde im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert und enthält, gemäß Förderrichtlinie:
· Eine Betroffenheitsanalyse mit kartographischer Darstellungen der betroffenen Bereiche in der Stadt bei Hitze/ Trockenheit und Starkregen/ Sturm/ Hochwasser,
· eine städtische Gesamtstrategie zur Anpassung an den Klimawandel,
· die Definition von Handlungsfeldern zur Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, einen Maßnahmenkatalog.
· Priorisierte Maßnahmen in Maßnahmensteckbriefen
· Ein Konzept zu Öffentlichkeitsarbeit
· Ein Controllingkonzept
Die vorgelegten Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse, die Formulierung der Leitlinien, der Maßnahmenkatalog und die priorisierten Maßnahmensteckbriefe wurden in einem breit angelegten Beteiligungsprozess erarbeitet. An drei aufeinander aufbauenden Terminen wurde gemeinsam mit relevanten Fachleuten und Akteuren aus den städtischen Ämtern, dem Stadtkonzern, aus der Region, der ansässigen Wirtschaft sowie Politik die Ergebnisse erarbeitet und in zwei gesonderten Terminen dem gesamten Akteurskreis und der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt.
Bei der Formulierung der Leitlinien für eine klimaangepasste Stadt wurden die Zielsetzungen aus bereits bestehenden Konzepten und Strategien ausgewertet und mit einbezogen. Umfassende Synergien können so innerhalb der fachlichen Zielsetzungen mit dem vorliegenden Konzept aufgezeigt und in der Umsetzung genutzt werden.
Mehrwertlösungen ergeben sich somit insbesondere in Verbindung mit:
· Dem Klimaschutzkonzept
· Dem Luftreinhalteplan
· Maßnahmen aus der Wasserrahmenrichtlinie
· Zielsetzungen des Masterplans
· Programm Aktive Innenstadt
· Stadtumbauprogramm des Landes Hessen
· Konzept Mensch und Natur
Gerade auf lokaler Ebene hängen die Maßnahmen zur Luftreinhaltung, zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung eng zusammen. Die Klimaveränderungen beeinflussen das lokale Stadtklima in
Offenbach und verändern damit die Lebensbedingungen in der Stadt. Klimabedingte Extremwetterereignisse wie bereits im Mai/Juni 2016 und im Mai 2017 sowie Hitzeperioden werden zunehmen und Wohn-, Arbeits- und Aufenthaltsqualität maßgeblich mit bestimmen.
Auch die übergeordneten Ziele der Landesregierung sind hier zu berücksichtigen. Die dritte Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 strukturiert die räumliche Entwicklung des Landes durch landespolitisch und landesweit bedeutende Festlegungen. Die Vorgaben des geänderten Landesentwicklungsplans wirken über die Regionalplanung der drei hessischen Planungsregionen bis auf die Ebene der kommunalen Planung (Bauleitplanung) hessischer Städte und Gemeinden.
Der Entwurf der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 liegt gerade zur Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung vor, darin heißt es:
Bei Siedlungsstruktur- und Flächennutzungsentwicklungen ist für die Sicherstellung gesunder Umwelt- und Lebensverhältnisse für alle Menschen auf eine verstärkte Berücksichtigung gesundheitsbezogener Umweltbelastungen hinzuwirken. Dabei stehen integrierte Planungen und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur Luftreinhaltung und Lärmminderung im Vordergrund.
Der Umgang mit den Folgen des Klimawandels ist ein wesentlicher, zukunftsgerichteter, integrierter und strategischer Bestandteil der Stadtentwicklung. Das vorliegende Klimaanpassungskonzept bietet nun hierfür Eckpfeiler und Entwicklungsinhalte, um die Anpassung an den Klimawandel als Querschnittsaufgabe zu etablieren und die Berücksichtigung in allen relevanten Verantwortungsbereichen zu gewährleisten, so dass Mehrwertlösungen geschaffen werden.
Wesentlicher Baustein für die Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes ist die Verankerung als Querschnittsaufgabe in Verwaltung, Konzern, u. Region, die viele Handlungsfelder berührt. Um diese vielfältigen Aspekte zu berücksichtigen, müssen Akteure aus den verschiedenen Bereichen enger und kontinuierlicher zusammenarbeiten. Daher wird eine Strategiegruppe als projektübergreifendes Gremium etabliert, welches die Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes zukünftig voranbringen und begleiten wird. Dabei stehen die Initiierung der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog, die Diskussion von Inhalten und Ausrichtung u. notwendigen Beteiligungen, die Wirkungsanalyse von Maßnahmen und die Berücksichtigung neuer Erkenntnisse zu den Klimaprojektionen im Fokus des fortlaufenden Controllingprozesses.
Durch das frühzeitige Einbringen der Folgen des Klimawandels in laufende Planungen und Vorhaben werden Synergien in den unterschiedlichen Planungsschritten genutzt und mögliche Konflikte frühzeitig erkannt. Die Stadt Offenbach verfolgt bereits heute gemeinsame Entwicklungsziele mit regionalen Partnern, deshalb werden themenbezogen auch Vertreter der Nachbarkommunen und des Regionalverbands Frankfurt RheinMain in der Strategiegruppe vertreten sein.
Die Umsetzung von Maßnahmen soll nach Beschlussfassung sogleich beginnen, damit vorhandene Fördermittelangebote des Landes Hessen und auf Bundesebene genutzt werden können. Offenbach kann hier als Mitglied der „100 Kommunen für den Klimaschutz“ auf eine erhöhte Förderquote hoffen. Die Umsetzungsplanung wird an die jeweilige sachliche und finanzielle Gegebenheit der beteiligten städtischen Ämter angepasst.
Erste Maßnahmen (Umsetzungen ab 2017/2018 in Abhängigkeit von Finanzen und Personalressourcen geplant) sind folgende:
· Einrichtung einer dauerhaften Strategiegruppe
· Erfassung relevanter Abflusswege und Identifizierung sensibler Bereiche (Mulden) und kritischer Engstellen zur Identifizierung von Gefährdungsbereichen bei Starkregenereignissen im Stadtgebiet, Fördermittel über Förderrichtlinie möglich.
· Erstellung einer Planhinweiskarte zur Darstellung von Flächen mit klima- und umweltrelevanten Informationen zur Sicherung und Entwicklung wichtiger Funktionen, wie Kaltluftentstehung, Retentionsraum, Luftreinhaltung etc. zum Beispiel in Bürgel, Buchrain. Fördermitteln nach den Förderrichtlinien möglich.
· Sammlung und Auswertung von Erfahrungen bei Hochwasser- und Starkregenereignissen, z.B. Erhebung, welche zentralen Verkehrsverbindungen behindert werden (z.B. Kettelerstraße und Bischofsheimer Weg als zentrale Zu- und Abfahrtswege, Karl-Herdt-Weg).
· Auswirkungen der Beschlüsse auf stadtklimatische Entwicklung darstellen- der Klima-Check: in Form von einer Checkliste ( ein Formblatt wird von der Strategiegruppe entwickelt) sollen projektbezogen mögliche Auswirkungen von Vorhaben und Maßnahmen im Hinblick auf die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel in den Sitzungsvorlagen dargestellt und abgeprüft werden, damit für die Entscheider eine umfassendere Grundlage zur Abwägung entsteht.
· Aufnahme klimarelevanter Anforderungen in öffentlichen Ausschreibungen und städtebaulichen Wettbewerben (Berücksichtigung von Ergebnissen aus der Klimafunktionskarte/ Stadtklimaanalyse). z.B. in Form einer Checkliste (wird von der Strategiegruppe entwickelt), die Erfordernisse der Klimaanpassung darstellt, wie zum Beispiel die Berücksichtigung der Abflusswege und hitzebedingte Auswirkungen.
· Als Flächen mit besonderer Bedeutung für Gesundheit, sozialen Zusammenhalt, Lokalklima und Biodiversität müssen die städtischen Grünstrukturen gesichert und entwickelt sowie neue Flächen geschaffen werden.
Als Maßnahme werden daher die verbindliche Festsetzungsmöglichkeiten zur Klimaanpassung z.B. in Bebauungsplänen und Vorgaben in Zielformulierungen in anderen Verschriftlichungen ( z.B. Pachtverträgen ), z.B. durch Grün- und Freiflächenfestlegung, Ausgestaltung von Grünflächen durch Pflegevorgaben, Abstandsflächen für Tiefgaragen zur Sicherung des Baumbestands, Dachformen zur Förderung passiver Solarenergienutzung, Dach- und Fassadenbegrünung, Versickerung im Stadtgebiet, Retentionsraumfestlegung formuliert.
· Bestimmung und Sicherung der stadtklimarelevanten Ventilationsbahnen, Frisch- und Kaltluftbahnen auf Grundlage der Klimafunktionen um Planungsentscheidungen zugunsten des Stadtklimas treffen zu können. Beantragung von Fördermitteln nach den Förderrichtlinien möglich.
· Berücksichtigung der Rahmenempfehlungen des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport bei Stromausfall in der Alarm- und Einsatzplanung, z.B. Identifizierung kritischer Infrastrukturen, Priorisierung und Festlegung der Reihenfolge zum Anschluss der Ersatzstromversorgung.
· Weiterentwicklung der kostenlosen Energieeffizienzberatung für kleine und mittlere Unternehmen mit der Beratung zu Klimaanpassungsmaßnahmen, Umsetzung in der Stadtteilberatung.
· Reduktion verkehrsbedingter Luftschadstoffe und Wärmeemissionen, in dem umweltfreundliche Mobilitätsangebote entwickelt und gefördert werden: z.B. Förderung von nachhaltigem Mobilitätsverhalten, Fortführung und Weiterentwicklung des städtischen Mobilitätsmanagements für Kitas und Schulen, Radverkehrsförderung durch Infrastruktur und Marketing.
· Einrichtung einer bürgernahen Anlaufstelle für Informationen zur Vorsorge, zur Nachsorge und zum Verhalten während eines Hochwasser-, Starkregen- und Sturmereignisses. Bereitstellung von Informationsmaterial, z.B. zum "richtigen" Verhalten während Hochwasser-, Starkregen- und Sturmereignissen sowie während Trockenheit und Hitzeperioden.
Die Finanzierung von Aufwendungen für die Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel erstreckt sich über den investiven Bereich (Finanzhaushalt) auch auf Sach- und Personalkosten im Ergebnishaushalt.
Bei den Maßnahmensteckbriefen 5.7 „Nutzung des Straßenraums zur Förderung urbanen Grüns“, 18.1 „Erhalt und Neuschaffung von Grünflächen im öffentlichen und privaten Raum durch Rückbau, Begrünung und Entsiegelung“ sowie 18.4 „Erstellung eines Konzeptes mit Umsetzungsplanung zur Begrünung des öffentlichen Raums“ ist eine inhaltliche Teilprojektleitung aufgrund der themenübergreifenden Fragestellungen und Wechselwirkungen sowie der jeweiligen Zuständigkeiten des Amts für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement sowie des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz (z.B. Amt 60: öffentlicher Raum in der Innenstadt, Freiraumentwicklung etc. / Amt 33: Ausgleichsflächen, WRRL, Ökokonto) vorgesehen
Beginnend noch im Jahr 2017 ist, zunächst befristet für 2 Jahre, eine Projektstelle bei 33 zu schaffen, die mit mindestens 70 Prozent vom BMUB gefördert wird. Finanzschwache Kommunen können Förderquoten bis 90% erreichen, was für Offenbach angestrebt wird. Auf der Stelle werden zunächst folgende Projekte bearbeitet:
· Planhinweiskarte mit Handlungsempfehlungen zur Sicherung und Entwicklung wichtiger Funktionen, wie Kaltluftentstehung, Retentionsraum, Luftreinhaltung.
· Bestimmung und Sicherung der stadtklimarelevanten Ventilationsbahnen, Frisch- und Kaltluftbahnen auf Grundlage der Klimafunktions-karte
· Erfassung und ggf. Simulation von Abflusswegen z.B. Mulden, Senken etc.) und kritischer Engstellen (z.B. Verdolungen, Brücken etc.) im Stadtgebiet, z.B. Abflusssimulation, Einsatzstatistik der Feuerwehr.
· Implementierung der Strategiegruppe
Der Bund, bzw. das Land Hessen fördert diese Maßnahmen mit Förderquoten von 50 -70 Prozent.
Die Einbringung der Magistratsvorlage erfolgt auf dem Weg des Nachtrags *(in den Magistrat), da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.
* redaktionell geändert
Anlage:
Teilkonzept zum Integrierten Klimaschutzkonzept– kommunale Gesamtstrategie Anpassungen an den Klimawandel Stadt Offenbach am Main
Verteiler:
13 x HFB
1 x Minderheitenvertreter (HFB)
2 x Vertreter (ALB)
13 x UPB
1 x Minderheitenvertreter (UPB)
2 x Vertreter (ALB)
8 x Fraktionen
4 x Stv.-Büro
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