Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0219/1Ausgegeben am 20.06.2017
Eing. Dat. 20.06.2017
Städtebaulicher Vertrag nach §11 BauGB für den Bereich Berliner Straße 170,
hier: Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag
Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 20.06.2017
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In § 4 Absatz 2 des städtebaulichen Vertrages wird folgender Punkt ergänzt:
„[..] Hierfür ist seitens DIC DP Objekt 5 GmbH mit der Stadt Offenbach ein Konzept zur Nutzung abzustimmen, mit dem Ziel, die Dachflächen für die regenative Energieerzeugung zu nutzen.“
Begründung:
In §4 Absatz 2 verpflichtet sich der Vorhabenträger dazu, „die Dachflächen der Gebäude so vorzubereiten, dass diese für eine nachträgliche Anbringung von Photovoltaik-Anlagen geeignet sind“. Diese Vorbereitung kann erst als abgeschlossen gelten, wenn der Vorhabenträger mindestens auch ein Konzept zur nachträglichen Nutzung vorlegt.
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