Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0217/1Ausgegeben am 20.06.2017
Eing. Dat. 20.06.2017
Städtebauliche Leitlinien in Offenbach
Ergänzungsantrag SPD vom 20.06.2017
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
● Bei Neubauvorhaben ab einer Größe von 50 Wohneinheiten sollen zukünftig 30% der Wohnfläche des gesamten Vorhabens im geförderten Mietwohnungsbau errichtet werden.
● Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO) dem Neubau von Wohnungen im Rahmen des geförderten Mietwohnungsbaus zukünftig höchste Priorität einräumt.
Begründung:
erfolgt mündlich
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