Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0250Ausgegeben am 01.08.2017
Eing. Dat. 01.08.2017
Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine und Nachbarschaftsfeste
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 31.07.2017
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. § 18 Abs. (1) –Gebührenbefreiung und Gebührenermäßigung- der Satzung der Stadt Offenbach am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren (Sondernutzungssatzung) i. d. F. vom 18.03.2010 wird wie nachstehend ergänzt:
„d) eingetragene Vereine und sonstige Vereinigungen mit Sitz in Offenbach am Main, die ihre Gemeinnützigkeit nach § 17 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes durch eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nachweisen können und die Sondernutzung dem satzungsmäßigen Vereins- oder Vereinigungszweck dient.
e) private und nicht-kommerzielle Initiativen bei der Veranstaltung von Nachbarschaftsfesten und ähnlichen Veranstaltungen.“
2. Diese Satzungsänderung tritt nach dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Begründung:
Bürgerengagement organisiert sich in Vereinen, Nachbarschaften, ehrenamtlichen Projekten, studentischen Gruppierungen und in vielen anderen Formen. Um dieses Engagement zu fördern, werden gemeinnützige Vereine, Nachbarschaftsfeste und ähnliche Veranstaltungen künftig einheitlich von Sondernutzungsgebühren befreit.
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