Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.11.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. August 2017

 

 

 

 

 

TOP 18

Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine und Nachbarschaftsfeste
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 31.07.2017, 2016-21/DS-I(A)0250

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    § 18 Abs. (1) –Gebührenbefreiung und Gebührenermäßigung- der Satzung der Stadt Offenbach am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren (Sondernutzungssatzung) i. d. F. vom 18.03.2010 wird wie nachstehend ergänzt:

 

„d)        eingetragene Vereine und sonstige Vereinigungen mit Sitz in Offenbach am Main, die ihre Gemeinnützigkeit nach § 17 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes durch eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nachweisen können und die Sondernutzung dem satzungsmäßigen Vereins- oder Vereinigungszweck dient.

 

e)  private und nicht-kommerzielle Initiativen bei der Veranstaltung von Nachbarschaftsfesten und ähnlichen Veranstaltungen.“

 

  1. Diese Satzungsänderung tritt nach dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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