Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.11.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 24. August 2017
TOP 18
Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine und Nachbarschaftsfeste
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 31.07.2017, 2016-21/DS-I(A)0250
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. § 18 Abs. (1) –Gebührenbefreiung und Gebührenermäßigung- der Satzung der Stadt Offenbach am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren (Sondernutzungssatzung) i. d. F. vom 18.03.2010 wird wie nachstehend ergänzt:
„d) eingetragene Vereine und sonstige Vereinigungen mit Sitz in Offenbach am Main, die ihre Gemeinnützigkeit nach § 17 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes durch eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nachweisen können und die Sondernutzung dem satzungsmäßigen Vereins- oder Vereinigungszweck dient.
e) private und nicht-kommerzielle Initiativen bei der Veranstaltung von Nachbarschaftsfesten und ähnlichen Veranstaltungen.“
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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