Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.06.2004
Eing. Dat. 17.06.2004
Nr. 684
Dez.: I (Klinikum Offenbach)
Anbindung der OKM- Anteile an die Klinikum Offenbach GmbH
Magistratsvorlage Nr. 175/04 vom 16.06.2004, DS I (A) 684
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Anteile der OKM GmbH wurden mit ihrer Gründung unter der SOH- GmbH
angesiedelt. Dies geschah vor allem, um eine größtmögliche umsatzsteuerliche
Organschaft zwischen der Stadt, der SOH- GmbH und ihren Töchtern und letztlich
dem Klinikum herzustellen. Hierzu waren aus damaliger Sicht viele
Verklammerungen zwischen der Stadt und den vorgenannten Unternehmen
erforderlich.
Dieser größtmögliche Organkreis ist von der Finanzverwaltung nicht anerkannt
worden. Allerdings konnte erreicht werden, dass die Finanzverwaltung die
umsatzsteuerliche Organschaft zwischen Klinikum und OKM GmbH anerkannt hat.
Zur Absicherung dieser Organschaft sollen weitere Verklammerungen zwischen
Klinikum und OKM GmbH geschaffen werden. Deshalb sollen die derzeit noch von der
SOH gehaltenen Anteile an der OKM GmbH auf die Klinikum Offenbach GmbH als
künftige Rechtsträgerin des Klinikums übertragen werden.
Zur Zeit liegt das gesamte unternehmerische Risiko bei der OKM GmbH bzw. beim
Klinikum als Hauptauftraggeber. Die SOH- GmbH ist lediglich der Eigentümer, an den
die OKM GmbH die erzielten Gewinne abzuführen hat. Sobald die OKM GmbH eine
Tochtergesellschaft der Klinikum Offenbach GmbH ist, findet eine Gewinnabführung an
diese statt.
Eine „Umhängung“ der OKM- Anteile erleichtert ferner die Kooperation mit anderen
Servicegesellschaften kommunaler Krankenhäuser durch einheitliche Organisations-
strukturen.
Nicht zuletzt ist die Identifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit „dem Klinikum",
insbesondere derer, die zur Zeit in den Wirtschaftsbetrieben tätig sind, ein gewichtiges
Argument für die Umhängung der OKM GmbH an die Klinikum Offenbach GmbH.
2. Unter fremden Dritten wäre für eine Gesellschaft, die in der Vergangenheit durchweg
Gewinne erwirtschaftet hat, ein Kaufpreis zu zahlen, der über dem Nominalwert der
Anteile der OKM GmbH liegt. Andererseits generiert die OKM GmbH diese Gewinne
überwiegend aus Geschäften mit dem Klinikum und könnte ohne die
Vertragsbeziehungen zum Klinikum die Gewinne so nicht erwirtschaften. Darüber hinaus
hat die Stadt Offenbach kein Interesse, bei der Übertragung von Anteilen an einer
Gesellschaft von einer 100 % Tochter der Stadt auf eine andere 100 % Tochter der Stadt
höhere Beträge zu bewegen als unbedingt erforderlich. Die Höhe der Gegenleistung ist
deshalb unter steuerlichen und kommunalrechtlichen Gesichtspunkten unter den
Geschäftsführern festzustellen und zu vereinbaren
Die Betriebskommission des Klinikums Offenbach hat in ihrer Sitzung am 02.06.2004 der Vorlage einstimmig zugestimmt.
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