Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0312Ausgegeben am 16.11.2017
Eing. Dat. 16.11.2017
Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Wilhelm-Busch-Straße 16
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-384 (Dez. I, Amt 80) vom 15.11.2017
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Das zum 30.04.2050 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Gemarkung Rumpenheim Flur 14 Nr. 186, Wilhelm-Busch-Straße 16, mit 639 m² wird um 27 Jahre, bis zum 30.04.2077, verlängert.
2. Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 4.754,16 EUR/Jahr (7,44 EUR/m²) und beim Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.
3. Der Erbbauzins wird alle 5 Jahre an die Veränderung des Verbraucherpreisindex angepasst.
4. Sämtliche Kosten der Vertragsverlängerung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.
Begründung:
Das Erbbaurecht an dem Grundstück Wilhelm-Busch-Straße 16 läuft am 30.04.2050 ab und soll zeitnah veräußert werden. Die Kaufinteressenten stehen momentan mit der finanzierenden Bank bzgl. des benötigten Kredits zum Erwerb und zur Modernisierung des Erbbaurechts in Verhandlungen.
Auf Grund der Höhe und der Laufzeit des Finanzierungsvolumens bittet nun die finanzierende Bank um die im Tenor genannte Verlängerung des Erbbaurechts.
Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Wohnhausgrundstück, für das in städtebaulicher Hinsicht keine Planungsabsichten bestehen.
Der bisherige Erbbauzins von 447,28 EUR/Jahr wird neu festgesetzt auf 4.754,16 EUR/Jahr (7,44 EUR/m² = 4 % von ½ des Grundstückswertes i. H. v. 372,00 EUR/m²).
Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 30.04.2050 ablaufenden Erbbaurechts um 27 Jahre keine Bedenken.
Anlage
Nichtöffentliche Anlage
Plan
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