Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.07.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 07. Dezember 2017
TOP 3
Haushaltsbegleitantrag
Revision des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA)
Antrag SPD vom 04.12.2017, 2016-21/DS-I(A)0332
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert,
mit Hinblick auf die bis spätestens zum 31.12.2020 stattfindende Evaluation des KFA-Gesetzes
a. gemeinsam mit den kreisfreien Städten Hessens einen Vorschlag zur Revision des KFA-Gesetzes zu erarbeiten, der die Benachteiligung der Gruppe der kreisfreien
Städte durch die Anrechnung der Frankfurter Steuereinnahmen auf den Bedarf der gesamten Gruppe beendet.
Vorliegender Antrag zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0332
Der Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen empfiehlt getrennte Abstimmung der Buchstaben a) und b):
2016-21/DS-I(A)0332 (Buchstabe a)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert,
mit Hinblick auf die bis spätestens zum 31.12.2020 stattfindende Evaluation des KFA-Gesetzes
a. gemeinsam mit den kreisfreien Städten Hessens einen Vorschlag zur Revision des KFA-Gesetzes zu erarbeiten, der die Benachteiligung der Gruppe der kreisfreien Städte durch die Anrechnung der Frankfurter Steuereinnahmen auf den Bedarf der gesamten Gruppe beendet.
2016-21/DS-I(A)0332 (Buchstabe b)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert,
mit Hinblick auf die bis spätestens zum 31.12.2020 stattfindende Evaluation des KFA-Gesetzes
b. sich für den Vorschlag stark zu machen, die Defizite der Produktbereiche 5 und 6 von der Landesregierung vorab vollumfänglich finanziell abdecken zu lassen und die restlichen finanziellen Mittel über die Mechanismen des KFA zu verteilen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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